Neustadt: Halbzeit bei der öffentlichen Auslegung der Unterschutzstellungsunterlagen Lindenbaumreihe am Jahnplatz

Lindenbaumreihe Jahnplatz (Foto: Stadtverwaltung Neustadt)
Lindenbaumreihe Jahnplatz (Foto: Stadtverwaltung Neustadt)

Neustadt an der Weinstraße – Bereits in der 3. Woche (Offenlagebeginn 2.1.2019) liegen die Unterlagen zum Unterschutzstellungsverfahren Lindenbaumreihe am Jahnplatz in Lachen-Speyerdorf offen zur Ansicht bei der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Neustadt an der Weinstraße aus. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können noch bis zum 1. Februar in der Hindenburgstraße 9a (Zi. 40) den Entwurf einer Abgrenzung und einer Rechtsverordnung zum Schutz der Linden einsehen, die Begründung der Schutzwürdigkeit und Schutzbedürftigkeit von Seiten der Unteren Naturschutzbehörde sowie die Stellungnahme der Stadt Neustadt an der Weinstraße im Verfahren.

Angestoßen bzw. beantragt wurde die Unterschutzstellung im Herbst letzten Jahres vom Umweltverband BUND.

Der BUND begründet die Schutzbedürftigkeit zum einen mit der allgemein hohen Bedeutung von Grünzügen in der Stadt für Stadtklima, Stadtbild, Lebensraum- und Erholungsfunktion, zum anderen aber auch mit dem Artenschutz d.h. der Bedeutung der Bäume für Fledermäuse und verschiedene Vogelarten, der kulturellen und gesellschaftlichen Bedeutung von Linden im Siedlungsbereich sowie der vorhandenen Alternative d.h. des Vorliegens einer Planvariante mit der Möglichkeit Wohnraum im Plangebiet auch bei Erhalt der Linden zu schaffen.

In ihrer Stellungnahme lehnt die Stadt Neustadt an der Weinstraße eine Unterschutzstellung ab, begründet eine eher geringe Schutzwürdigkeit der Bäume und führt eine Reihe abwägungsrelevanter Gegenargumente auf, die gegen eine Unterschutzstellung sprächen wie u. a. die Bedeutung einer sozialgerechten Bodennutzung und des großen Bedarfs nach Wohnraum.

Noch bis zum 15.02.2019 besteht nun noch für alle, deren Belange durch die Unterschutz-stellung berührt sein können die Möglichkeit, Hinweise, Informationen oder auch Einwendungen zu diesem Unterschutzstellungsverfahren abzugeben. Damit diese im Verfahren berücksichtigt werden können bittet die Untere Naturschutzbehörde, ihr diese schriftlich oder per Email zukommen zu lassen.