Verstoß gegen das Gewaltschutzgesetz

Kaiserslautern (ots) – Ein 49-jähriger Mann aus Kaiserslautern zeigte sich am gestrigen Samstag uneinsichtig und musste für einige Stunden in den Polizeigewahrsam. Kurz nach 12.00 Uhr erschien der Mann trotz gerichtlich ausgesprochenem Verbot an der Wohnung seiner Frau.

Er war erheblich alkoholisiert (ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 2.33 Prom.) und beschädigte durch Tritte die Haustür des Anwesens. Von einer Streife der Polizei wurde dem Mann ein Platzverweis erteilt mit dem eindringlichen Hinweis, sich gemäß der  gerichtlichen Verfügung von der Wohnung seiner Frau fern zu halten. Der Hinweis zeigte aber nur für kurze Zeit Wirkung. Der Mann kam wieder an die Wohnung. Er wurde nun in Gewahrsam genommen, ein Richter bestätigte die Maßnahme und ordnete den Gewahrsam bis 20.00 Uhr an. Von einer Ärztin wurde die Gewahrsamsfähigkeit bescheinigt.