Dannstadt, BAB 61: Über 60% der LKW blieben bei einer Kontrolle des Schwerverkehrs stehen

BAB61 (ots) – Eine erschreckende Bilanz zogen die Beamten des Schwerverkehrkontrolltrupps der Polizeidirektion Neustadt, nachdem sie ihre Kontrolle des gewerblichen Güterverkehrs auf der BAB 61 bei Dannstadt beendet hatten.

Am Dienstag, den 08.01.2019 im Zeitraum zwischen 08:00 und 14:00 Uhr kontrollierten die Polizisten acht Sattelschlepper. Ohne Beanstandung blieben letztendlich nur zwei. Bei über der Hälfte aller kontrollierten Fahrzeuge waren die Beanstandungen so erheblich, dass die Weiterfahrt an Ort und Stelle unterbunden werden musste.

Ein Berufskraftfahrer führte seinen Lkw ohne gültige Fahrerlaubnis, ein weiterer führte eine Fahrzeugkombination, die die maximal zulässige Höhe überschritt. Für beide musste die Fahrt enden. Ein Techniker der Polizei stellte bei einem tschechischen Laster defekte Bremsen fest. Die Bremsklötze schliffen an der Bremsscheibe und erzeugten eine extreme Hitze. Um eine Brandgefahr zu vermeiden, musste auch dieser Fahrer die Fahrt umgehend beenden und den Mangel vor Ort beheben lassen.

Der LKW mit nicht gesicherten Stahlplatten (Foto: Polizei RLP)
Der LKW mit nicht gesicherten Stahlplatten (Foto: Polizei RLP)

Besonders eilig hatte es offenbar ein deutscher Fahrer, der seine Ladung aus den Niederlanden nach Römerberg transportierte. Scheinbar sah er es vor Fahrtantritt nicht ein, die Zeit für eine ordnungsgemäße Sicherung der fünf geladenen Pakete mit Stahlplatten aufzubringen, die er beförderte. Die insgesamt 22,8 Tonnen Stahl wurden nahezu gänzlich ungesichert aber letztendlich glücklicherweise nicht unbemerkt über deutsche Autobahnen chauffiert. Wenn es um die Sicherheit des Straßenverkehrs geht, kennt die Polizei jedoch keinen Spaß. So musste der Fahrer kurz vor dem Ziel die Fahrt unterbrechen und muss nun mithilfe eines Unternehmens die Ladung zeit- und kostenaufwendig nachsichern lassen, bevor er die letzten Kilometer zum Bestimmungsort aufnehmen kann. Zudem haben Fahrer, Verlader und das Beförderungsunternehmen nun Bußgelder zu erwarten.