Rheinland-Pfalz: Justizminister Mertin stellt Strafverfolgungsstatistik 2017 vor

Verurteilungen in Rheinland-Pfalz weiterhin rückläufig – Verurteilungen wegen Gewaltdelikten auf niedrigstem Stand seit 1998 – Anstieg der Verurteilungen bei Drogendelikten

Das Foto zeigt v.l.n.r.: Stefan Thum, Dr. Elisabeth Volk, Justizminister Herbert Mertin und Angelika Feils (Foto: Ministerium der Justiz RLP)
Das Foto zeigt v.l.n.r.: Stefan Thum, Dr. Elisabeth Volk, Justizminister Herbert Mertin und Angelika Feils (Foto: Ministerium der Justiz RLP)

Mainz – Justizminister Herbert Mertin stellte heute in Mainz im Rahmen einer Pressekonferenz die Strafverfolgungsstatistik für das Jahr 2017 vor. In dieser werden alle rechtskräftig abgeschlossenen Verfahren vor den Strafgerichten erfasst. Damit unterscheidet sie sich von der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS), die eine Zusammenstellung aller der Polizei bekannt gewordenen bzw. von ihr ermittelten strafrechtlichen Sachverhalte darstellt.

„Die Zahlen belegen, dass die Justiz in unserem Land trotz der angespannten Personalsituation funktioniert und hervorragende Arbeit leistet. Vor allem in den Bereichen, die das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung besonders berühren – etwa bei Wohnungseinbruchdiebstählen, Gewalt- und Sexualdelikten erfolgt eine konsequente Strafverfolgung. Es besteht insofern keine Veranlassung, Panik zu schüren und in der Bevölkerung einen gegenteiligen Eindruck zu erwecken. Das Risiko, in Rheinland-Pfalz Opfer einer schweren Straftat zu werden, ist und bleibt sehr gering. Umgekehrt sind die Zahlen auch kein Anlass, sich nun zurückzulehnen. Insbesondere umfangreiche Haftsachen und andere Großverfahren belasten vielerorts die Strafkammern der Landgerichte in erheblichem Maße. Hier sind neben personellen Optimierungen auch rechtspolitische Maßnahmen in den Blick zu nehmen.“, so der Minister.

Aus der Statistik geht hervor, dass in Rheinland-Pfalz 2017 insgesamt 31.965 Personen zu einer Strafe verurteilt wurden. Dies stellt einen Rückgang um rund 4 % gegenüber 2016 (33.435) dar. Damit setzt sich ein langjähriger Trend fort, der im Jahr 2005 begann, als mit 43.528 verurteilten Personen der bisherige Spitzenwert erreicht wurde. Den größten Anteil (mit 26,6 %) an den Verurteilungen nehmen im Jahr 2017 erneut – wie erstmals 2010 – die sogenannten „anderen Vermögensdelikte“ (Betrug etc.) ein. So stellen allein die 4.572 Verurteilten wegen Betruges (§ 263 StGB) ca. 14 % aller Verurteilten. Die zweite zahlenmäßig bedeutsame Deliktsgruppe bilden die Straftaten im Straßenverkehr. Hier wurden 7.813 (24,4 %) aller Verurteilungen erfasst.

Rückgänge sind auch bei den Verurteilungen von Jugendlichen zu verzeichnen: 2017 wurden insgesamt 1.464 Jugendliche verurteilt. Im Vergleich zum Jahr 2016 (1.574) stellt dies einen Rückgang von rund 7 % dar.

Ebenfalls rückläufig war die Zahl von Verurteilungen wegen Gewaltdelikten, also insbesondere Mord, Totschlag, Raub und Körperverletzung. Die Zahl der entsprechenden Verurteilungen betrug im Jahr 2017 2.995 (= 9,4 % aller Verurteilten) gegenüber 2016 mit 3.034 Verurteilungen. Die absolute Zahl solcher Verurteilungen ist auf dem niedrigsten Stand seit dem Jahr 1998. Dies ist vor allem auf einen Rückgang bei den Verurteilungen wegen „einfacher“ Körperverletzung (von 1.757 auf 1.675) sowie Raubdelikten (von 341 auf 318) zurückzuführen. Gestiegen ist demgegenüber die Zahl der Verurteilungen wegen gefährlicher Körperverletzung von 875 auf 935 Verurteilte, wobei die genauen Tatmodalitäten nicht statistisch erfasst werden.

Wegen Mordes wurden 2017 zehn Verurteilungen erfasst, wegen versuchten Mordes eine und wegen Totschlags 23 Verurteilungen.

Gestiegen ist demgegenüber die Zahl der Verurteilungen wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz. Sie stieg von 2.868 im Jahr 2016 auf 2.954 (+ 3 %), blieb damit aber noch unter den Werten der Jahre 2014 (3.124) und 2015 (3.139). Unter den Verurteilten waren 413 Heranwachsende (2016: 369) und 206 Jugendliche (2016: 187).

Bei den Sexualdelikten war eine nahezu unveränderte Zahl an Verurteilungen festzustellen. Die Zahl sank leicht auf 349 (2016: 355). Enthalten sind hier erstmals neunzehn Verurteilungen wegen des neu eingeführten Straftatbestandes des § 184i StGB (sexuelle Belästigung).

Der Anteil ausländischer bzw. staatenloser Verurteilter an den Verurteilten insgesamt hat weiter zugenommen. Im Jahr 2017 wurden 8.442 (2016: 8.385; 2015: 8.036; 2014: 7.731; 2013: 6.906; 2012: 6.768) Ausländer oder Staatenlose in Rheinland-Pfalz verurteilt. Dies ist gleichbedeutend mit einem Anteil von 26,4 % aller 31.965 in Rheinland-Pfalz verurteilten Personen (2016: 25,1 %; 2015: 23,0 %; 2014: 21,3 %; 2013: 19,5 %; 2012: 18,2 %). Ihr Bevölkerungsanteil betrug im Jahr 2017 demgegenüber lediglich 10,1 % (411.330 erfasste Personen).