Kreis Mainz-Bingen: Die Polizei-News

Kreis Mainz-Bingen – Die Polizei berichtet von Vorfällen aus dem Dienstbezirk. Werden Hinweise gesucht und ihr habt etwas gesehen, dann wendet Euch bitte an die zuständige Polizeidienststelle.

Sachbeschädigungen an Fahrzeugen

20.09.2018 – 08:36 Bingen-Büdesheim, Helmutstraße (ots) – 17.09.2018, 12.00 Uhr, bis 19.09.2018, 07.00 Uhr

Bisher unbekannter Täter beschädigte drei in der Helmutstraße ordnungsgemäß geparkte PKW. Bei den beschädigten Fahrzeugen handelte es sich um einen BMW X5, einen Audi A6 und einen Audi Q5. Die Fahrzeuge waren in unmittelbarer Nähe des Anwesens Nummer drei geparkt. Hinweise bitte an die Polizei Bingen, Telefon 06721-9050.

Ober-Olm, Einbruch in Appartement, hoher Schaden

Ober-Olm (ots) – Mittwoch, 19.09.2018

Unbekannte Täter sind in der Zeit zwischen 19:00 Uhr und 02:30 Uhr in ein Appartement in Ober-Olm eingedrungen, erbeuteten Bargeld und richteten großen Schaden an. Während der Abwesenheit des Bewohners betreten die Täter ein Mehrfamilienhaus und hebeln die Tür des Appartements auf. In den Wohnräumen öffnen sie alle Schubladen und Schranktüren und richten dabei hohen Sachschaden an. Die Schadenshöhe steht noch nicht fest. Sie erbeuten Bargeld in unbestimmter Höhe und mehrere wertvolle Schmuckteile.

Essenheim, Nüsse sind das neue Obst! Für Diebe!

Mainz (ots) – Mittwoch, 19.09.2018, 15:00 Uhr

Die meisten Obstsorten sind abgeerntet. Es hängen kaum noch Früchte an den Bäumen. Also dachten sich vier Personen, es gibt ja jetzt Nüsse und haben insgesamt 10 kg davon in der Gemarkung Essenheim, in der Nähe des Fernsehturms, entwendet. Ein aufmerksamer Spaziergänger hat am Mittwochnachmittag vier Personen beim Nüsse Ernten gesehen. Da diese so gar nicht nach Feldarbeitern ausgesehen haben, hegt er sofort den Verdacht, dass es gerade zu einem Diebstahl kommt und alarmiert die Polizei. Die Polizeibeamten der Polizeiinspektion Mainz 3 vom Lerchenberg treffen kurz danach auch vier Personen an. Die drei Frauen und ein Mann im Alter zwischen 48 und 59 Jahren, geben an, die Nüsse für den Eigenbedarf gepflückt zu haben. Da es strafrechtlich jedoch keinen Unterschied macht, für welchen Bedarf man fremdes Eigentum wegnimmt, wird gegen alle vier Personen ein Ermittlungsverfahren wegen Diebstahls eingeleitet. Die Nüsse werden sichergestellt und dem Eigentümer zurückgegeben.