Friedberg Wetteraukreis: Die Polizei-News

Friedberg Wetteraukreis – Die Polizei berichtet von Vorfällen aus dem Dienstbezirk. Werden Hinweise gesucht und ihr habt etwas gesehen, dann wendet Euch bitte an die zuständige Polizeidienststelle.

Eingebrochen und Wohnmobil geklaut

Büdingen: Ein braunes Mercedes Wohnmobil Typ Marco Polo entwendeten Einbrecher in Düdelsheim. In ein Wohnhaus im Einzel brachen die Täter zwischen 01.30 und 08.20 Uhr am heutigen Mittwochmorgen ein, indem sie ein Kellerfenster gewaltsam öffneten. Die Einbrecher entwendeten unter anderem eine Digitalkamera. Zudem ließen sie den Schlüssel für das in der Hofeinfahrt geparkte Wohnmobil mitgehen.

An dem Wohnmobil befanden sich die Kennzeichen BÜD-IS 847. Die Polizei in Büdingen, Tel. 06042-9648-0, bittet um Mitteilung verdächtiger Beobachtungen und um Hinweise auf den Verbleib des Wohnmobils.

Grau-silberner 3er BMW nach Unfallflucht gesucht

Echzell: Die Ermittlungen zu einer Unfallflucht Im Feldchen in Gettenau ergaben inzwischen, dass der Unfallverursacher einen grauen oder silberfarbenen 3er BMW gefahren haben muss. Zwischen dem 31. Dezember und dem 07. Januar fuhr der Fahrer gegen den Zaun eines Anwesens und richtete einen Schaden von etwa 500 Euro an. Ohne sich um die Schadensregulierung zu kümmern, machte sich der Fahrer aus dem Staub.

Die Polizei in Friedberg, Tel. 06031-601-0, sucht Zeugen des Unfalls oder Personen, die Hinweise auf einen beschädigten grauen /silberfarbenen 3er BMW geben können. Die Erkenntnisse konnten über Fahrzeugteile erlangt werden, die am Unfallort zurückblieben.

…noch ein Silvester-Nachgang

Kefenrod: Am 03. Januar stellte die Deutsche Post den Schaden an einem Briefkasten in der Lindenstraße in Bindsachsen fest. Die Ursache: Feuerwerkskörper. Wer für den Schaden von fast 400 Euro verantwortlich ist, dazu bittet die Polizei in Büdingen, Tel. 06042-9648-0, um Hinweise.

…und noch zwei “Altfälle”

Friedberg / Niddatal: Schwierig gestalten sich die polizeilichen Ermittlungen immer dann, wenn “Gemeinschaftseigentum” betroffen ist. So ist es vor allem auch bei Laternen, die durch Unfälle beschädigt werden und bei denen erst spät die Polizei von dem Schaden in Kenntnis gesetzt wird.

  • Mitte Dezember fiel den Mitarbeitern eines Energieversorgers auf, dass eine Straßenlaterne Am Steinacker in Ilbenstadt erheblich beschädigt ist. Die Reparaturkosten: Rund 2000 Euro.
  • Auch in der Fauerbacher Straße in Friedberg schaffte es ein Verkehrsteilnehmer nicht unfallfrei an einer Laterne vorbeizukommen und verursachte einen Schaden von rund 1500 Euro. Anfang Dezember fiel der Schaden auf.

Wer gegen die Laternen fuhr und sich danach aus dem Staub machte ist unklar. Hinweise auf die Unfallverursacher nimmt die Polizei in Friedberg, Tel. 06031-601-0, entgegen.

1:0 für die Seniorin – Kein leichtes Leben für Betrüger – So soll es sein!

09.01.2019 – 13:58 Friedberg (ots) – Wetteraukreis: Wie es ist, wenn man mit beiden Füßen in ein Fettnäpfchen hüpft, konnte ein Betrüger am heutigen Mittag feststellen. Doch wir wollen das Ende nicht vorwegnehmen und beginnen mal ganz von vorne:

Im Kopf des Mannes – einem Betrüger – der heute Mittag in Florstadt bei einer Seniorin anrief, dürfte folgender Ablauf vorgesehen gewesen sein:

  1. Im Telefonbuch nach Vornamen schauen, die auf ein höheres Lebensalter der Anschlussinhaberin schließen lassen.
  2. Die Telefonnummer anschauen – wenn sie kurz ist, dann spricht viel für einen “alten Anschluss” und damit auch dafür, dass derjenige, der am anderen Ende der Leitung ans Telefon geht, schon älter ist.
  3. Die gefundene Nummer anrufen und nach dem Motto “Rate mal wer dran ist”, hoffen, dass die Seniorin sich verquatscht und nachfragt, ob es sich bei mir um ihren Enkel handelt. Wenn es gut läuft nennt die alte Frau dabei einen Namen.
  4. Sich als der Enkel ausgeben. Bei Nachfragen, warum man sich so lange nicht gemeldet hat oder ganz anders klingt, passende Ausreden finden. Zeitnot, eine Erkältung oder etwas in der Art.
  5. Erstmal nach dem Wohlergehen der “Oma” fragen, freundlich und zuvorkommend wirken. Dabei nicht nur das Vertrauen der Frau gewinnen, sondern auch noch einige Infos abgreifen, die man später noch gebrauchen könnte, um die Frau davon zu überzeugen, dass man doch wirklich der Enkel ist.
  6. Abchecken ob Oma allein zu Hause ist oder noch irgendwer mit im Haus wohnt der merken könnte, dass man gar nicht der Enkel ist.
  7. Dann vielleicht erstmal das Gespräch beenden und sich später nochmal melden. Wenn es gut läuft, aber auch gleich zur Sache kommen.
  8. Der Frau, der man weisgemacht hat man sei der Enkel, von Geldnöten berichten. Auf die Mitleidsnummer gehen, an den Familiensinn appellieren, sie vorsichtig nach Erspartem ausfragen und herausfinden, ob sie das Geld daheim hat oder wieviel sie recht schnell locker machen kann. Immer nochmal genau nachbohren, wer weiß ob die nicht die Kohle im Sparstrumpf unter der Matratze verheimlicht.
  9. Der im “Oma” verklickern, dass sie ja keinem etwas von dem Enkel und dem Anruf erzählt und dass es außerdem schnell gehen muss, weil die Geldsorgen arg drücken, man vielleicht sonst Stress mit der Polizei bekommt.
  10. Wenn Oma endlich bereit ist einen anständigen fünf- bis sechsstelligen Betrag zu zahlen ihr klarmachen, dass man selbst leider verhindert ist und nicht vorbeikommen kann. Stattdessen kommt ein guter Freund, dem sie natürlich total vertrauen kann, der aber nicht viel Zeit hat, weil er einem ja schnell helfen muss. Er wird das Geld holen und es zu einem bringen.
  11. Zwischendrin vielleicht noch jemand anderen einen Kontrollanruf machen lassen, nicht das “Oma” doch die Bullen verständigt hat.
  12. Dann dem schon organisierten Geldabholer Bescheid geben, dass er ja aufpasst nicht gesehen zu werden. Sich nochmal bei “Oma” der Adresse versichern und dann schnell die Kohle einsacken.
  13. Wenn alles gut gelaufen ist: Vielleicht nochmal Nachschlag fordern und nochmal versuchen Geld zu holen. Ansonsten: Je nach Lust und Laune bei “Oma” anrufen und sich herrlich über sie lustig machen und ablästern, wie doof sie doch war auf mich reingefallen zu sein und ihr erzählen was ich jetzt tolles von ihrem hart ersparten Geld anstelle. Urlaub zum Beispiel, oder eine coole neue Nobelkarre.
  14. Und los geht es wieder bei Nr. 1 irgendwo in Deutschland bei einer anderen Oma, die sich so sehr auf den Anruf eines Verwandten freut. Vielleicht sitze ich dann direkt beim Notar und brauche die Kohle – dieses lange “Vorspiel” und das “Freundlichgetue” ist so anstrengend…

Ja, so könnte sich der Täter das gedacht haben, als er die Nummer der Seniorin aus Florstadt wählte. Und tatsächlich muss es spannend gewesen sein, sein Gesicht zu sehen, als er bei Nr.3 seiner Liste angelangte und mit Anlauf ins Fettnäpfchen sprang:

  • “Guten Tag Oma” war sein erster Satz – und auch der letzte. “Ich bin keine Oma” trocken und knapp die Antwort der Seniorin.

So kann es gehen im Leben – auch Betrüger haben es zum Glück nicht immer leicht! Damit das so bleibt die Bitte der Polizei: Reden, reden, reden. Es hilft nur Aufklärung, um den Betrügern das Handwerk zu legen. Seniorinnen und Senioren müssen gut informiert sein, damit nicht nur die “Dummen” unter ihnen scheitern. Jeder der ältere Mitmenschen in seinem Umfeld hat, sollte das Thema immer wieder ansprechen, sich selbst als Ansprechpartner anbieten – falls es verdächtige Anrufe gibt, und vielleicht mit den Älteren darüber reden, ob sie nicht mit einer neuen Telefonnummer einverstanden wären – die dann nicht mehr im Telefonbuch erscheint.

Leider ist der Fall aus Florstadt kein Einzelfall, diverse Anrufe gehen gerade aktuell in der Wetterau bei Seniorinnen und Senioren ein. Also: Ab ans Telefon oder am besten direkt zu Oma und Opa und sie vor den miesen Betrügern warnen!

Anhänger reißt ab – Solarmodule auf der Fahrbahn

Autobahn 5: Starker Wind und Regen herrschten am Montagabend, gegen 18.55 Uhr, als es zwischen dem Gambacher Kreuz und Butzbach zu einem Unfall kam.
Auf dem rechten Fahrstreifen fahrend, bremste ein 46-jähriger Mannheimer seinen Mercedes ab, um es dem Verkehr vor sich gleich zu tun. Der Planenanhänger an seinem PKW geriet dabei ins Schlingern und prallte gegen den Audi einer danebenfahrenden 26-jährigen Bad Nauheimerin.
Der Anhänger stürzte auf die Seite, riss vom Zugfahrzeug ab und blieb mittig auf den beiden linken Fahrspuren liegen.
Die auf dem Anhänger geladenen Solarmodule verteilten sich teilweise über die Fahrbahn.

Die Autofahrer blieben unverletzt. An ihren Fahrzeugen entstanden Schäden von rund 13.000 Euro. Hinzu kommt der noch nicht zu beziffernde Schaden an der Ladung des Anhängers.
Auf der A 5 kam es bis kurz vor 21 Uhr aufgrund der Bergungsarbeiten zu Behinderungen.

Fußgängerin schwer verletzt

Bad Nauheim: Die Lessingstraße überquerte eine 52-jährige Ober-Mörlerin am Dienstag, gegen 19.15 Uhr, zu Fuß. Dabei kam es zum Zusammenstoß mit dem PKW eines 50-jähriger Bad Nauheimer.
Er bog von der Ernst-Moritz-Arndt-Straße in die Lessingstraße ein.
Die Ober-Mörlerin zog sich bei dem Zusammenstoß schwere Verletzungen im Fußbereich zu und kam zur Behandlung ins Krankenhaus.

Falscher Verwandter wollte Geld

Bad Nauheim: Kurz nach 14 Uhr am Dienstag klingelte bei einer Seniorin aus Bad Nauheim das Telefon. Ein angeblicher Verwandter meldete sich und gab an zu Besuch vorbeikommen zu wollen. Nur kurze Zeit später meldete sich der Mann erneut, gab vor in Frankfurt einen Unfall gehabt zu haben und nun dringend Geld für die Schadensregulierung zu benötigen. Er bat um Geld und, als dieses verneint wurde, um Gold, um es als Sicherheit in der Autowerkstatt zu hinterlegen.
Zum Glück schien der Anrufer selbst zu bemerken, dass die Seniorin nicht gewillt war ihm Wertsachen zu überlassen, obwohl sie tatsächlich glaubte mit einem Verwandten zu telefonieren.

Nachdem das Telefonat beendet war, erzählte die Seniorin ihrem Mann von den Anrufen. Dieser erkannte sofort, dass es sich um einen Betrugsversuch handelte und verständigte die Polizei.

Diese warnt: Geben Sie niemals Geld oder andere Wertsachen an Dritte weiter, egal wer sie vorgeben zu sein oder in wessen Namen sie angeblich geschickt wurden.
Informieren Sie sich im Zweifel immer bei der Polizei, gerne auch indem Sie den Notruf wählen.

Unfallflucht

Bad Vilbel: Im Klaus-Havenstein-Weg fuhr ein Unbekannter am Dienstag, zwischen 14.45 und 16 Uhr, gegen einen dort geparkten grauen Mercedes GLK. An der Fahrerseite des PKW entstand ein Schaden von rund 800 Euro.
Die Polizei in Bad Vilbel, Tel. 06101-5460-0, sucht den Unfallverursacher, der einfach davonfuhr.

Nein, es wurde keine Fliegerbombe gefunden

Bad Vilbel: Zwei Seniorinnen aus Bad Vilbel erhielten am Dienstagnachmittag verdächtige Anrufe. Eine Frau Schmidt, angeblich von der Umweltbehörde, meldete sich bei den Seniorinnen. Sie berichtete von einem Fliegerbombenfund in der jeweiligen Straße der angerufenen Seniorinnen.
Aufgrund des Fundes und der damit verbundenen Entschärfung forderte sie die Seniorinnen dazu auf ihre Wohnungen zu verlassen.
Glücklicherweise erkannten beide betagten Damen, dass sie jemand hinters Licht führen wollte, blieben in ihren Häusern und verständigten die Polizei.

Beide Seniorinnen sind mit ihrer Telefonnummer im Telefonbuch eingetragen. Möglicherweise nutzten die hinter dem Anruf stehenden Täter dies als Quelle für ihre Anrufe.
Die Polizei rät insbesondere Senioren sich nicht in öffentlichen Telefonverzeichnissen eintragen zu lassen, um so keinen Angriffspunkt für Betrüger zu eröffnen.
Zudem gilt: Seien Sie immer misstrauisch, wenn Sie telefonisch jemand zu etwas auffordert.
Sprechen Sie mit einer Vertrauensperson zunächst darüber oder rufen Sie bei der Polizei an, um den Anruf zu verifizieren.

Citroen angefahren

Bad Vilbel: Irgendwann zwischen 20 Uhr am Montag und 17.30 Uhr am Dienstag kollidierte in der Ritterstraße ein Fahrzeugführer mit der Front eines weißen Citroen C4, der dort am Straßenrand abgestellt war. Am Citroen entstand ein Schaden von rund 2500 Euro.
Um die Schadensregulierung kümmerte sich der Unfallverursacher leider nicht. Er fuhr einfach davon und beging damit eine Unfallflucht. Die Polizei in Bad Vilbel, Tel. 06101-5460-0, bittet um Hinweise.

Im Acker festgefahren

Friedberg: In der Nacht zum Mittwoch, gegen 03.30 Uhr kam eine 33-jährige Friedbergerin mit ihrem PKW in der Dorheimer Straße von der Fahrbahn ab und fuhr sich in einem Acker fest.

Ein anderer Verkehrsteilnehmer verständigte am Morgen die Polizei, die bei der Fahrerin einen Atemalkoholtest durchführte. Einen Wert von über 1,3 Promille ergab dieser. Die Fahrerin musste mit zur Blutentnahme. Einen Führerschein konnten die Beamten nicht sicherstellen, da die Friedbergerin nach derzeitigem Ermittlungsstand nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist.

Überschlagen

Gedern: Am Dienstagmorgen überschlug sich eine 82-jährige Gedernerin mit ihrem PKW, als sie zwischen Gedern und Wenings aus unbekannter Ursache von der Landstraße 3184 abkam. Der PKW musste danach abgeschleppt werden.
Die Fahrerin kam vorsorglich zur Untersuchung ins Krankenhaus.

Gegen den Willen angefasst

Karben: Von der Bahnstation Groß-Karben /Kloppenheim kommend zu ihrem Fahrzeug auf dem Park & Ride-Parkplatz ging eine 26-jährige Karbenerin am Dienstagabend gegen 17.25 Uhr. Auf dem Weg dorthin bemerkte sie eine Person hinter sich, die ihr plötzlich ans Gesäß fasste.
Als die Karbenerin sich umdrehte, sah sie einen ihr unbekannten Mann, der nur grinste und zu Fuß davonging.

  • Er wird mit afrikanischem Aussehen, dunkler Haut, schlanker Statur, schwarzen Haaren, 1.80 bis 1.85m groß beschrieben. Der Mann trug eine Brille ohne Rahmen, hatte eine Zahnlücke zwischen den Schneidezähnen und sah mit etwa 16 bis 21 Jahren sehr jung aus.

Hinweise auf den Mann erbittet die Polizei in Bad Vilbel, Tel. 06101-5460-0.

Anhängerkupplung contra Audi

Ober-Mörlen: Der Schaden an einem schwarzen Audi A6 weist darauf hin, dass ein anderer Verkehrsteilnehmer mit der Anhängerkupplung seines Fahrzeuges gegen den in der Dieselstraße geparkten PKW stieß. Vermutlich beim Ein- oder Ausparken kam es also zwischen 13.45 und 16 Uhr am Dienstag zur Beschädigung des Audi.
Die Polizei in Butzbach, Tel. 06033-7043-0, bittet um Hinweise auf den Unfallverursacher.

Erheblicher Sachschaden nach Zusammenstoß

Münzenberg: Von Lich kommend befuhr ein 69-jähriger Langgönser am Dienstagabend, gegen 19.15 Uhr, die Landstraße 3053 in Richtung Ober-Högern. Am Abzweig zur Landstraße 3136 wollte er mit seinem Mercedes nach links in Richtung Münzenberg abbiegen. Dabei kam es zum Zusammenstoß mit dem Skoda einer 29-jährigen Gießenerin, die auf der Landstraße 3053 in Richtung Lich fuhr. An beiden PKW entstand bei dem Unfall Totalschaden. Sie mussten abgeschleppt werden.
Die schwangere Gießenerin kam vorsichtshalber zur Untersuchung ins Krankenhaus. Der Langgönser blieb unverletzt.

So kann ich helfen – Von ehrlichen Findern und glücklichen Verlierern

Friedberg (ots) – Schnell ist es passiert – der Schlüssel aus der Tasche gerutscht, das Portemonnaie liegen gelassen, das Lieblingskuscheltier unbemerkt aus dem Kinderwagen gefallen oder die Handtasche stehen gelassen. Es sind oft kleine Unaufmerksamkeiten oder Missgeschicke, die schwerwiegende Folgen haben können. Schön, wenn es nette Mitmenschen gibt, die keinen eigenen Nutzen aus dem Unglück anderer ziehen wollen, sondern Hilfe leisten. Damit Verlierer und Finder zusammenkommen, ein paar Tipps von unserer Seite.

Die Suche nach dem Verlierer

Die Sozialen Netzwerke sind aus unserem Leben kaum mehr wegzudenken, immer mehr interagieren wir über Plattformen und Chats mit unseren Mitmenschen. Die können auch helfen, wenn etwas verloren geht oder gefunden wurde. Dabei entsteht manchmal der Eindruck, als wäre der gute alte “klassische” Weg des Umgangs mit Fundstücken in Vergessenheit geraten. Dabei ist im Umgang mit Fundstücken in den sozialen Medien eine gewisse Zurückhaltung empfehlenswert, denn es gilt zu bedenken, dass die Fundsache sehr persönlich sein kann und vielleicht Daten enthält, die keinem anderen zugänglich gemacht werden sollten. Unterlassen sollte man es also beispielsweise Bilder mit Fundstücken einzustellen, auf denen Name oder gar Kontonummer des Verlierers zu erkennen sind. Anhand dieser Daten sind die Verlierer von den zuständigen Behörden in aller Regel sowieso leicht zu ermitteln, was eine Suche nach dem Verlierer in den Sozialen Netzwerken entbehrt. Doch auch wenn es um Schlüssel, Handtaschen oder Geldbörsen geht, können sich Finder sicher sein, dass die Verlierer sie vermissen werden und sich auf die Suche nach ihren Wertgegenständen begeben. Wichtig für den Finder ist es also in erster Linie dem Verlierer die Fundstücke zugänglich zu machen.

Doch mal von vorne: “Ich finde einen Gegenstand – Was mache ich damit?”

Nehmen Sie den Gegenstand an sich. Fragen Sie möglicherweise im Umfeld befindliche Personen, ob er ihnen verloren gegangen ist. Finden Sie den Gegenstand in einem Geschäft oder einer Einrichtung, können Sie ihn beim Personal / den Mitarbeitern abgeben. Sie sollten dort aber auf jeden Fall Ihren Fund mitteilen, falls es dort zu Nachfragen durch den Verlierer kommt. Dabei sollten Sie auch mitteilen, was Sie mit dem Fundstück machen.

“Wohin mit dem Fundstück?”

Bitte bringen Sie den Gegenstand zum Fundbüro der Stadt oder Gemeinde, in der Sie ihn gefunden haben. Alternativ können Sie das Fundstück auch der Polizei übergeben.

“Wann sollte ich das machen?”

Bedenken Sie, dass der Verlierer den Gegenstand sicher schon sucht, auf ihn angewiesen sein könnte und vielleicht diverse Maßnahmen trifft, den der Verlust nach sich zieht (Austausch Türschloss, Kontosperrung, etc.). Versuchen Sie also das Fundstück so schnell wie möglich abzugeben. Wenn das nicht möglich ist, kann auch ein vorgeschobener Anruf beim Fundbüro oder der Polizei hilfreich sein.

Danke!

Für alle die etwas mit sich hadern, ob sie das Fundstück nicht doch in ihren eigenen Besitz übergehen lassen könnten: Dies würde eine sogenannte Fundunterschlagung darstellen, die nach Paragraph 246 des Strafgesetzbuches mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe geahndet werden kann.

Statt einer Strafe, können sich ehrliche Finder über den Dank der Verlierer freuen und vielleicht sogar eine kleine Aufmerksamkeit als der Mühen Lohn. Wer darauf besteht, kann natürlich auch einen Finderlohn einfordern, der im Paragraph 971 des Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt ist.