Rhein-Neckar-Kreis: Die Polizei-News

Rhein-Neckar-Kreis – Die Polizei berichtet von Vorfällen aus dem Dienstbezirk. Werden Hinweise gesucht und ihr habt etwas gesehen, dann wendet Euch bitte an die zuständige Polizeidienststelle.

Heddesheim: Nächtliche Heimfahrt endet an einem Verkehrsschild

(ots) – Am Sonntagabend kam es zu einem Verkehrsunfall, wo ein Pkw mit einem Verkehrsschild kollidierte Gegen 23.10 Uhr befuhr ein 18jähriger Fahranfänger mit dem Benz seiner Mutter die L 597 (Sudetenstraße) in Fahrtrichtung Ladenburg.

In Folge Unachtsamkeit verlor der Fahrzeuglenker auf regennasser Fahrbahn, an der Abzweigung zur L 541 (Mannheimer Straße) nach Heddesheim, die Kontrolle über das Fahrzeug, kam ins Schleudern und kollidierte mit einem Verkehrsschild. Der Unfallverursacher blieb unverletzt. Am nicht mehr fahrbereiten Pkw, welcher abgeschleppt werden musste, entstand ein geschätzter Sachschaden in Höhe von ca. 25 000.- Euro. Der Schaden am Verkehrsschild wird mit ca. 250.- beziffert.

Altlußheim: Betrunkene Pkw Lenkerin verursacht Verkehrsunfall

Mannheim (ots) – Am Sonntagabend verursachte eine betrunkene Pkw Fahrerin auf der B 39 einen Verkehrsunfall.
Gegen 22.40 Uhr befuhr eine 25jährige Skoda-Fahrerin die B 39 in Richtung Altlußheim. An der Einmündung zur L 722 verlor die Fahrzeuglenkerin alkoholbedingt die Kontrolle über ihr Fahrzeug, fuhr über die dortige Verkehrsinsel, kollidierte mit einem Ampelmast und prallte letztlich auf einen, an der roten Ampel wartenden, Ford eines 23 Jährigen.

Im Rahmen der Unfallaufnahme konnten die Beamten bei der Unfallverursacherin eine Atemalkoholkonzentration von 1,28 Promille feststellen. Sie muss sich nun wegen Straßenverkehrsgefährdung verantworten. Ihr wurde eine Blutprobe entnommen und ihr Führerschein wurde einbehalten.

Durch den Unfall wurde die Skoda Fahrerin leicht verletzt, während der Ford Fahrer unverletzt blieb. An ihrem Fahrzeug, welches total beschädigte abgeschleppt werden musste, entstand ein Schaden in Höhe von ca. 4000,- Euro. Am Pkw des Ford Fahrers ein Schaden in Höhe von ca. 2500,- Euro. Der Schaden an den Verkehrstechnischen Einrichtungen wird mit 8000,- beziffert.