Speyer: Rat soll über Hundestrand und Anleinpflicht im Binsfeld entscheiden

Speyer – Der Hundestrand im Naherholungsgebiet Binsfeld kann noch in der Badesaison 2018 ausgewiesen werden, vorausgesetzt der Rat stimmt der Verwaltungsvorlage zu, wonach die Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Speyer entsprechend geändert werden soll. „Nachdem die Genehmigung zur geänderten Rechtsverordnung durch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion vorliegt, kann nun der Rat sein Votum abgeben“, erläutert Beigeordnete Stefanie Seiler die Verfahrensschritte.

Nach umfangreichen Begehungen seitens der Ordnungsbehörde gemeinsam mit der unteren Wasser- und Naturschutzbehörde soll der Bereich auf der Halbinsel nach der sogenannten Franzosenbrücke als Hundebadestrand ausgewiesen werden. An allen anderen Badestränden besteht weiterhin Badeverbot für Hunde. Darüber hinaus soll in der Gefahrenabwehrverordnung für das gesamte Naherholungsgebiet Binsfeld für die Badesaison von Mai bis September eine Anleinpflicht festgeschrieben werden, die in Speyer bisher nur für die bebauten Ortslagen gilt.

Notwendig ist die Änderung der Rechtsverordnung aus Verwaltungssicht, weil die Klagen von Badegästen über freilaufende Hunde im Naherholungsgebiet Binsfeld bei der Ordnungsbehörde gehäuft aufgetreten sind und die Kontrollen durch den Kommunalen Vollzugsdienst die Beschwerdelage bestätigt haben.