Schaumstoffteil
Schaumstoffteil

Mainz – Die Polizei berichtet von Vorfällen aus dem Dienstbezirk. Werden Hinweise gesucht und ihr habt etwas gesehen, dann wendet Euch bitte an die zuständige Polizeidienststelle.

Mainz-Gonsenheim, Präparierung einer Haustüre eines Einfamilienhauses – SIEHE FOTO

Mainz (ots) – Donnerstag, 26.07.2018, 12.00 Uhr bis 13.00 Uhr

Im Bereich der Gonsbachterrassen kam es zu einer Präparierung einer Haustüre eines Einfamilienhauses. Ein unbekannter Mann hatte sich in der Mittagszeit an der Eingangstür aufgehalten, aber nicht geklingelt. Danach fällt nach Öffnen der Haustüre durch die Bewohner ein Schaumstoffteil zu Boden.

Die Polizei bittet solche Präparierungsgegenstände (siehe beigefügtes Bild) spurenschonend zur Seite zu legen und die Polizei (06131/653630) zu verständigen.

Dazu sind folgende Fragen für die ermittelnden Beamten relevant:

Wer hat gleichartige Gegenstände bemerkt?

Hat jemand relevante Beobachtungen hinsichtlich einer Person oder eines Fahrzeuges gemacht?

Wer sachdienliche Hinweise zu dem genannten Fall geben kann, wird gebeten sich mit der Kriminalpolizei Mainz unter der Rufnummer 06131/ 65-3633 in Verbindung zu setzen.

Mainz, Verkehrskontrolle eines alkoholisierten Mofa-Fahrers

Mainz (ots) – Donnerstag, 26.07.2018, 18:24 Uhr

Bei einer Verkehrskontrolle eines Mofa-Fahrers im Westring wird durch die Beamten Alkoholgeruch beim 65-jährigen Fahrer eines Mofas wahrgenommen.

Auf Nachfrage gibt dieser an, am Morgen eine Flasche Wein getrunken zu haben. Danach habe er sich allerdings drei Stunden schlafen gelegt.

Ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest ergibt um 18:24Uhr einen Wert von 1,2 Promille. Der 65-Jährige wird durch die Beamten zur Dienststelle verbracht, wo ihm eine Blutprobe entnommen wird.

Der Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln stellt eine Hauptunfallursache dar. Wer berauscht fährt, gefährdet nicht nur sich, sondern auch Andere.

Gegen den unter Alkoholeinfluss stehenden Unfallverursacher wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachtes der Straßenverkehrsgefährdung eingeleitet.

Mainz, Polizei verhindert Trunkenheitsfahrt

Mainz (ots) – Freitag, 07.07.2018, 02:00 Uhr

Im Rahmen der Streife wird in der Straße “Kaiser-Wilhelm-Ring” ein 24-jähriger Fahrradfahrer der augenscheinlich alkoholisiert ist, angetroffen und kontrolliert. Ein Atemalkoholtest ergibt einen Wert von 1,5 Promille. Dem 24-Jährigen wird das Fahrrad sichergestellt. Eine Anzeige wurde gefertigt.

Nach derzeitig geltender Rechtsprechung gilt ein Fahrradfahrer ab einem Alkoholwert von 1,6 Promille als absolut fahruntüchtig und macht sich nach § 316 StGB strafbar.