Frankenthal: Die Polizei-News

Frankenthal – Die Polizei berichtet von Vorfällen aus dem Dienstbezirk. Werden Hinweise gesucht und ihr habt etwas gesehen, dann wendet Euch bitte an die zuständige Polizeidienststelle.

(Frankenthal) – Rollerdiebstahl

Frankenthal (ots) – Bislang unbekannte Täter entwenden im Zeitraum vom 15.07.2018, 15:00 Uhr, bis 16.07.2018, 09:00 Uhr, im Bereich des Eingangstors Nr. 3 zur Kleingartenanlage im Frankenthaler Nachtweideweg, ein Motorroller der Marke Piaggio. Das Leichtkraftrad hat einen Wert von ca. 650,- EUR.

Wer sachdienliche Hinweise zu dem genannten Fall geben kann, wird gebeten sich mit der Polizeiinspektion Frankenthal unter der Rufnummer 06233/313-0 oder der Polizeiwache Maxdorf unter der Rufnummer 06237/934-100 in Verbindung zu setzen. Hinweise können auch per E-Mail unter pifrankenthal@polizei.rlp.de an die Polizei übermittelt werden.

(Frankenthal) – Geschädigter einer Verkehrsunfallflucht gesucht

Frankenthal (ots) – Am 16.07.2018, gegen 11:30 Uhr, kommt es auf dem Parkplatz eines großen Einkaufsmarktes in der Wormser Straße von Frankenthal zu einem Verkehrsunfall. Der 75jährige Fahrer eines roten Smart stößt beim Ausparken gegen einen ebenfalls dort zum Parken abgestellten hellen Mercedes, näheres nicht bekannt, und verursacht einen Streifschaden an der vorderen Stoßstange. Der Smartfahrer bemerkt den Unfall, steigt aber nicht aus, und fährt davon. Den Unfall meldet er schließlich um 13:50 Uhr persönlich auf der Polizei Frankenthal nach. Das Kennzeichen des beschädigten Fahrzeugs merkt sich der Unfallverursacher nicht. Gegen ihn wird wegen des Unerlaubten Entfernens vom Unfallort ermittelt. Der Eigentümer des geschädigten Mercedes wird gebeten sich bei der Polizei in Frankenthal unter der Telefonnummer 06233/313-0 oder per Mail unter pifrankenthal@polizei.rlp.de zu melden.

Die Polizei weist darauf hin, dass Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort kein Kavaliersdelikt ist! Der flüchtige Fahrer muss mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren und evtl. mit einem Führerscheinentzug rechnen. Außerdem kann der Flüchtige den Kaskoschutz seiner Kfz-Versicherung verlieren und von seiner Versicherung an der Begleichung des Fremdschadens beteiligt werden. Die Polizei rät deshalb jeden Unfall sofort zu melden.

(Frankenthal) – Einbruch in Gaststätte

Frankenthal (ots) – Bislang unbekannte Täter brechen im Zeitraum vom 15.07.2018, 22:00 Uhr, bis 16.07.2018, 16:33 Uhr, in eine Gaststätte im Frankenthaler Nachtweideweg ein und hebeln im Inneren drei Spielautomaten auf. Die Höhe des entstanden Schadens ist derzeit noch nicht bekannt.

Wer sachdienliche Hinweise zu dem genannten Fall geben kann, wird gebeten sich mit der Polizeiinspektion Frankenthal unter der Rufnummer 06233/313-0 oder der Polizeiwache Maxdorf unter der Rufnummer 06237/934-100 in Verbindung zu setzen. Hinweise können auch per E-Mail unter pifrankenthal@polizei.rlp.de an die Polizei übermittelt werden.

(Frankenthal) – Trunkenheit im Verkehr

Frankenthal (ots) – Bei der Streifenfahrt fällt den eingesetzten Beamten der Polizei Frankenthal am 16.07.2018, gegen 23:50 Uhr, in der Flomersheimer Straße von Frankenthal ein Audi mit Frankenthaler Kennzeichen auf, welcher in sogenannten Schlangenlinien fährt. Bei der Verkehrskontrolle stellen die Beamten bei der 51jährigen Fahrerin Alkoholgeruch in der Atemluft fest. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergibt einen Wert von 1,52 Promille. Der Fahrerin wird eine Blutprobe entnommen und gegen sie ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr eingeleitet.

Der Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln stellt eine Hauptunfallursache dar. Wer berauscht fährt, gefährdet nicht nur sich, sondern auch Andere.

(Frankenthal) – Geschwindigkeitskontrolle

Frankenthal (ots) – Am 16.07.2018, zwischen 21:15 Uhr und 22:30 Uhr, führen Beamte der Polizei Frankenthal Geschwindigkeitskontrollen im Foltzring, Höhe Pilgerstraße / Am Eiskeller, durch. Insgesamt werden 59 Fahrzeuge aus Richtung Europaring kommend, gemessen, von welchen acht beanstandet werden müssen. Lediglich gegen den Spitzenreiter mit 54 km/h muss ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet werden. Die sieben weiteren Verstöße werden gebührenpflichtig verwarnt. Auf der überprüften Strecke ist maximal 30 km/h erlaubt.