Kreis Südliche Weinstraße: Kreisnotizen

Kreis Südliche Weinstraße – News, Termine, Kulturelles und Wissenswertes

Landkreis Südliche Weinstraße feiert 2019 sein 50-jähriges Bestehen – Bürgerinnen und Bürger sind zum Mitfeiern eingeladen

Zahlreiche Veranstaltungen werden den Bürgerinnen und Bürgern zum 50-jährigen Bestehen des Landkreises Südliche Weinstraße im Jubiläumsjahr 2019 geboten. Einen Überblick verschafft dabei der Veranstaltungskalender, in dem die Jubiläumsveranstaltungen chronologisch festgehalten sind.

Der Veranstaltungskalender ist unter anderem in den Verbandsgemeindeverwaltungen und in der Kreisverwaltung erhältlich.

Die Auftaktveranstaltung zum Jubiläumsjahr findet mit dem traditionellen Neujahrskonzert des Landkreises Südliche Weinstraße am Freitag, 18. Januar 2019, um 19:30 Uhr im Hohenstaufensaal in Annweiler statt. Einlass ist ab 18:30 Uhr.

Das Konzert, das die Neujahrsansprache von Landrat Dietmar Seefeldt umrahmt, wird vom KreisJugendOrchester SÜW unter der Leitung von Jochen Schnepf gestaltet. Auf dem Programm steht eine bunte Musikmischung.

Anschließend lädt Landrat Dietmar Seefeldt zu einem Umtrunk mit kulinarischen Köstlichkeiten ein. Bürgerinnen und Bürger sind zum Neujahrsempfang herzlich eingeladen.

Verwaltung am Dienstag zeitweise telefonisch nicht erreichbar

VG Edenkoben – Text: Ivonne Trauth

Am Dienstag, 15. Januar 2019 wird der Telefonanschluss der Verbandsgemeindeverwaltung Edenkoben auf IP-Technologie umgestellt. Durch die Arbeiten wird es an diesem Tag zeitweise zu Störungen kommen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind dadurch nicht durchgängig zu erreichen.

Die Verbandsgemeindeverwaltung Edenkoben wird auf der Internetseite www.vg-edenkoben.de über den Stand der Umstellungsarbeiten informieren und bittet die Bürgerinnen und Bürger um Verständnis für den mit der Telefonumstellung einhergehenden, eingeschränkten Service.

Umstrukturierungsanträge 2019: Antragsverfahren Teil 2, Pflanzung 2019

Antragstellung bis zum 31. Januar 2019 möglich

Seit dem 2. Januar 2019 können Anträge Teil 2 für die Teilnahme am EU-Umstrukturierungsprogramm für Rebpflanzungen im Jahr 2019 gestellt werden. Die Antragsfrist endet am 31. Januar 2019. Für Flächen in Flurbereinigungsverfahren gilt im Jahr der Besitzeinweisung eine gesonderte Antragsfrist. Sie endet am 30. April 2019. Anträge können wie gewohnt bei der für den Betrieb zuständigen Kreisverwaltung gestellt werden.

Die o.g. Antragsfrist gilt für den Teil 2 des Antragsverfahrens. Hier können alle Flächen beantragt werden, die 2019 gepflanzt werden sollen.

Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die jetzt beantragten Flächen bereits in Teil 1 des Antragsverfahrens gemeldet worden sind und einen positiven Rodungsbescheid erhalten haben. Ein „Nachmelden“ ist nicht möglich.

Es muss entweder die Rebsorte und/oder die Unterlagsorte gewechselt werden. Die Förderung einer Pflanzung der gleichen Rebsorte und der gleichen Unterlagsorte wie in der Altanlage ist nicht möglich. Es können alle in Rheinland-Pfalz klassifizierten Rebsorten gepflanzt werden. Auch nicht klassifizierte Rebsorten im Rahmen von genehmigten Anbaueignungsversuchen werden gefördert. Die Höhe der Beihilfe beträgt bei den Maßnahmen in Flachlagen 10.000 €/ha, bzw. bei der Weiternutzung der Unterstützungsvorrichtung oder der Verwendung von gebrauchtem Material 6.000 €/ha.

Die Mindestfläche für die Teilnahme beträgt in Flachlagen 10 ar (durch die Vorort Kontrolle festgestellte Pflanzfläche) je Bewirtschaftungseinheit und die Mindestzeilenbreite 2,00 m.

Erzeugern, die widerrechtlich Anpflanzungen bzw. ohne Genehmigung mit Reben bepflanzte Flächen bewirtschaften, wird keine Unterstützung gewährt. Ebenso werden Pflanzungen mit Neuanpflanzungsrechten nicht gefördert.

Anträge können über das Weininformationsportal (WIP) der Landwirtschaftskammer elektronisch gestellt werden wip.lwk-rlp.de. Das automatisch erzeugte PDF-Dokument ist auszudrucken, zu unterschreiben und fristgerecht bei der Kreisverwaltung abzugeben. Ergänzend dazu ist eine Kopie der Weinbaukartei des Vorjahres, der tangierten Flächen, einzureichen. Sollte noch kein Zugang für das WIP vorhanden sein, dann ist über die Funktion „Neuregistrierung“ ein Antrag auszufüllen und an die angegebene Nummer zu faxen. Die Zugangsdaten erhalten Sie danach innerhalb von zwei bis drei Arbeitstagen per Post zugestellt.

Für Antragsteller, die diese Möglichkeit nicht nutzen wollen, stehen auf der Homepage der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße unter https://www.suedliche-weinstrasse.de/de/buergerservice/dienstleistungen/Umstrukturierung-von-Rebflaechen.php die Richtlinie und die Antragsunterlagen zum Download bereit.

Weitere Informationen und Auskünfte erhalten Sie bei Frau Nuber: Telefon 06341 / 940 372, Fax 06341 / 940 7 372, E-Mail: Janina.Nuber@suedliche-weinstrasse.de.

Für Flächen in Flurbereinigungsverfahren gilt im Jahr der Besitzeinweisung eine gesonderte Antragsfrist. Sie endet am 30. April 2019.

Es wird darauf hingewiesen, dass alle Antragsteller, die 2019 eine Unterstützung aus dem Umstrukturierungsprogramm beantragen oder ab dem Jahr 2016 Zahlungen aus dem Umstrukturierungsprogramm erhalten haben, einen „Gemeinsamen Antrag Agrarförderung“ bis zum 15. Mai 2019 stellen müssen. Auf dieser Grundlage können dann Cross-Compliance-Prüfungen in den Betrieben erfolgen.

Landkreis Südliche Weinstraße zeigt sein neues Gesicht:

Kreisgrenzen und Themenradwege sind beschildert

Die Schilder an den Grenzen des Landkreises Südliche Weinstraße sind ausgetauscht. Dank guter Wetterverhältnisse sind die Schilder, deren Austausch bis zum Frühjahr 2019 geplant war, nun alle angebracht. Die neue Beschilderung, auf dem auch das neue Logo des Landkreises zu finden ist, ist nicht nur an klassifizierten Straßen angebracht sondern neuerdings auch an Themenradwegen, wie beispielsweise dem Weinstraßenradweg zwischen Diedesfeld und Alsterweiler, dem Kraut und Rüben-Radweg zwischen Duttweiler und Altdorf, dem Klingbachradweg zwischen Busenberg und Oberschlettenbach oder dem Queichtalradweg zwischen Rinnthal und Wilgartswiesen.

Der Austausch der Schilder an den Kreisgrenzen ist abgeschlossen. Auf dem Bild zu sehen das Schild zwischen Rohrbach und Steinweiler (Landkreis Germersheim) an der L 554.

„Ich freue mich sehr, dass der Austausch so schnell durchgeführt werden konnte und unser neues Logo mit dem neuen Leitspruch unmittelbar zum Start ins Jubiläumsjahr an 43 Standorten, nämlich an den Kreisgrenzen und Themenradwegen, zu finden ist“, betont Landrat Dietmar Seefeldt.

Hintergrund

Die Farben und Formen des Logos Das neue Logo des Landkreises Südliche Weinstraße zeigt eine stilisierte hügelige Landschaft in Grün, die sich am Pfälzerwald und den Weinbergen orientiert. In der Mitte ist eine Weinrispe mit roten und hellen Trauben zu sehen, sie stellt das Ü dar. Eingerahmt ist sie von dem Buchstaben S in Blau, das den blauen Himmel repräsentiert und damit für eine der mildesten Regionen in Deutschland mit meist blauem Himmel steht, und W in Gelb, das die Sonne versinnbildlicht. Die vier Farben im Logos sind die Wappenfarben des Landkreises. Hinzu kommt die Bezeichnung des Landkreises in reeller Handschrift.

Der Leitspruch

„Auf dem richtigen Weg.“ Dieses positive Motto für den Landkreis und seine Bürgerinnen und Bürger wird bald auf den neuen Kreisgrenzenschildern zu sehen sein. Die kurzen und prägnanten Worte sollen das Selbstbewusstsein und die Einstellung des Landkreises darstellen und aufzeigen: Der Landkreis geht in die richtige Richtung; es gibt keinen Stillstand.