Sonderkündigungsrecht bei Strompreisänderung – Verbraucherzentrale berät bei Energierechtsfragen

Erhöht ein Stromversorger den Preis, steht Kunden ein Sonderkündigungsrecht zu. Nach den Erfahrungen der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz verweigern allerdings einige Versorger dieses Sonderkündigungsrecht.

Denn sie begründen die Strompreisänderung gerne mit dem Anstieg der Umlage für das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), die Bestandteil des Strompreises ist. Das Argument: Als Versorger hätten sie keinen Einfluss auf die EEG-Umlage, das Sonderkündigungsrecht sei also unwirksam. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) aber längst anders entschieden.

„Laut Energiewirtschaftsgesetz darf der Kunde sofort ohne Einhalten einer Kündigungsfrist kündigen, wenn sich der Vertrag ändert“, sagt Fabian Fehrenbach, Energierechtsexperte der Verbraucherzentrale. „Fest steht, dass eine Preisänderung eine Vertragsänderung ist, ganz egal mit welcher Begründung der Energieversorger sie erklärt. Also auch bei einer Änderung der EEG-Umlage.“ So hat es auch der BGH entschieden. Was auch nicht jeder weiß: Bei einer Änderung des Kleingedruckten besteht ebenfalls ein Sonderkündigungsrecht.

Fragen rund um das Thema Energieversorgung beantwortet der Energierechtsberater der Verbraucherzentrale in Ludwigshafen. Die Beratung findet jeden ersten und dritten Mittwoch in der Verbraucherberatung, Wredestr. 33, 67059 Ludwigshafen statt und kostet 18 Euro. Terminvereinbarung unter Telefon 0621-512145 ist erforderlich.

Alternativ auch per E-Mail an energierecht@vz-rlp.de oder online unter https://www.terminland.de/verbraucherzentrale-rlp/. Wir bieten auch eine Überprüfung von Heizkostenabrechnungen für 20 Euro nach postalischer Einsendung an die Verbraucherzentrale in Mainz an. Ein persönliches Beratungsangebot für den Wechsel des Strom- und Gasversorgers gibt es in allen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale nach Terminvereinbarung für fünf Euro.

Über die Verbraucherzentrale

Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz ist eine anbieterunabhängige, überwiegend öffentlich finanzierte, gemeinnützige Organisation. Seit mehr als 50 Jahren informiert, berät und unterstützt sie Verbraucherinnen und Verbraucher in Fragen des privaten Konsums und vertritt Verbraucherinteressen bei Unternehmen, Politik und Verbänden. Die Verbraucherzentrale hat 20 Mitgliedsverbände und über 90 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Vorstand ist Ulrike von der Lühe.

Arbeitsschwerpunkte sind Verbraucherrecht, Telekommunikation und Medien, Versicherungen und Finanzdienstleistungen, Energie und Bauen, Lebensmittel und Ernährung sowie Gesundheit und Pflege. Anlaufstellen für persönliche Beratung sind sechs Beratungsstellen und sechs Stützpunkte in Rheinland-Pfalz. Ratsuchende können sich auch telefonisch oder per E-Mail beraten lassen. Im Internet ist die Verbraucherzentrale unter www.verbraucherzentrale-rlp.de zu finden.