Rheinland-Pfalz: SPD-Fraktion regt Verbesserungen bei der Ausstattung von Funkstreifenwagen an

Symbolbild Polizei © Holger Knecht

Mainz – Auf Antrag der SPD-Landtagsfraktion hat sich der Innenausschuss des Landtags heute mit der Beschaffung und Ausstattung der nächsten Generation von Funkstreifenwagen bei der Polizei befasst. Dazu erklärt Wolfgang Schwarz, polizeipolitischer Sprecher:

„Wie in vielen anderen Bundesländern auch steht in Rheinland-Pfalz die Neubeschaffung von Funkstreifenfahrzeugen für die Polizei an. Wie im Innenausschuss dargelegt wurde, können sich die Anforderungen an Polizeifahrzeuge schnell verändern. So hat die bundesweit veränderte Sicherheitslage zuletzt dazu geführt, dass die persönliche Schutzausstattung der Streifenpolizisten in Rheinland-Pfalz verbessert wurde. Für diese neuen Anforderungen sind das Fassungsvermögen sowie die Zuladungsmöglichkeiten der aktuellen Funkwagenflotte nicht mehr ausreichend ausgelegt. Bei der Neubeschaffung der nächsten Generation Funkstreifenwagen gilt es aus diesen Erfahrungen zu lernen. Oberste Priorität muss dabei die Sicherheit unserer Polizistinnen und Polizisten haben. Für die persönliche Schutzausrüstung sollte in den Streifenwagen daher genügend Platz vorgehalten werden. Zudem sollte die Möglichkeit geschaffen werden, die neue Flotte Polizeiautos auch als mobilen Arbeitsplatz zu nutzen. Die SPD-Landtagsfraktion hat daher angeregt, bei der anstehenden Neubeschaffung auch Fahrzeuge der Van-Klasse zu prüfen und die Erfahrungen anderer Bundesländer zu berücksichtigen.“

Schwarz weiter: „Aus Sicht der SPD-Fraktion ist überdies wichtig, die künftige Fahrzeugausstattung flexibel an den unterschiedlichen Bedürfnissen von Dienststellen in den Oberzentren und in den ländlichen Regionen des Landes auszurichten. Weiterhin sollte geprüft werden, ob der Fahrkomfort für die Beamtinnen und Beamten durch individuell einstellbare Fahrzeugsitze verbessert werden kann. Das Innenministerium hat zugesagt, die Anregungen der SPD-Landtagsfraktion im Ausschreibungsverfahren zu prüfen und die Streifenbeamtinnen und -beamte im weiteren Prozess eng einzubinden.“