OLG Frankfurt: „Kannibale von Rotenburg“ bleibt in Haft

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 27.9.2018, Az. 3 Ws 569/18

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Außenansicht Zeil (Foto: OLG Frankfurt a.M.)
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Außenansicht Zeil (Foto: OLG Frankfurt a.M.)

Frankfurt am Main – Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat beschlossen, dass der „Kannibale von Rotenburg“ auch nach Verbüßung von 15 Jahren weiterhin in Haft bleibt.

Das Landgericht Frankfurt am Main hatte Armin M. am 09.05.2006 wegen Mordes in Tateinheit mit Störung der Totenruhe zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt (Urteil vom 9.5.2006, Az. 5/21 Ks 3550 Js 220983/05), da er einen Menschen getötet und Körperteile von ihm verspeist hatte.

Nach Verbüßung von 15 Jahren war nun zu prüfen, ob die lebenslange Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt werden kann (§ 57a Abs. 1 StGB). Die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Kassel hatte eine Aussetzung zur Bewährung abgelehnt. Die hiergegen gerichtete Beschwerde des Verurteilten hat das OLG mit heute veröffentlichtem Beschluss verworfen. Das Landgericht habe sachverständig beraten zutreffend angenommen, dass dem Verurteilten gegenwärtig keine günstige Prognose gestellt werden könne, bestätigt das OLG.

Der Beschluss ist nicht anfechtbar.