Kreis Bad Kreuznach: Die Polizei-News

Kreis Bad Kreuznach – Die Polizei berichtet von Vorfällen aus dem Dienstbezirk. Werden Hinweise gesucht und ihr habt etwas gesehen, dann wendet Euch bitte an die zuständige Polizeidienststelle.

Wildunfall

Gemarkung Monzingen, B41 (ots) – Am 27.05.2018 gegen 09:00 Uhr kam es auf der Bundesstraße 41 in Fahrtrichtung Monzingen zu einem Wildunfall. Hierbei kollidierte ein 48-jähriger Fahrer eines Audi mit einem die Fahrbahn querenden Reh. Während am PKW leichter Sachschaden entstand, erlag das Tier noch an der Unfallstelle seinen Verletzungen.

Erneuter Einbruch ins Vereinsheim

Oberhausen bei Kirn (ots) – In der Nacht zum Sonntag, dem 27.05.2018 kam es erneut zu einem Einbruch in das Vereinsheim des SV Oberhausen. Ein bislang unbekannter Täter hatte zunächst mit einem Pflasterstein ein Fenster des Vereinsgebäudes eingeworfen, um schließlich über das beschädigte Klappfenster einzusteigen. Hierbei hinterließ der Täter mehrere verwertbare Spuren. Nach Angaben des meldenden Zeugen waren keine Gegenstände entwendet worden. Die Polizei Kirn erbittet um Hinweise aus der Bevölkerung unter der Telefonnummer: 06752-1560.

Mann mit Messer bedroht

Meisenheim (ots) – In der Nacht von Samstag auf Sonntag ist ein Mann in einer Gaststätte in der Innenstadt mit einem Messer bedroht worden. Wie die Polizei Lauterecken Berichtet, wurde sie in den frühen Morgenstunden darüber in Kenntnis gesetzt, dass es in der Lokalität zum Streit zwischen zwei Männern kam. Einer der beiden Männer zückte daraufhin ein Messer und bedrohte damit sein Gegenüber. Die Streife konnte beide Streithähne noch in der Gastwirtschaft antreffen. Der Wirt hatte das Messer bereits in Verwahrung genommen und die beiden Kontrahenten beruhigt. Nach Angaben beider Männer sei es lediglich zu Drohungen gekommen. Wie die Beamten vor Ort feststellen mussten, handelte es sich bei dem Messer um ein sogenanntes Einhandmesser, welches nur unter bestimmten Voraussetzungen geführt werden darf. Aus diesem Grund erwartet den Mann, neben einer Anzeige wegen Bedrohung, auch noch eine Anzeige wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz.