Fahren ohne Fahrerlaubnis

Landau – Am Samstag, 23.01.2016, gegen 16:00 Uhr, erschien ein 16jähriger Verkehrsteilnehmer auf hiesiger Dienststelle, um die Betriebserlaubnis seines Mofas vorzuzeigen. Diese hatte er bei einer Verkehrskontrolle nicht mitgeführt und hatte einen Mängelbericht bekommen.

Bei der Prüfung der Betriebserlaubnis fiel dem kontrollierenden Beamten direkt auf, dass es sich bei dem Zweirad, laut Betriebserlaubnis, um ein Kleinkraftrad und nicht um ein Mofa handelt. Der 16jährige ist nur im Besitz einer Mofa-Prüfbescheinigung. Damit konfrontiert gab der 16jährige seinen Verstoß zu. Er muss sich nun in mindestens zwei Fällen wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis verantworten.