Neustadt: Sitzung des Stadtrats am 23.10.18

Rathaus Neustadt an der Weinstraße (Foto: Holger Knecht)
Rathaus Neustadt an der Weinstraße (Foto: Holger Knecht)

Neustadt an der Weinstraße – Aus der Sitzung des Stadtrats am 23. Oktober 2018

Tourismusbeitrag

Der Stadtrat beschließt eine Satzung zur Erhebung eines Tourismusbeitrages in Neustadt an der Weinstraße. Die gravierendste Änderung zur bisherigen Fremdenverkehrsbeitragssatzung stellt die Übersicht über alle beitragspflichtigen Betriebsarten mit ihren betriebsartspezifischen Vorteilssätzen und Gewinnsätzen dar, deren Aufbau dem touristischen Bedarfsspartensystem der Tourismuswirtschaftslehre entspricht. Der neue Betrag wird auf 6% festgesetzt.

Überplanmäßige Haushaltsmittel für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses Gimmeldingen

Die Rohbauarbeiten des Neubaus Feuerwehrgeräte Gimmeldingen sind abgeschlossen, die Ausführung der technischen Gewerke ist im Gange. Um die Arbeiten schnellstmöglich fortzuführen werden überplanmäßiger Mittel in Höhe von 30.000 Euro zur Verfügung gestellt. Grund für die gestiegenen Kosten ist, dass die Kostenschätzung auf dem Baupreisindex vom 1. Quartal 2014 beruhte und zwischenzeitlich eine entsprechende Kostensteigerung eingetreten ist.

Bebauungsplan-Entwurf am Jahnplatz, Bezirk Lachen-Speyerdorf

Der Stadtrat beschließt die Variante 7E beizubehalten, welche den ursprünglichen Bebauungsvorschlag darstellt.

Bund-Länder-Förderprogramm Soziale Stadt

Der Stadtrat beschließt die Abgrenzung des vorläufigen Stadterneuerungsgebiets „Neustadt-Böbig“ und erteilt den Auftrag zur Ausschreibung eines Entwicklungskonzeptes als Fördergrundlage der Städtebaulichen Gesamtmaßnahme für einen Zeitraum von bis zu 12 Jahren.

Gemeindeanteil zur Erhebung von Ausbaubeiträgen für die Erneuerung der Straßenbeleuchtungsanlagen

Der Stadtrat beschließt, dass der Gemeindeanteil des beitragsfähigen Aufwandes für die Erneuerung der Straßenbeleuchtungsanlage in der Branchweilerhofstraße auf 30% und in der Flugplatzstraße auf 35% festgesetzt wird.

Beitritt zur kommunalen Klärschlammverwertung Rheinland-Pfalz (KKR)

Der Stadtrat beschließt den Beitritt zur kommunalen Klärschlammverwertung Rheinland-Pfalz (KKR). Aufgabe der KKR ist es die bei den Anstaltsträgern anfallende Klärschlamme der ordnungsgemäßen sowie möglichst sicheren und wirtschaftlichen Verwertung zuzuführen und damit für die Anstaltsträger eine möglichst weitgehende Entsorgungssicherheit zu gewährleisten.

Trägertätigkeit der Stadt Neustadt an der Weinstraße für Arbeitsgelegenheiten nach §5 Asylbewerberleistungsgesetz – Schaffung von 12 Arbeitsgelegenheiten

Der Stadtrat beschließt die Schaffung von 12 Arbeitsgelegenheiten für Geflüchtete, die arbeitsfähig, nicht erwerbstätig und nicht mehr im schulpflichtigen Alter sind.

Übernahme einer Ausfallbürgschaft zugunsten der Kuckucksbähnel Bahnbetriebs GmbH (KBbG)

Die Kuckucksbähnel Bahnbetriebs GmbH sieht vor, einen Antrag auf Landeszuschuss für eine Baumaßnahme 2019 in Höhe von ca. 70.000 Euro zu stellen. Der Stadtrat beschließt der Bürgerschaftserklärung zuzustimmen und ermächtigt den Oberbürgermeister diese zu unterzeichnen, sodass die Stadt Neustadt eine Ausfallbürgschaft gegenüber dem Land Rheinland-Pfalz zugunsten der KBbG übernimmt.

Prioritätenliste Gebäudemanagement

Der Stadtrat nimmt die Prioritätenliste des Gebäudemanagements zur Kenntnis, erklärt die von der Verwaltung erarbeiteten Kriterien für nachvollziehbar und zutreffend und ist sich darüber bewusst, dass das Gebäudemanagement nicht in der Lage ist, alle aufgeführten Projekte zeitnah umzusetzen. Der Stadtrat behält sich das Recht vor, Projekten, die er mit Mehrheit beschließt, eine eigene Priorität zuzuerkennen.

Nicht-öffentlicher Teil

Pachtvertrag zur Anmietung von öffentlichen Kfz-Stellplätzen

Der Stadtrat beschließt, dass die Stadt Neustadt an der Weinstraße zwei Parkdecks mit insgesamt 165 Kfz-Stellplätzen inklusive aller Parkbetriebseinrichtungen sowie Betriebs- und Nebenkosten im ehemaligen Hertie-Gebäude pachtet. Begründung ist die dringende Notwendigkeit der Schaffung öffentlichen Parkraums im Innenstadtbereich. Die Leerung der Geldautomaten erfolgt durch die Stadt, den Betrieb und Unterhalt der Park-Betriebseinrichtungen übernimmt der Verpächter.