Cybergrooming: Bundesweite Durchsuchungen

Die Dunkelziffer bei Cybergrooming ist groß (Symbolbild)

Rheinland-Pfalz – Beschuldigte zwischen 21 und 51 Jahren – Sexueller Missbrauch an Kindern.

Nach vorangegangenen Ermittlungen der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz (Landeszentralstelle Cybercrime-LZC) und des Landeskriminalamtes Rheinland-Pfalz (Dezernat Cybercrime) wurden am 13.01.2016 in neun Bundesländern insgesamt 19 Wohnungen von Kräften örtlicher Dienststellen durchsucht sowie mehr als 260 Computer, Speichermedien und Handys sichergestellt.

Mehreren männlichen Tatverdächtigen wird der versuchte sexuelle Missbrauch von Kindern im Internet, sogenanntes Cybergrooming, vorgeworfen.
Die Beschuldigten sind zwischen 21 und 51 Jahren alt. Sie haben im August 2015 im Internet-Chat eines sozialen Netzwerks Kontakt zu Kindern gesucht und sexuelle Handlungen vor der Webcam vorgenommen oder forderten dazu auf.

Die Ermittlungen, insbesondere die Auswertung sichergestellter Beweismittel, dauern an. Über den Fortgang der Ermittlungen und deren Ergebnisse wird die LZC die Medien zu gegebener Zeit unterrichten.

Unter Cybergrooming wird der sexuelle Missbrauch von Kindern über das Internet verstanden. Die Täter sind zumeist Männer, die sich in Chats oder sozialen Netzwerken gegenüber Kindern und Jugendlichen als gleichaltrig ausgeben, um sich so ihr Vertrauen zu erschleichen und später sexuelle Handlungen an oder vor ihnen zu begehen.

Informationen zu Präventionsmöglichkeiten, die sich an Erziehungsverantwortliche richten, werden von der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes und Verfügung gestellt:
http://www.polizei-beratung.de/medienangebot/medienangebot-details/detai…