Worms: Wichtige Informationen zur Schulbuchausleihe

Ausgabe der Schulbuchpakete angelaufen / Alle teilnehmenden Eltern werden angeschrieben und erhalten einen schulbezogenen Abholtermin mit Ort und Öffnungszeiten der Buchausgabe

Worms – Grundsätzlich haben in Worms 9.448 Schülerinnen und Schüler der Schulformen, Grundschule, Realschule plus, IGS, Gymnasium und Berufsbildende Schule die Möglichkeit, die Schulbuchausleihe in Anspruch zu nehmen bzw. sich an der Schulbuchausleihe zu beteiligen. Für das kommende Schuljahr 2018/19 nehmen bisher insgesamt 6.315 Schülerinnen und Schüler (66,84 % aller Anspruchsberechtigten) an der Schulbuchausleihe teil. Für 2.879 Schülerinnen und Schüler (30,47 %) wurde die unentgeltliche Ausleihe beantragt und weitere 3.436 Schülerinnen und Schüler (36,37 %) nehmen an der entgeltlichen Ausleihe teil.

Die Ausgabe der Schulbuchpakete im zentralen Schulbuchlager in Worms-Pfeddersheim (Halle 009, Zugang über Johann-Braun-Straße) ist bereits angelaufen. Alle teilnehmenden Eltern werden angeschrieben und erhalten einen schulbezogenen Abholtermin mit Ort und Öffnungszeiten der Buchausgabe. Sollten die Eltern die Termine nicht wahrnehmen können (z.B. Urlaub, Krankheit, etc.), dann können diese zu einem späteren Zeitpunkt zu den üblichen Öffnungszeiten ihr Schulbuchpaket abholen. Das Schulbuchlager ist bis einschließlich 17.08.2018 jeweils Montag und Mittwoch von 8 bis 16 Uhr, Dienstag und Donnerstag von 8 bis 18 Uhr und Freitag von 8 bis 12.30 Uhr geöffnet.

Die Ausgabe der Schulbuchpakete für die Klausenbergschule Abenheim, Grundschule-Rheindürkheim, Wiesengrundschule Heppenheim und Grundschule-Wiesoppenheim erfolgt in der 31./32. KW direkt in der Schule sowie für die Berufsbildenden Schulen in der 33. KW. Die Teilnehmenden werden von der Schule über die Ausgabe mit Ort und Datum informiert.

Nachlieferungen einzelner Bücher, die in den Schulbuchpaketen noch fehlen, werden in den ersten Schulwochen über die Schulsekretariate an die Schülerinnen und Schüler ausgegeben. Wer sich nicht rechtzeitig verbindlich zur Teilnahme am Ausleihverfahren anmeldet hat, muss bis auf wenige Ausnahmen (Zuzug und Schulwechsel) die Lernmittel auf eigene Kosten beschaffen.