42 Kolleginnen und Kollegen nachträglich zum Polizeihauptkommissar befördert
42 Kolleginnen und Kollegen nachträglich zum Polizeihauptkommissar befördert

Mainz (ots) – Rückwirkend zum 01.05.2018 sind 42 Polizeioberkommissare zu Polizeihauptkommissaren befördert worden. Herr Polizeipräsident Reiner Hamm überreichte ihnen heute feierlich ihre Beförderungsurkunden.

Aufgrund des Antrages eines Polizeibeamten im einstweiligen Rechtsschutzverfahren, der im Beförderungsverfahren 2018 nicht berücksichtigt werden konnte, musste die Beförderung für den gesamten Beförderungsschritt nach A 11 Schutzpolizei ausgesetzt werden. Inzwischen wurde der Antrag abgelehnt und von Seiten des Antragstellers auf Rechtsmittel verzichtet.

Einige Beförderte konnten ihre Urkunde nicht selbst entgegen nehmen, weil sie durch die Urlaubszeit gerade nicht im Dienst sind. Die Urkunde nahm in diesen Fällen ein bevollmächtigter Vorgesetzter stellvertretend entgegen.