Darmstadt: Stadtnotizen

Darmstadt – News, Termine, Kulturelles und Wissenswertes

Magistrat beschließt Anreizförderung für Begrünungsmaßnahmen im Stadtumbaugebiet Kapellplatz-, Woogsviertel und Ostbahnhof

Stadträtin Boczek: „Projekt soll Eigentümerinnen und Eigentümer dabei unterstützen, die grüne Infrastruktur mitauszubauen und damit Nachhaltigkeit und Klimaanpassung zu stärken“

Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt hat in seiner Sitzung vom Mittwoch (16.) der Förderrichtlinie für die Anreizförderung von Begrünungsmaßnahmen für das förmlich festgelegte Stadtumbaugebiet Kapellplatz/Woogsviertel/Ostbahnhof zugestimmt. Das Anreizprogramm soll mit einem Förderbetrag von zunächst 125.000 Euro Eigentümerinnen und Eigentümer im Stadtumbaugebiet dazu anregen, Innenhöfe, Vorgärten, Dächer und Fassaden zu begrünen. Hierzu wird vorab eine kostenlose Beratung angeboten, um die Möglichkeiten der Förderung zu erörtern und Unterstützung bei der Antragsstellung anzubieten. Die Förderung ist auf maximal 20.000 Euro je Liegenschaft begrenzt und beträgt zwischen 50 bis 60 Prozent der förderfähigen Kosten. Informationen zum Anreizprogramm werden nach Beschluss der Stadtverordnetenversammlung veröffentlicht. Ebenso ist eine Bürgerveranstaltung zum Thema Fördermöglichkeiten von privaten Begrünungsmaßnahmen geplant. Informationen zum Begrünungsprogramm gibt es auch online auf www.darmstadt.de/stadtumbau-da-ost.

Planungsdezernentin Barbara Boczek erläutert die Hintergründe: „Mit dem Anreizprogramm zur Begrünung privater Grundstücke gehen wir einen weiteren Schritt in Richtung der Eindämmung der Auswirkungen des Klimawandels. Mit der Ausarbeitung der Förderrichtlinie und Zuschüssen zur Begrünung von Freiflächen, Dächern und Fassaden auf privaten Grundstücken sollen erste Anreize geschaffen werden. Die Aufnahme dieses Projekts entspricht darüber hinaus auch dem Wunsch der Bürgerinnen und Bürger, die sich mehr Grün im Gebiet gewünscht haben. Ziel ist eine Stärkung der grünen und blauen Infrastruktur auch im Sinne von Nachhaltigkeit und Klimaanpassung. Die geplanten Maßnahmen tragen insbesondere dazu bei, die stadtklimatische Situation, die Umwelt- und Lebensqualität in den Wohn- und Arbeitsbereichen nachhaltig zu verbessern.“

Seit Herbst 2016 sind Teile des Kapellplatz-, Woogsviertel, der Ostbahnhof sowie drei Wohnblöcke nördlich des Woogs in das Förderprogramm „Stadtumbau in Hessen“ aufgenommen worden. Inzwischen wurde ein Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept für dieses Fördergebiet ausgearbeitet und von der Stadtverordnetenversammlung als Leitfaden für die weitere städtebauliche Entwicklung der nächsten 10 bis 14 Jahre am 17. Mai 2018 beschlossen. Das Leitbild für das Gebiet besteht aus den Begriffen „vernetzt- lebendig- klimaaktiv“. Dies steht für ein modernes, lebenswertes und nachhaltiges Darmstadt. Die Leitidee findet sich in den einzelnen Handlungsfeldern wieder und zieht sich ebenso durch die Maßnahmen und Projekte. Diese wurden unter mehrfacher Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger herausgearbeitet. Im Rahmen der Förderung durch Land/Bund/Wissenschaftsstadt Darmstadt sollen nun Projekte und Maßnahmen realisiert werden.

Die Förderrichtlinie nimmt die wesentlichen Inhalte der von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Förderrichtlinie zur Anreizförderung von privaten Begrünungsmaßnahmen für das Sanierungsgebiet „Westliche Innenstadt- Mollerstadt“ auf. Sollte das Interesse an der Anreizförderung für private Begrünungsmaßnahmen sehr groß sein und die veranschlagten Mittel nicht ausreichen, können Fördermittel aus noch nicht auftragsgebundenen Projekten aus dem Stadtumbaugebiet Kapellplatz/Woogsviertel/-Ostbahnhof verwendet werden.

Neue IHK-Vollversammlung: 192 Kandidatinnen und Kandidaten stellen sich zur Wahl

65.000 Mitglieder der IHK Darmstadt wählen vom 17. Januar bis 19. Februar ihre neue Vollversammlung / Erstmals auch Online-Wahl möglich

Es wird spannend wie selten zuvor: 192 Unternehmerinnen und Unternehmer treten zur Wahl der neuen Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer (IHK) Darmstadt an. Vom 17. Januar bis 19. Februar können die 65.000 Mitgliedsunternehmen der IHK nun entscheiden, wer sie für die nächsten fünf Jahre in dem höchsten Gremium der IHK vertritt. 73 Plätze sind zu vergeben. Die Stimmen werden am 22. Februar ausgezählt, das Ergebnis wird voraussichtlich am Tag danach veröffentlicht. Erstmals können die Mitglieder neben der gewohnten Briefwahl auch per Online-Wahl abstimmen.

„Demokratie lebt vom Mitmachen. Sie ist dann besonders stark, wenn möglichst viele Wahlberechtigte ihre Stimme abgeben. Deswegen hoffe ich, dass die Mitglieder von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen und ihren Vertreterinnen und Vertretern dank hoher Wahlbeteiligung ein starkes Mandat geben“, sagt IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Uwe Vetterlein. Die Herausforderungen für die regionale Wirtschaft sind groß: „Digitalisierung, Brexit, Handelskriege, Fachkräftemangel, Verkehrsprobleme, Flächenengpässe bei Wohnen und Gewerbe, die Vernetzung der Metropolregion – die Vollversammlung wird in der nächsten Legislaturperiode wichtige Weichenstellungen vornehmen müssen“, kündigt Vetterlein an. In der abgelaufenen Wahlperiode hat die Vollversammlung mit der IHK-Strategie 2014-2019 einen erfolgreichen Weg eingeschlagen. In den strategischen Handlungsfeldern „Standort entwickeln“, „Vernetzung vorantreiben“, „Kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) helfen“ und „Fachkräftepotential erschließen“ hat die IHK Darmstadt weit über 100 Projekte angestoßen und umgesetzt.

Großes Gewicht für die Kleinen

Alle zehn hessischen IHKs wählen ihre neue Vollversammlung gleichzeitig. Unter dem Motto “#GemeinsamEntscheiden” treten sie mit einer einheitlichen Wahlkampagne auf. In Darmstadt kandidieren in elf Wahlgruppen insgesamt 192 Unternehmensvertreterinnen und -vertreter, so viele wie bei keiner anderen IHK in Hessen. Die zu vergebenden 73 Sitze verteilen sich auf verschiedene Wahlgruppen, die die Wirtschaftsstruktur des IHK-Bezirks in der Vollversammlung widerspiegeln. Die meisten Sitze haben die „Kleinen Unternehmen“ – hier sind 18 Plätze zu vergeben. 53 Frauen und Männer treten allein in dieser Wahlgruppe an. Jedes wahlberechtigte IHK-Mitglied konnte im Vorfeld in seiner Wahlgruppe auch kandidieren. Bei der nun anstehenden Wahl besitzt jedes Mitglied eine Stimme – unabhängig von der Größe des Unternehmens.

Am 14. Mai findet die konstituierende Sitzung der neuen Vollversammlung statt, bei der dann auch das Präsidium und die Präsidentin bzw. der Präsident neu gewählt werden.

Die Webseite mit allen Kandidaten ist unter www.vollversammlungswahl2019.de zu finden. Zusätzlich wird die Wählerliste in einer Broschüre, die dem Mitgliedermagazin „IHK Report“ beiliegt, veröffentlicht.

Hintergrund: Die IHK-Vollversammlung

Die Vollversammlung ist das Entscheidungsgremium der IHK Darmstadt Rhein Main Neckar: 73 Unternehmerinnen und Unternehmer vertreten fünf Jahre lang in dem Parlament der Wirtschaft die rund 65.000 Mitgliedsunternehmen aus der Region. Gleichberechtigt legen Kleinunternehmen, mittelständische Betriebe und große Konzerne unterschiedlicher Branchen die Ziele und Richtlinien der IHK-Arbeit fest. Ihre Beschlüsse sind von grundsätzlicher Bedeutung für die zugehörige gewerbliche Wirtschaft.

Die Vollversammlung wählt das Präsidium – den Präsidenten und die bis zu sechs Vizepräsidenten – der IHK und bestellt den Hauptgeschäftsführer. Sie beschließt jährlich die Wirtschaftssatzung (Höhe der Beiträge) und den Wirtschaftsplan (Erfolgs- und Finanzplan). Sie verabschiedet sämtliche Rechtsgrundlagen wie die Satzung, die Wahlordnung und die Gebührenordnung und bestimmt beispielsweise die Höhe der Prüfungsgebühren. Zusätzlich nimmt die Vollversammlung politische Positionsbestimmungen vor.

Magistrat beschließt Verbreiterung des Geh- und Radweges östlich der Heidelberger- und nördlich und südlich der Cooperstraße / Stadträtin Boczek: „Weitere Verbesserungen für den Fuß- und Radverkehr im Bereich der neu entstehenden Wohnquartiere“

Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt hat in seiner Sitzung vom Mittwoch (16.) die Verbreiterung des Geh- und Radweges östlich der Heidelberger Straße sowie nördlich und südlich der Cooperstraße ab Sommer 2019 zugestimmt. Im Zuge der Arbeiten soll der vorhandene, rund zwei Meter breite Geh- und Radweg auf einer Länge von etwa 115 Meter und der rund 2,20 Meter breite Gehweg mit Freigabe für Radverkehr bis zur Ortstafel Eberstadt auf je 3,50 Meter verbreitert werden. Die Kosten der Maßnahme betragen 140.000 Euro.

Verkehrsdezernentin Barbara Boczek: „Mit den Maßnahmen werden wir die Situation für Radfahrer und Fußgänger in diesem Abschnitt, auf dem in Zukunft durch unseren Ausbau der Konversionsflächen eine höhere Frequentierung zu erwarten ist, weiter verbessern. Durch die stärker werdende Nutzung der Haltestelle Marienhöhe von neuen Bewohnerinnen und Bewohnern sowie des nördlichen Abschnittes der Heidelberger Landstraße in Eberstadt sehen wir hier Handlungsbedarf. Im Zuge des Ausbaus werden dabei auch die Oberflächen im Bereich der Haltestelle erneuert. Im Bereich der Haltestelle soll ein Teil der Fläche gepflastert werden, der vorbeiführende Gehweg mit Freigabe für Radverkehr soll in Asphaltbauweise ausgeführt werden. Dadurch wird eine klare Trennung von Wartenden und Fuß- bzw. Radverkehr erreicht.“ Im Vorgriff auf die Maßnahme wurde an der Haltestelle Marienhöhe stadteinwärts eine Gefahrenstelle beseitigt, so dass eine Trennung von Wartebereich und Gehweg mit Freigabe für Radverkehr erfolgt ist. Hierfür wurde das Wartehaus im Zuge der Gleiserneuerungsarbeiten auf der Grundlage eines Bau- und Finanzierungsvertrages durch die HEAG mobilo nach vorne in Richtung der Gleise versetzt. Die Baumaßnahme wird mittels einer ökologischen Baubegleitung intensiv begleitet werden. Dadurch soll sichergestellt werden, dass der Baumschutz angemessene Beachtung findet.

Zur Durchführung der Maßnahme muss die städtische Fläche von Bewuchs befreit werden (Buschwerk und kleinere oder abgestorbene Bäume). Dies ist mit dem Grünflächenamt, dem Umweltamt und Hessen Forst abgestimmt und wird außerhalb der Brut- und Setzzeiten durchgeführt. Um ein Hineinwachsen von Bewuchs in die ausgebauten Wege auch in Zukunft zu verhindern, soll die Fläche jährlich gemäht werden.

Darmstadt zieht Zwischenbilanz nach beendeter Öffentlichkeitsbeteiligung im Konsultationsverfahren zur Verlagerung der Abflugroute AMTIX kurz

Umweltdezernentin Akdeniz: „Setzen uns weiter grundlegend für Verlagerung ein“

Nach Beendigung der Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung im Konsultationsverfahren zur möglichen Verlagerung der Abflugroute AMTIX kurz, hat die Wissenschaftsstadt Darmstadt in Person von Umweltdezernentin Barbara Akdeniz eine erste Zwischenbilanz gezogen: „Generell begrüßen wir die erstmalige Anwendung eines solchen Konsultationsverfahrens vor der Einführung einer lärmverlagernden Schallschutzmaßnahme. Aus unserer Sicht ist es besser, die sich ergebenden Konflikte und Diskussionen gesteuert und geordnet im Vorfeld und nicht erst im Nachgang nach der Einführung der Maßnahme zu führen“, steht Akdeniz dem Verfahren positiv gegenüber.

Wie im Entwurf des Berichts zur Öffentlichkeitsbeteiligung festgehalten wird, bringen alle derzeit vorliegenden Varianten einer Verlagerung der Abflugroute AMTIX kurz eine signifikante Entlastung des Darmstädter Nordens mit sich, auch wenn sich die Entlastungen zwischen den nördlichen Stadtteilen ungleich verteilen: „Aus diesem Grund sprechen wir uns auch in unserer Stellungnahme weiterhin für die Verlagerung aus. Gemäß den vorliegenden Berechnungen könnte die Routenvariante V2 die zahlenmäßig größte Entlastung der Bürgerinnen und Bürger Darmstadts von Fluglärm bewirken. Für eine endgültige Beurteilung müssen wir aber noch das Ende der offenen Prüfaufträge abwarten“, so Akdeniz. Derzeit wird durch das vom Forum Flughafen und Region (FFR) und der Fluglärmkommission Flughafen Frankfurt Main (FLK) beauftragte Moderationsbüro ein Bericht über die Öffentlichkeitsbeteiligung erstellt, welcher am 30.01.2019 in einer gemeinsamen Veranstaltung von FFR und FLK vorgestellt wird. Den an der Konsultation beteiligten Kommunen steht die Möglichkeit offen, hierzu eine Stellungnahme abgeben. Im ersten Halbjahr 2019 erfolgen dann noch abschließende Berechnungen und Untersuchungen zu einzelnen Routenvarianten, welche im Laufe des Konsultationsverfahrens eingebracht wurden.

Neben den verschiedenen Varianten einer verlagerten Flugroute wurden im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung auch alternative Schallschutzmaßnahmen wie eine Änderung der Startverfahren oder die Aufstreuung der Abflugroute sowie die Auswirkungen von Schadstoffemissionen startender Flugzeuge wie z.B. Ultrafeinstäube (UFS) diskutiert. Aufgrund des nicht ausreichenden Kenntnisstandes zu den Auswirkungen von UFS finden diese aber keine Berücksichtigung. Im Gegensatz zu UFS gibt es für (Flug)Lärm ausreichend wissenschaftliche Untersuchung zur Gesundheitswirkung und entsprechende Dosis-Wirkungs-Beziehungen, daher räumt z.B. die FLK bei aktiven Schallschutzmaßnahmen dem Lärmschutz eindeutig Priorität vor dem Schutz vor Schadstoffen bei: „Die FLK hat aber mit großer Mehrheit bereits im letzten Jahr wissenschaftliche Untersuchungen zur Wirkung von Ultrafeinstäuben sowie deren Entstehung und Ausbreitung am Flughafen Frankfurt gefordert, um die bislang nicht ausreichenden Kenntnisstände hierzu zu verbessern. Im Interesse aller durch die Auswirkung des Flugverkehrs betroffenen Darmstädter Stadtteile habe ich diese Forderung, welche mittlerweile von der Hessischen Landesregierung aufgegriffen wurde, selbstverständlich unterstützt“, so Akdeniz. Seitens des FFR und der FLK ist geplant, dass nach den abschließenden Berechnungen die beteiligten Kommunen sich zur Verlagerung und den einzelnen Routenvarianten positionieren. Anschließend folgt dann ein Beschluss zur Umsetzung eines möglichen Probebetriebs der Verlagerung in den Gremien des FFR und in der FLK.

Das Konsultationsverfahren zur möglichen Verlagerung der Abflugroute AMTIX kurz, welche für den Fluglärm in den nördlichen Darmstädter Stadtteilen verantwortlich ist, läuft seit Juni 2018. Ende November fand im Rahmen des Verfahrens die bislang letzte Sitzung der Gruppe der politischen Entscheidungsträgerinnen und -träger statt. Damit endete auch die Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung, welche auch Sitzungen einer Gruppe zufallsausgewählter Bürgerinnen und Bürger, öffentliche Veranstaltungen oder eine Beteiligungsmöglichkeit im Internet umfasste. Die Unterlagen und Protokolle aller Gruppensitzungen im Konsultationsverfahren sind im Internet unter https://konsultation.aktiver-schallschutz.de/termine/ abrufbar.

Aus Sicherheitsgründen werden 28 abgestorbene oder kranke Bäume gefällt / Boczek: „Geschieht zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger“

Vom 21. Januar bis zum 28. Februar 2019 werden im Stadtgebiet Darmstadt 28 abgestorbene, nicht mehr standsichere und akut bruchgefährdete Bäume gefällt. „Dies geschieht zur Vorsorge und zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger“, erklärt Grünflächendezernentin Barbara Boczek. „Die Stadt nimmt ihre Verpflichtung zur Verkehrssicherheit sehr ernst und lässt den städtischen Baumbestand regelmäßig kontrollieren. Daraus ergeben sich, gemessen am Gesamtbestand, einige wenige Baumfällungen.“

Bei rund 39 000 Straßen- und Parkbäumen ist dies ein arbeitsaufwendiges Unterfangen. Die Regelkontrolle erfolgt als Sichtung vom Boden aus, gelegentlich unter Zuhilfenahme einfacher technischer Hilfsmittel wie eines Schonhammers, Sondierstabs oder Fernglases. Wenn nach der Regelkontrolle Zweifel über die Verkehrssicherheit eines Baumes bleiben, sind eingehendere Untersuchungen erforderlich. Dazu gehört der Einsatz einer Hubarbeitsbühne, um die Krone besser beurteilen zu können, oder der Einsatz von Bohrwiderstandsmessgeräten zur Ermittlung des Umfangs von Holzfäule. Im Anschluss an die Fällarbeiten werden meist am gleichen Standort neue Baumgruben für Ersatzpflanzungen ausgehoben, der Boden wird ausgetauscht und ein spezielles Substrat verfüllt, das den Ersatzbäumen langfristig günstigere Standortbedingungen auch an städtischen Extremstandorten bietet.

Die aus Sicherheitsgründen zu fällenden Bäume stehen in der Straße Im Appensee, in der Dianastraße, der Jägertorstraße, am Carl-Schenck-Ring, im Benzweg, im Spessartring, im Datterichweg, in der Flotowstraße, in der Theodor-Heuss-Straße, in der Wilhelminenstraße, der Michaelisstraße, der Koblenzer Straße, der Winkelschneise, der Goethestraße, der Neckarstraße, der Eysenbachstraße, in der Reuterallee sowie in der Orangerie, im Prinz-Emil-Garten und auf der Rosenhöhe.