Kreis Karlsruhe: Jagdbehörde legt Jahresstatistik 2017/2018 vor

Intensive Schwarzwildbejagung weiterhin notwendig - Trichinenuntersuchungsgebühr wird größtenteils ausgesetzt

Karlsruhe – Die Jahresstatistik für das Jagdjahr 2017/18 hat nun die Untere Jagdbehörde im Landratsamt Karlsruhe vorgelegt. Demnach kamen in den über 250 Jagdrevieren, einschließlich der Regiejagd des Forstes, insgesamt 4.137 Stück Schwarzwild zur Strecke. Dies entspricht einer Steigerung der Strecke um rund 33 % und damit der dritthöchsten Schwarzwildstrecke im Landkreis.

„Neben der Verhinderung von Wildschäden ist eine intensive Bejagung des Schwarzwildes auch im Hinblick auf die Afrikanische Schweinepest notwendig“, macht der Leiter des Amtes für Veterinärswesen und Lebensmittelüberwachung, Dr. Joachim Thierer, deutlich: Die Absenkung der Schwarzwildbestände sei eine entscheidende Voraussetzung zur Minimierung der Risiken eines Seucheneintrags der Afrikanischen Schweinepest. Als eine Maßnahme hierzu wurde die Schonzeit für Schwarzwild im März und April aufgehoben, wodurch eine ganzjährige Schwarzwildbejagung möglich ist. Ein leichter Rückgang um knapp 10 % auf 4.684 Stück ist bei der Rehwildstrecke zu verzeichnen. In dieser Zahl sind ebenfalls die Abschüsse der Forstreviere enthalten. Durch die gesetzlich verankerte Rehwildbewirtschaftung ohne behördlichen Abschussplan ist die Eigenverantwortung der Verpächter und Pächter gestiegen. Diese schließen individuelle Zielvereinbarungen ab, so dass es seitens der Jagdbehörde keine Vorgabe für die Abschusszahlen gibt.

Die Fuchsstrecke beläuft sich auf 2.031 Stück, wovon 600 Jungfüchse im Bereich der Hegegemeinschaften im Zeitraum 1. Mai bis 31. Juli erlegt wurden. Bei Hegegemeinschaft handelt es sich um einen Zusammenschluss mehrerer Jagdreviere, die gemeinsame Maßnahmen der Bejagung, Hege und des Wildtiermanagements durchführen. Maßnahmen sind neben der Intensivierung der Jagd durch verstärkte Ansitze auf Jungfüchse oder die Durchführung von Fuchswochen in den Wintermonaten auch die Biotophege durch das Anlegen und Bewirtschaften von Wildäckern. Das Ziel ist dabei der Schutz von Niederwildtierarten, welche Beutetiere für den Fuchs darstellen, wie beispielsweise Fasane, Rebhühner oder Feldhasen. Im Landkreis Karlsruhe wurden von der Jagdbehörde acht Hegegemeinschaften bestätigt.

Rückgänge bei der Strecke gibt es bei der Stockente sowie der Grau-, Kanada- und Nilgans. Bei der Stockente halbierte sich die Strecke auf 382 Stück. In der Jagdzeit der Wildgänse vom 1. September bis 15. Januar wurden 250 Tiere erlegt. Im Vergleich zum Vorjahr ist dies ein Rückgang um rund 20 %. Die Gänse richten vor allem in Ackerflächen entlang der Rheinschiene Schäden an. Weiterhin auf einem hohen Niveau liegt die Nutriastrecke, obwohl einen leichten Rückgang um 10 % auf 650 Tiere gab. Häufig bereiten Nutria innerhalb der Ortslagen an Bachläufen Probleme, da diese Schäden an den Uferböschungen und Dämmen durch Unterhöhlungen verursachen. Durch die Zusammenarbeit von Gemeinden, Jägern und Jagdbehörde konnten Lösungen und Strategien für die Probleme im Siedlungsraum gefunden werden. Um einen weiteren Anstieg der Population zu verhindern, weist die Jagdbehörde auf das Fütterungsverbot dieser Tiere hin.

Aktuell hat der Landkreis Karlsruhe entschieden, ab dem 1. Juli 2018 bis auf weiteres auf die Erhebung der Trichinenuntersuchungsgebühr bei Proben von erlegtem Schwarzwild, die durch den Jäger entnommen werden, zu verzichten. Im Jagdjahr 2017/18 wurden knapp 90 % der Trichinenproben von Jägern selbst entnommen. Trichinenproben, welche durch den amtlichen Tierarzt bzw. Fachassistenten entnommen werden, bzw. für die vom Jäger eine Einzeluntersuchung beantragt wird, bleiben bedingt durch die hierfür anfallenden hohen Kosten gebührenpflichtig. „Alle Trichinenproben von beim Ansitz bzw. auf der Drückjagd erlegten Stücke können von beauftragten Jägern selbst entnommen und an den benannten Trichinenuntersuchungsstellen zu den festgelegten Untersuchungstagen abgegeben werden“, so Dr. Joachim Thierer.

Für weitere Informationen steht die Untere Jagdbehörde des Landratsamtes Karlsruhe unter Telefon 0721/936-83050 oder 0721/936-83410 gerne zur Verfügung.