Kreis Karlsruhe: Kreisnotizen

Kreis Karlsruhe – News, Termine, Kulturelles und Wissenswertes

FESTSETZUNG DER GRUNDSTEUER 2019

Stadt Rheinstetten

Die Gemeinden und Städte werden nach § 27 des Grundsteuergesetzes ermächtigt, die Grundsteuer durch öffentliche Bekanntmachung festzusetzen, wenn sich gegenüber dem Vorjahr keine Veränderung ergibt. Für Grundstücke, deren Bemessungsgrundlage (Grundsteuermessbeträge) sich seit der letzten Bescheiderteilung nicht geändert haben, wird durch diese öffentliche Bekanntmachung gemäß § 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2019 in der zuletzt veranlagten Höhe festgesetzt. Einen Grundsteuerbescheid für das Jahr 2019 haben nur die Steuerpflichtigen erhalten, bei denen sich im Jahr 2018 oder zum 01.01.2019 eine Änderung ergeben hat. Mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuerfestsetzung treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese, durch öffentliche Bekanntmachung bewirkte Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach öffentlicher Bekanntmachung schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Stadt Rheinstetten, Rappenwörthstraße 49, 76287 Rheinstetten Widerspruch eingelegt werden. Hinweis: In der Regel ist die Grundsteuer in vier Raten zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. jeden Jahres fällig. Die Grundsteuerpflichtigen haben die Grundsteuer zu den o. g. Fälligkeitsterminen mit den Beträgen, die sich aus dem letzten schriftlichen Grundsteuerbescheid ergeben, auf ein Konto der Stadt Rheinstetten zu überweisen. Sollten Sie der Stadt Rheinstetten ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, werden die zuletzt festgesetzten Grundsteuerraten zu den jeweiligen Fälligkeitsterminen von Ihrem angegebenen Konto eingezogen. Sollten Sie noch Fragen zur Grundsteuer haben, können Sie sich mit der Stadt Rheinstetten, Steuern/Gebühren/Abgaben, unter der Telefonnummer 07242/9514-242 in Verbindung setzen. Bei Fragen zur Zahlung oder zum SEPA-Lastschriftmandat wenden Sie sich unter 07242/9514-231, 232 oder 236 an die Stadtkasse. Rheinstetten, 10.01.2019 gez. Schrempp, Oberbürgermeister

Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Technik

Die nächste öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Technik wird hiermit auf Dienstag, 15. Januar 2019, 19:00 Uhr Sitzungssaal Rathaus Alte Schule, Hauptstraße 2 mit folgender Tagesordnung einberufen:

  1. Mitteilungen des Bürgermeisteramtes
  2. Auftragsvergabe für einen Kompaktschlepper für den Stadtbetrieb
  3. Vorstellung der Analyse und Konzeptstudie zur Zentralisierung Stadtbetrieb Rheinstetten
  4. Verschiedenes / Wünsche und Anfragen Hierzu ist die Einwohnerschaft recht herzlich eingeladen. Die an die Mitglieder des Gemeinderates ausgegebenen Beratungsunterlagen können in der Geschäftsstelle Gemeinderat, Rappenwörthstr. 49, 2. OG, Zimmer 303, während den üblichen Dienstzeiten eingesehen werden.

gez. Sebastian Schrempp, Oberbürgermeister Sitzungsdokumente im Internet: www.rheinstetten.de/RIS

Wahlhelfer für die Europa- und Kommunalwahlen am 26. Mai 2019 gesucht

Für die am 26. Mai 2019 anstehenden Europa- und Kommunalwahlen suchen wir ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer. Es sind in den Wahllokalen und Briefwahlvorständen rd. 200 Wahlhelfer im Einsatz.

Diese leisten einen unverzichtbaren Beitrag verantwortungsbewusster, aktiver Bürgerbeteiligung. Interessierte erleben durch den Wahldienst hautnah ein Stück gelebte Demokratie und tragen durch ihren Einsatz zu einem reibungslosen Ablauf der Wahlen bei.

Besondere Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Sie erhalten mit Ihrer Verpflichtung schriftliche Infos und der Wahlvorstand weist sie direkt vor Ort in ihre Tätigkeit ein. Es ist auch nicht erforderlich, den ganzen Sonntag im Wahllokal zu verbringen. Die Wahlvorsteherin oder der Wahlvorsteher spricht mit ihrem/seinem Team ab, wer die ersten fünf Stunden und wer die Nachmittagsschicht übernimmt. Um 18 Uhr trifft sich der gesamte Wahlvorstand, um die Europawahl auszuzählen.

Die Kommnalwahlen (Kreistag, Gemeinderat und Ortschaftsrat Neuburgweier) werden am Montag, den 27.05.2019, ab 8 Uhr in der Ufgauhalle ausgezählt. Der Wahldienst erstreckt sich bei diesen Wahlen daher auf zwei Tage. Mit der erstmaligen Anmeldung erfolgt die Aufnahme in den Wahlhelferpool. Das bedeutet, dass alle Personen zu jeder Wahl wieder angeschrieben werden und jeweils erneut entscheiden können, ob sie bei der nächsten anstehenden Wahl erneut das Ehrenamt ausüben. Bitte melden Sie sich auf diese Anfrage nur, wenn Sie an diesem Wahltermin keinen Wahldienst machen können. Wenn wir nichts von Ihnen hören gehen wir davon aus, dass Sie am Wahltag zur Verfügung stehen.

Die förmliche Verpflichtung mit der Einteilung in einem Wahlbezirk erhalten Sie dann einige Wochen vor der Wahl. Für die ehrenamtliche Tätigkeit erhalten Sie eine nach dem zeitlichen Aufwand und der übernommenen Verantwortung gestaffelten Entschädigung in bar ausgezahlt. Wir freuen uns, wenn wir Ihr Interesse für die Tätigkeit als Wahlhelfer wecken konnten. Bitte geben Sie den ausgefüllten Vordruck beim Bürgerbüro ab bzw. senden Sie ihn an das Ordnungsamt.

Ein Anmeldeformular steht auch auf unserer Homepage unter www.rheinstetten.de/Rathaus/Buergerservice/Formulare/Wahlen zur Verfügung. Bei Fragen können Sie uns gerne unter Tel. Nr. 07242/9514-304 anrufen. Wir danken allen Wahlhelfern schon heute für ihre wertvolle Unterstützung. Ohne sie wäre die Durchführung von demokratischen Wahlen und Abstimmungen nicht möglich.

Herzliche Einladung zum Bürgertreff 2019

Liebe Bürgerinnen und Bürger aus Rheinstetten, am 11.01.2019 findet um 19.00 Uhr in der Festhalle Neuburgweier der für alle öffentliche Bürgertreff des Ortschaftsrates Neuburgweier statt.

Der Bürgertreff steht in diesem Jahr ganz unter dem Motto „800-Jahre Neuburgweier“.

Sowohl der offizielle Teil des Bürgertreffs – mit der Begrüßung durch Ortsvorsteher Gerhard Bauer und der Neujahrsansprache unseres Oberbürgermeisters Sebastian Schrempp – als auch der kulturelle Programmteil werden durch die örtlichen kulturellen Vereine begleitet. Diese tragen und unterstützen das Jubiläumsjahr mir ihren vielfältigen Veranstaltungen. Nachdem die Weierer Geisböcke mit ihrer Silvesterparty das Jubiläumsjahr erfolgreich eingeläutet haben, erfolgt die Programmgestaltung des Bürgertreffs in diesem Jahr durch das Harmonika Spielring Neuburgweier-Ensemble den Gesangverein Liederkranz Neuburgweier das Bläserensemble des Musikvereins Neuburgweier und die Marinesingers Rheinstetten Sie alle haben bei ihren bisherigen Auftritten das Publikum begeistert und werden sie mit einem kurzen, interessanten Programm in das Jubiläumsjahr führen.

Lassen sie sich die Gelegenheit nicht entgehen und genießen sie dieses Ereignis zum Jahresbeginn. Im Anschluss haben sie wie gewohnt die Gelegenheit, sich beim offenen Bürgertreff mit netten Menschen aus Rheinstetten zu unterhalten. Die Bewirtung übernimmt wie jedes Jahr der „Palca Kreis“.

Dem Bürgertreff werden noch viele Veranstaltungen während des Jubiläumsjahres folgen. Den Veranstaltungsflyer hierzu können sie beim Bürgertreff mitnehmen. Liebe Einwohnerinnen und Einwohner: Hierzu sind Sie herzlich eingeladen.

Sonntag, 13. Januar 2018, 15 Uhr – Sonderveranstaltung im Rahmen der Winterzeit im Rheinpark

“Mundart und Musik” Der Heimatverein lädt herzlich zu einem unterhaltsamen Nachmittag ins Museum ein! Eintritt frei. Sonderführungen nach Absprache möglich. Das Museum ist rollstuhlgerecht ausgebaut. Betreuung durch den Heimatverein Rheinstetten. Die Stadt und der Heimatverein freuen sich auf Ihren Besuch.