Pirmasens: Stadtnotizen

Pirmasens – News, Termine, Kulturelles und Wissenswertes

Einladung zum Adventskonzert

Wie jedes Jahr findet auch in der diesjährigen Vorweihnachtszeit am Freitag, den 30. November 2018, um 18 Uhr das Adventskonzert der Landgraf-Ludwig-Realschule plus in der Johanneskirche am Exerzierplatz statt. Unter der Leitung der Musiklehrer wurde ein vielfältiges Programm zusammengestellt. Seit Wochen bereiten sich die Flöten- und die Tanz-AG, die Chöre der 5. bis 7. Klassen, der 9. und 10. Klassen und der Wahlpflichtfächer Musik sowie Französisch, die Rockband und die Ukulele-Gruppe mit ihren Musikpädagogen auf das vorweihnachtliche Ereignis vor. Just4fun, eine Band der Kreismusikschule Südwestpfalz übernimmt die Patenschaft für die Bandklasse, die im nächsten Schuljahr gegründet wird, und unterstützt bei diesem Konzert den Chor der 5.-7. Klassen. Von traditionellen weihnachtlichen Weisen bis hin zur Popmusik reichen die Darbietungen. Schüler und Lehrkräfte aller Standorte freuen sich auf den Besuch von Eltern und Ehemaligen. Interessierte Zuhörer sind herzlich eingeladen. Der Eintritt ist wie immer frei.

Wirtschafts- und Servicebetrieb zeigt Eis und Schnee die Zähne

Die Temperaturen um den Gefrierpunkt beweisen: Der Winter hält Einzug. Bisher haben zwar nur vereinzelte weiße Flocken die Siebenhügelstadt erreicht, aber die Verwaltung ist vorbereitet. Die Mitarbeiter des Wirtschafts- und Servicebetrieb der Stadt Pirmasens (WSP) zeigen Eis und Schnee die Zähne.

Mitarbeiter im Winterdienst:

Handstreudienst: rund 60 Personen

Fahrer: 12 (inklusive unserer Mitarbeiter Werkstatt, die zur Not als Fahrer einspringen können)

Insgesamt sind im Winterdienst direkt etwa 80 Personen eingebunden (inklusive Einsatzleitung, Sachbearbeitung, Kontrolleure, Schlosser).

Was wird gestreut:

Handstreudienst: Sand-Salz-Gemisch (aus Umweltgründen)

Fahrbahn: Feuchtsalz (FS 30)

Salzvorrat: Möglichkeit um circa 1 000 Tonnen Streumaterial zu lagern. Wie in den vergangenen Jahren hat die Stadt eine Art Rahmen­vertrag abgeschlossen. Das bedeutet, dass eine Belieferung innerhalb von 24 Stunden ohne Mehrkosten erfolgt.

Bei den Einsatztagen handelt es sich um „richtige“ Einsatztage, d. h. nicht nur um das Abstreuen von einzelnen glatten Stellen. Im Winterdienst 2017/18 gab es rund 50 sogenannte Kontrollfahrten.

Seit dem Winter 2005/2006 werden die Fahrbahnen mit Feuchtsalz bestreut. Dazu wurden an den Streugeräten zusätzlich Soletanks angebracht. Das Trocken im Streuer mitgeführte Salz wird während der Ausbringung am Streuteller durch diese Sole befeuchtet. Vorteile sind geringere Wehverluste, schnellere und bessere Tauwirkung und deutlich verringerter Salzverbrauch. Diese Maßnahme ist Teil des am 13. November 2006 vom Stadtrat beschlossenen Aktionsplanes zur Verringerung der Feinstaubbelastung in der Stadt und damit ein Beitrag zum vorbeugenden Gesundheitsschutz sowie ein Beitrag zur Reduzierung der Kosten, wie der Beigeordnete Michael Schieler ergänzt. Aus logistischen und wirtschaftlichen Gründen wird die Sole nicht fertig bezogen, sondern im Städtischen Fuhrpark selbst hergestellt. Dazu wurde eine Soleaufbereitungsanlage und ein 20.000 Liter-Lagertank installiert.

Es werden insgesamt ca. 240 km Straße betreut (in Stufe 1 bis 3). Im Regelfall muss jede Fahrspur einzeln geräumt und bestreut werden, d.h. bei einmaligem Betreuen sind von den Streufahrzeugen ca. 480 km zu befahren. Im Handstreudienst werden ca. 170 Tm² betreut. Ein „durchschnittlicher Winterdiensteinsatz“ dauert ca. 3 bis 4 Stunden. Danach gehen die städtischen Mitarbeiter wieder an ihre reguläre Arbeit (wochentags). Sonn- und Feiertags können sie dann nach Hause gehen, müssen allerdings im Regelfall in Bereitschaft bleiben, d.h. nach Alarmierung durch die Einsatzleitung haben sie innerhalb kurzer Zeit wieder in ihrem Winterdienstrevier zu sein bzw. mit dem Streufahrzeug auszurücken.

Bitte der Fahrer an die Bürgerinnen und Bürger: Durchfahrten für die Räum- und Streufahrzeuge freihalten.

Schippen und Streuen im Winter

Vor Beginn des Winterwetters möchte die Stadtverwaltung auf die Bestimmungen der Straßenreinigungssatzung aufmerksam machen. Damit der Straßenverkehr aufrechterhalten werden kann und Schäden durch Winterglätte vermieden werden, müssen die Bürgersteige und Gehwege in einer Breite von 1,50 Meter entlang des Grundstückes bis 6.30 Uhr in verkehrssicherem Zustand sein. Dies gilt nicht nur für bebaute, sondern auch für unbebaute Grundstücke innerhalb der geschlossenen Ortslage. Wenn es das Wetter erforderlich macht, müssen Schneeräumen und Streuen mehrmals am Tage, bis 20.00 Uhr, wiederholt werden. Gefrorener oder festgefahrener bzw. festgetretener Schnee muss losgehackt und beseitigt werden. Der weggeräumte Schnee ist so zu lagern, dass der Verkehr auf den Fahrbahnen und Gehwegen nicht beeinträchtigt wird. Straßenrinnen, Entwässerungsanlagen, Durchlässe und Gräben müssen frei bleiben, damit das Oberflächenwasser (besonders bei Tauwetter) abfließen kann. Ebenfalls freizuhalten sind die Hydranten. Glätte wird durch Streuen von abstumpfenden Stoffen, z.B. Sand, beseitigt. Auftaumittel dürfen nur verwendet werden, wenn sie unschädlich sind. Um Schäden jeglicher Art zu vermeiden, sollten maximal 10 g/qm, das ist etwa ½ Esslöffel Auftaumittel/qm, gestreut werden. Gut geeignet ist eine Mischung aus Salz und Sand im Verhältnis 1:10. Bei Grünstreifen und Baumscheiben ist aus Gründen des Umweltschutzes besondere Vorsicht bei Verwendung von Auftaumitteln geboten. Hier sollten nach Möglichkeit nur abstumpfende Streumittel, z. B. Rheinsand, verwendet werden.

Zum Schluss noch ein Hinweis: Wer seiner Streupflicht nicht nachkommt riskiert eine kostenpflichtige Verwarnung oder ein Bußgeld. Gebrechliche Personen oder Bürger die krank, in Urlaub sind oder beispielsweise wegen eines frühen Dienstbeginns nicht in der Lage sind ihrer Streupflicht nachzukommen, sollten deshalb rechtzeitig daran denken anderen Personen diese Arbeit zu übertragen.

Sitzung des Stadtrats am 26. November 2018

Am Montag, den 26.11.2018 um 15:00 Uhr, findet im Sitzungssaal der Wasgauhalle, Ebene 1 eine öffentliche Sitzung des Stadtrates statt. Im Anschluss findet eine nichtöffentliche Stadtratssitzung statt.

Tagesordnung: Öffentliche Sitzung

  1. Entwicklung der ehemaligen Kaufhalle – Grundsatzentscheidung
  2. Bericht MHKW
  3. Teilnahme am Zinssicherungsschirm des Landes
  4. Auftragsvergaben 4.1. Messe Pirmasens GmbH – Sanierung Bohrpfahlwand hinter Messehalle 6 – Los 02.1 Betonerhaltungsarbeiten
  5. Spendenannahme gemäß § 94 Abs. 3 GemO
  6. Anträge der Fraktionen 6.1. Stadtratsfraktion DIE LINKE vom 13.11.2018; betr. Verkaufsoffene Sonntage Projekt „Schuhstadt-Pirmasens“ begrenzen
  7. Beantwortung von Anfragen, Informationen, Anfragen der Ratsmitglieder

Nichtöffentliche Sitzung

  1. Personalangelegenheiten
  2. Informationen