Hessen: Starkes Interesse an der Landtagswahl

Hessische Landesflagge (Foto: Pixabay)
Hessische Landesflagge (Foto: Pixabay)

Insgesamt 26 Parteien und Wählergruppen haben bisher beim Landeswahlleiter ihr Interesse angemeldet, mit einer Landesliste an der kommenden Landtagswahl am 28. Oktober 2018 teilzunehmen.

Folgende Landeslisten sind bereits beim Landeswahleiter eingereicht:

  • Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)
  • Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
  • BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE)
  • DIE LINKE (DIE LINKE)
  • Freie Demokratische Partei (FDP)
  • Alternative für Deutschland (AfD)
  • Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD)
  • Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP)
  • Bürgerrechtsbewegung Solidarität (BüSo)
  • Allianz Deutscher Demokraten (AD-Demokraten)
  • Die Violetten (DIE VIOLETTEN)

Darüber hinaus haben folgende Parteien eine Landesliste aufgestellt und Vordrucke für das Sammeln von Unterstützungsunterschriften angefordert:

  • Piratenpartei Deutschland (PIRATEN)
  • FREIE WÄHLER (FREIE WÄHLER)
  • Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative (Die PARTEI)
  • Graue Panther (Graue Panther)
  • Anarchistische Pogo-Partei Deutschlands (APPD)
  • Bündnis C – Christen für Deutschland (Bündnis C)
  • Bündnis Grundeinkommen (BGE)
  • DEMOKRATIE IN BEWEGUNG (DiB)
  • Liberal-Konservative Reformer (LKR)
  • Neue Liberale – die Sozialliberalen (Liberale Hessen)
  • Menschliche Welt (MENSCHLICHE WELT)
  • Partei der Humanisten (Die Humanisten)
  • Partei für Gesundheitsforschung (Gesundheitsforschung)
  • PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ (Tierschutzpartei)
  • V-Partei³ – Partei für Veränderung, Vegetarier und Veganer (V-Partei³)

Parteien und Wählergruppen, die seit der letzten Landtagswahl nicht im Landtag vertreten waren, benötigen für die Zulassung ihrer Landesliste 1.000 Unterstützungsunterschriften wahlberechtigter Bürgerinnen und Bürger. Wer an einer Landtagswahl teilnehmen will, soll ein Mindestmaß an politischem Rückhalt in der Wählerschaft nachweisen.

Letzter Termin für die Einreichung der Landeslisten beim Landeswahlleiter und der Kreiswahlvorschläge bei den Kreiswahlleitern ist der 20. August 2018, 18.00 Uhr.

Über die Zulassung oder Zurückweisung der eingereichten Wahlvorschläge entscheiden die Wahlausschüsse am 31. August 2018. Gegen die Zurückweisung von Kreiswahlvorschlägen kann Beschwerde eingelegt werden, über die der Landeswahlausschuss am 6. September 2018 entscheiden würde. Erst danach steht endgültig fest, welche Wahlvorschläge auf dem Stimmzettel erscheinen.