Mainz: Dr. Jan Bollinger (AfD) zum Gutachten der Lungenfachärzte: Diesel-Grenzwerte müssen wissenschaftlich überprüft werden, Fahrverbote sind unverhältnismäßig

MAINZ – Medienberichten zufolge, geraten die von der EU vorgegebenen Grenzwerte für Stickstoffdioxid (NO2) immer mehr in den Fokus fundierter Kritik. 100 Lungenfachärzte legten ein Papier vor, in dem die gemessenen Werte in deutschen Innenstädten gesundheitlich völlig unbedenklich bewertet werden.

Ende des vergangenen Jahres hatte das VerwG Kassel als erstes deutsches Gericht trotz einer auf eine Klage der deutschen Umwelthilfe (DUH) festgestellten Überschreitung der Grenzwerte in der Stadt Frankfurt Fahrverbote als unverhältnismäßig erachtet, weil Gesundheitsschäden bei Überschreitung der Grenzwerte absolut nicht belegt seien.

Hierzu Dr. Jan Bollinger, parlamentarischer Geschäftsführer der AfD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz: „Erneut wird die Kritik der AfD an den willkürlich und unverhältnismäßig niedrig festgesetzten Grenzwerten der EU für Stickstoffdioxid durch die fachlich zuständigen Experten untermauert. Die Berechnungen der Deutschen Umwelthilfe zu angeblichen Stickoxid-Sterbefällen durch einen einfachen Vergleich der Mortalitätsraten in der Stadt und auf dem Land sind mit der Bezeichnung unseriös, noch wohlwollend, beschrieben und ein typischer Fall von grüner Panikmache. Die drohenden Fahrverbote für Dieselfahrzeuge in deutschen Innenstädten, wie auch in Mainz, sind vollkommen unverhältnismäßig und eine Unverschämtheit gegenüber den Bürgern.“

Dr. Bollinger weiter: „Im vergangenen Jahr hat die AfD-Fraktion bereits gefordert, dass die Grenzwerte auf ein fachliches und wissenschaftliches Fundament gestellt und erneut überprüft werden müssen. Angesichts der Kritik der Lungenfachärzte an den EU-Grenzwerten muss dieser Forderung nun endlich Folge geleistet werden.“

Dr. Bollinger fordert weiter: „Die Grenzwerte müssen wissenschaftlich überprüft werden. Die auf dieser Basis gefällten Urteile zu Gunsten der DUH sind falsch und müssen aufgehoben werden. Gegen Urteile im Sinne der DUH muss unbedingt Berufung eingelegt werden. Auch die Positionen der Messstationen, die oft sogar gegen die Vorgaben der Immissionsschutzverordnung verstoßen und zum Teil näher als vorgesehen an der Straße und an Hindernissen oder sogar auf nicht begehbaren Mittelstreifen stehen, müssen auf den Prüfstand.

Die Politik muss nun endlich handeln und weitere Benachteiligungen der Bürger verhindern! Fahrverbote sind unverhältnismäßig und müssen vermieden werden!“