Mit Beginn der Badesaison – Bundespolizei warnt vor Abkürzungen über die Gleise

Symbolbild Bahngleise, Warnschild © Bundespolizei

Karlsruhe (ots) – Das Betreten des Gleisbereichs ist strengstens verboten und lebensgefährlich! Dennoch kommt es immer wieder zu Gleisüberschreitungen. Häufig ist dabei Unwissenheit und Leichtsinn die Ursache.

Besonders im Bereich des Baggersees „Epplesee“ werden immer wieder Gleisüberschreitungen im Bahnhof Forchheim sowie entlang der stark frequentierten Bahnstrecke, Karlsruhe-Rastatt, festgestellt.

Der Badesee ist durch seine zahlreichen Sportmöglichkeiten weit über die Grenzen des Landkreises Karlsruhe bekannt und bei warmen Temperaturen sehr gut besucht.

Bereits während der ersten warmen Tage im April wurden der Bundespolizeiinspektion Karlsruhe mehrere Fälle von Gleisüberschreitungen, zum Teil auch durch größere Personengruppen, gemeldet. Die Bahnstrecke im Bereich des Bahnhofes Forchheim ist eine Hauptstrecke der Nord/Süd-Verbindung, die sowohl den Fernverkehr, Nahverkehr und Güterverkehr bedient. Die stündliche Zugtaktung ist dementsprechend sehr hoch.

Insbesondere nach dem Rückbau der Rampe im Bahnhof ist eine Häufung von Gleisüberschreitungen festzustellen. Anstatt die Treppenauf- sowie Treppenabgänge und die Unterführung zu nutzen, überqueren einige Reisende die Gleisanlagen an nicht ausgewiesenen Stellen und begeben sich somit in Lebensgefahr.

Ebenso werden Fahrzeuge entlang der Bahnanlagen geparkt und die Gleise auf freier Strecke überquert.

Aus aktuellem Anlass warnt die Bundespolizei eindringlich vor den Gefahren an Bahnanlagen. Immer wieder kommt es im Zugverkehr zu tödlichen Unfällen durch Personen am/im Gleisbereich. Die Gefahren werden oft unterschätzt, da sich die Züge fast unbemerkt und geräuschlos nähern und längere Bremswege haben. Zudem können sie nicht ausweichen.

Die Gleisüberschreitung ist nicht nur leichtsinnig und kann Leben kosten. Sie stellt zudem eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld geahndet wird. Wird der Bahnverkehr durch die Handlung einer Person beeinflusst und die Sicherheit beeinträchtigt, handelt es sich sogar um eine Straftat im Sinne des § 315 Strafgesetzbuch (Gefährlicher Eingriff in den Bahnverkehr). Zudem können zivilrechtliche Ansprüche geltend gemacht werden.

Die Bundespolizei appelliert daher an die Badegäste, die am Bahnhof Forchheim vorhandene Fußgängerunterführung zu nutzen.

Die Bundespolizei wird die Örtlichkeiten zudem verstärkt bestreifen und Verwarngelder aussprechen.