Neustadt: Aus der Sitzung des Hauptausschusses vom 18.09.2018

Rathaus Neustadt an der Weinstraße (Foto: Holger Knecht)
Rathaus Neustadt an der Weinstraße (Foto: Holger Knecht)

Neustadt an der Weinstraße – In seiner Sitzung vom 18.09.2018 hat sich der Hauptausschuss in der öffentlichen Sitzung mit dem Nachtragshaushalt und der Beendigung der Parkgebührenerstattung in der Innenstadt sowie in der nicht-öffentlichen Sitzung mit Vergabeangelegenheiten und der Durchsetzung möglicher Schadenersatzansprüche beschäftigt.

Nachtragshaushalt:

Der Hauptausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan für das Jahr 2018 zu beschließen. Wesentliche Änderungen ergeben sich im Zuschussbedarf der Hilfen für Asylbewerber (Steigerung um 1,5 Mio. Euro). Verursacht wird das durch Ertragsausfälle bei den Landeserstattungen für Flüchtlinge und Asylbewerber nach dem Landesaufnahmegesetz.

Wesentliche Verbesserungen ergeben sich beim Gemeindeanteil der Einkommenssteuer (+450 TEUR). Sollte das Gesetz zum Landesfinanzausgleich wie beabsichtigt rückwirkend zum 01.01.2018 beschlossen werden, wäre eine Verbesserung des Haushalts um fast 3 Mio. EUR zu erwarten.

Nach kritischer Überprüfung der veranschlagten Investitionen wurde eine Reduzierung des Ursprungssatzes von 23,3 Mio. EUR um ca. 7,9 Mio. EUR auf 15,4 Mio. EUR festgestellt.
Insgesamt ergibt sich eine Verschlechterung des Ergebnishaushalts um 630.810 Euro.

Beendigung der Parkgebührenerstattung

Der Hauptausschuss beschließt, die im Jahr 2000 geschaffene Möglichkeit zur Parkgebührenerstattung an Einzelhändler und Gastronomen in der Neustadter Innenstadt zum 31.12.2018 zu beenden. Grund ist eine zu geringe Resonanz trotz Bemühungen der Stadtverwaltung, die Teilnehmerzahl zu erhöhen.

Vergabeangelegenheiten:

Der Hauptausschuss vergibt Estricharbeiten für den Neubau von 2 Mehrfamilienwohnhäusern als Gemeinschaftsunterkunft für Asylbegehrende in der Böhlstraße an eine Firma in Merzig. Der Auftrag hat einen Wert von ca. 82.000 Euro.
Der Hauptausschuss vergibt eine Betonsanierung und Geländerbauarbeiten für die Baumaßnahme „Stützmauer Heid II“ in Neustadt an der Weinstraße an eine Firma in Sehlem. Der Auftrag hat einen Wert von ca. 60.000 Euro.

Durchsetzung möglicher Schadensersatzansprüche der Stadt Neustadt /LKW-Kartell

Der Hauptausschuss beschließt, etwaige Schadensersatzansprüche, pauschalisierte Schadensersatzansprüche und Vertragsstrafen, die im Rahmen des LKW-Kartells entstanden sind, im Wege eines zivilrechtlichen Gerichtsverfahrens geltend zu machen. Dazu beauftragt die Verwaltung eine Rechtsanwaltskanzlei mit der Vorbereitung und Durchführung eines Klageverfahrens wegen kartellrechtswidriger Absprachen und Verhaltensweisen im Bereich der Herstellung bzw. Zulieferung mittelschwerer und schwerer LKW.