Lambrecht: Transportflugzeug im Tiefflug

Lambrecht – Das hätte böse ausgehen können – am Donnerstag, 09.08.18, gegen 13.10 war in der ehemaligen Tuchmacherstadt Lambrecht ein brummendes Geräusch zu hören, das immer mehr an Intensität zunahm. Beim Blick aus dem Fenster war eine Transportmaschine zu sehen, die bedrohlich tief flog.

Das Flugzeug flog vom Elmsteiner Tal kommend durch Lambrecht weiter nach Neustadt an der Weinstraße. Die Befürchtung, dass das Flugzeug abstürzt, bestätigte sich glücklicherweise nicht.

Zum Glück kein Absturz, aber den Bäumen bedrohlich nah (Foto: Holger Knecht)
Zum Glück kein Absturz, aber den Bäumen bedrohlich nah (Foto: Holger Knecht)

Die Bundeswehr informiert

„Bei dem Flugzeug handelte es sich um eine C-160 Transall der Luftwaffe. Die Transportmaschine überflog im Rahmen des täglichen Routineflugbetriebes den Bereich Lambrecht in einer Höhe von 1200 Fuß über Grund (ca. 366 m). Die flugbetrieblichen Bestimmungen wurden dabei eingehalten.“, so ein Sprecher des Luftfahrtamtes der Bundeswehr.

Militärischer Flugbetrieb überall in Deutschland zulässig

„Zum militärischen Flugbetrieb, der überall in Deutschland zulässig ist, zählt auch militärischer Flugbetrieb im niedrigen Höhenband, d.h. in Höhenbereichen unter 2000 Fuß (ca. 600 m über Grund). Die dabei einzuhaltende Mindesthöhe über Grund beträgt 1000 Fuß (ca. 300 m).
Innerhalb eines vom Bundesministerium der Verteidigung streng limitierten Kontingents darf diese Höhe auch unterschritten werden und liegt dann bei 500 Fuß (ca. 150 m über Grund).
Beim Überflug von Städten mit mehr als 100 000 Einwohnern ist eine Mindesthöhe von 2000 Fuß (ca. 600 m über Grund) einzuhalten.

Militärische Tiefflüge am Tag sind nicht an bestimmte Streckenführungen gebunden, um diese Flugbewegungen möglichst gleichmäßig über den gesamten Luftraum der Bundesrepublik zu verteilen.
Selbstverständlich wird dabei versucht, bewohnte Gebiete nicht zu überfliegen. Aber die dicht besiedelte Bundesrepublik setzt diesem Vorhaben neben den gesetzlichen und flugbetrieblichen Regelungen enge Grenzen.“