Berlin: Gebhart, Schneider, Brandl: Landesregierung darf Bestimmung weiterer sicherer Herkunftsstaaten nicht erneut blockieren

BERLIN – Heute hat der Bundestag einen Gesetzentwurf beschlossen, welcher Georgien, Algerien, Marokko und Tunesien zu sogenannten sicheren Herkunftsstaaten bestimmen soll.

Durch diese Einstufung könnten Asylverfahren von Staatsangehörigen dieser Staaten schneller bearbeitet und ihr Aufenthalt in Deutschland bei einer Ablehnung schneller beendet werden. Nun muss der Gesetzentwurf noch vom Bundesrat, der Länderkammer, gebilligt werden.

Gebhart, Schneider, Brandl: “Wir fordern die Landesregierung dringend auf, im Bundesrat dieses Mal diesem wichtigen Gesetzentwurf zuzustimmen. Es wäre den Menschen nicht mehr vermittelbar, diese absolut notwendige Entlastung unserer Asylbehörden erneut zu verhindern.

Außerdem ist es unerlässlich, mit der Einstufung zu sicheren Herkunftsländern die Anreize für einen Asylantrag dieser Staatsangehörigen zu verringern, da sie erfahrungsgemäß nur eine äußerst geringe Anerkennungsquote, also wenig Aussicht auf Erfolg, haben.

Dass das Instrument sichere Herkunftsstaaten funktioniert, zeigt das Beispiel der Westbalkanstaaten, die 2014 und 2015 zu sicheren Herkunftsstaaten erklärt wurden. Von dort kommen heute kaum noch Asylsuchende. Wir fordern die Landesregierung auf, dieses Mal Vernunft statt Ideologie walten zu lassen und den Weg für das neue Gesetz frei zu machen.”

Der Bundestag hatte bereits in der vergangenen Legislaturperiode beschlossen, Marokko, Algerien und Tunesien zu sicheren Herkunftsländern zu bestimmen. Das hat der Bundesrat im März 2017 abgelehnt.