Ermittlungen in Zusammenhang mit den sexuellen Übergriffen in der Silvesternacht

Erste Klarheiten

Frankfurt (ots) – (fue) Wie der Presse bereits bekannt, kam es im Verlauf der Silvesternacht auch in Frankfurt zu sexuellen Übergriffen an Frauen, teilweise in Verbindung mit Diebstahlsdelikten.

In einem hier vorliegenden Fall von sexueller Nötigung zum Nachteil von zwei Frauen im Alter von 32 und 35 Jahren am 1. Januar 2016, gegen 01.30 Uhr in der Kaiserstraße, wurde auch deren Handy entwendet.

Beschuldigt wurde eine größere Gruppe von Männern nordafrikanischen Aussehens. Die Spur des Handys führte die Beamten zunächst nach Bochum. Dort hatten die Kollegen bei einer Kontrolle am 23. Januar das entwendete Handy bei einem 22-jährigen algerischen Asylsuchenden festgestellt.

Dieser gab bei seiner Vernehmung an, das Handy am 15. Januar auf einer Zugfahrt von einem Unbekannten erworben zu haben. Weitere Ermittlungen führten dann zu einem 21-jährigen algerischen Asylsuchenden in der Flüchtlingsunterkunft in Spangenberg (Schwalm-Eder-Kreis). Der 21-Jährige wird verdächtigt, die bei ihm sichergestellte SIM-Karte in der Zeit zwischen dem Nachmittag des 1. Januar und dem 15. Januar 2016 in dem entwendeten Handy benutzt zu haben. Darüber hinaus war diese SIM-Karte in der Silvesternacht gegen 02.00 Uhr in der Nähe der Kaiserstraße eingeloggt.

Der 21-Jährige gab in seiner am 4. Februar durchgeführten Vernehmung zu, an Silvester ebenfalls in Frankfurt und auch in der Nähe des Tatortes gewesen zu sein. Die Tat selbst streitet er ab. Das Handy will er auf einem fünfminütigem Zwischenstopp am Bahnhof Gießen erworben haben.

Ein 20-jähriger Algerier, ebenfalls in Spangenberg untergebracht, befand sich als Begleiter des 21-Jährigen in der Silvesternacht ebenfalls in Frankfurt. Auch er streitet die Tat ab.

Wie die Ermittlungen ergaben, hatten sich die drei in Rede stehenden Personen mit verschiedenen Personalien bereits in Münster als Asylsuchende registrieren lassen, sodass Ermittlungen wegen Sozialleistungsbetruges und mittelbarer Falschbeurkundung eingeleitet wurden.

Die Ermittlungen in Zusammenhang mit der sexuellen Nötigung und des Diebstahls werden fortgesetzt.