Kreis Bad Kreuznach: Kreisnotizen

Kreis Bad Kreuznach – News, Termine, Kulturelles und Wissenswertes

Dem Fachkräftemangel begegnen: Wirtschaftsförderer Markus Schlosser lädt zum Ideenaustausch über die Fachkräftegewinnung in Bad Kreuznach

Die Auftragsbücher sind voll, aber der Arbeitsmarkt wie leer gefegt. Quer durch alle Branchen wird händeringend neues Personal gesucht, das nicht leicht zu finden ist. Auch im Naheland haben Handwerksbetriebe, Mittelständler und große Unternehmen mit diesem Problem zu kämpfen. Wirtschaftsförderungsdezernent Markus Schlosser lädt daher am 13. Februar um 10 Uhr Unternehmen zum Ideenaustausch über die Fachkräftegewinnung am Standort Bad Kreuznach ins Brauwerk ein. In einem Workshop können sich regionale Arbeitgeber Inspiration für innovative Strategien auf der Suche nach Fachkräften holen.

Für den Ideen-Input konnten die Veranstalter zwei innovative Akteure des Personalmarktes gewinnen: Norma Demuro aus Mainz ist Gründerin und Geschäftsführerin von „keeunit“, einer E-Learning- und E-Recruiting-Agentur. „Geht nicht, gibt’s nicht“ ist das Motto der Frau aus dem Schwarzwald, die vor vier Jahren in Mainz ihr eigenes Start-Up gründete. Sebastian Sellinat aus Wiesbaden war für die Aareal Bank tätig, einem Global Player des Finanzsektors, bei der er für „Recruiting“ und „Human Ressources (HR)“ zuständig war. Nicht das Personal verwalten, sondern in diesem Bereich kreativ und gestaltend tätig sein, ist das Credo von Sellinat.

Veranstaltet wird der Austausch von der Wirtschaftsförderung der Stadt Bad Kreuznach und dem gemeinnützigen Bildungsträger „Fortbildungsakademie der Wirtschaft“ (FAW) im Rahmen eines Projekts des Europäischen Sozialfonds.

Im Unkostenbeitrag in Höhe von 10 Euro ist ein kleines Frühstück enthalten.

Interessierte Unternehmen können sich bis zum 9. Februar bei Susanne Weinand, Wirtschaftsförderung Bad Kreuznach, anmelden: Telefon 0671/800357, susanne.weinand@bad-kreuznach.de.

Der Kindersachenbasar findet am Samstag, 9. März, 12.30 bis 14 Uhr, in der Schulturnhalle Winzenheim statt. Für Schwangere (mit Mutterpass und max.

einer Begleitperson) ist der Einlass bereits von 11.30 bis 12.30 Uhr. Angeboten wird Frühjahr-/ Sommerbekleidung bis Große 176, Bücher, Kinderwagen und alles

rund ums Kind. Auch für das leibliche Wohl ist bestens gesorgt. Der Listenverkauf ist ab sofort unter www.easybasar.de möglich.

OB Kaster-Meurer begrüßt OVG-Urteil zu geplantem Möbelmarkt in Bingen – „Etappensieg für Schutz der Kreuznacher Innenstadt“

Das Oberverwaltungsgericht in Koblenz hat im Berufungsverfahren das Urteil des Verwaltungsgerichts Mainz dahingehend bestätigt, dass der geplante Möbelmarkt im Gewerbe- und Industriepark Bingen-Sponsheim/Grolsheim mit einem innenstadtrelevanten Randsortiment von 2250 Quadratmetern nicht als Einzelhandelsbetrieb mit nicht innenstadtrelevantem Sortiment qualifiziert werden kann. Insofern verstößt der Möbelmarkt an dem Standort gegen das im Landesentwicklungsprogramm (Ziel 59 LEP IV) niedergelegte Integrationsangebot. Der Beklagte (Land Rheinland-Pfalz/Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd), wird verpflichtet, über den Antrag der Klägerin (Stadt Bingen) auf Zulassung einer Abweichung von den Zielen der Raumordnung und Landesplanung erneut zu entscheiden. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Oberbürgermeisterin Dr. Heike Kaster-Meurer begrüßt die Entscheidung des Gerichts (Urteil vom 14. November, siehe Anlage): „Damit haben wir einen wichtigen Etappensieg für den Schutz unserer Innenstadt errungen, vor allem was den Bereich der innenstadtrelevanten Ware betrifft. Gerade unseren Möbel- und Küchenhändlern würde die Ansiedlung eines großen Möbelgeschäfts in unmittelbarer Nachbarschaft, das auf großer Verkaufsfläche unter anderem auch Lampen, Haus- und Heimtextilen sowie Dekoartikel anbietet, erheblich schaden.“

Eine Entscheidung darüber, wie über den Zielabweichungsantrag der Stadt Bingen nunmehr zu entscheiden ist, enthält das Berufungsurteil des OVG nicht. „Es lässt aber erwarten, dass die bisherige Zielabweichungsentscheidung allenfalls bestätigt, nicht aber mit einer größeren Verkaufsfläche getroffen werden wird“, so Kaster-Meurer.

Die Stadt Bingen hatte gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Mainz vom 16. November 2016 Berufung eingelegt, die vom OVG zugelassen wurde. Die Klägerin wollte im Berufungsverfahren festgestellt haben, dass ein großer Möbeleinzelhandel mit einer Verkaufsfläche von 45.000 Quadratmetern in einem im Flächennutzungsplan der Stadt Bingen vorgesehen Sondergebiet nicht gegen Ziele der Raumordnung aus dem Landesentwicklungsprogramm verstößt. Etwa 2250 Quadratmeter der Verkaufsfläche sollten dem innenstadtrelevante Nebensortiment vorbehalten sein.

Am Verfahren waren die Stadt Bad Kreuznach, vertreten durch Oberbürgermeisterin Kaster-Meurer, und die Stadt Ingelheim beigeladen.