Speyer: Bekämpfung der Eichenprozessionsspinner im Stadtgebiet

Speyer – Nach Pfingsten beginnt die Abteilung Stadtgrün mit Bekämpfungsmaßnahmen gegen die Raupen des Eichenprozessionsspinners und wird auch in den Abend- und Nachtstunden im Einsatz sein. Da im Baumregister des Stadtgebietes 1213 Eichen erfasst sind und die Behandlung im Laufe des 3.Larvenstadiums erfolgen muss, sind zusätzlich zur Stadtgärtnerei auch Fremdfirmen auf dem Friedhof, im Hertrichwäldchen, im Grünstreifen am Bauhaus und entlang der Spaldinger Straße im Einsatz. Bereits heute wurde mit der Maßnahme auf dem Friedhof begonnen haben.  Die Besprühung der Eichen findet im gesamten Stadtgebiet auf Spielplätzen, in öffentlichen Grünanlagen, Walderholung, Straßen, in Kindergärten und Schule und im Friedhof statt. Die Eichen werden vom Boden aus und von einer Hubarbeitsbühne mit einem Extrakt aus Neemsamen besprüht.

Die Larven des Eichenprozessionsspinners sind mit feinen Härchen bedeckt, die bei Berührung oder Einatmung allergische Reaktionen auslösen können. Zu den Symptomen gehören lokale Hautausschläge, leichte Schwellungen, starker Juckreiz und ein Brennen der betroffenen Hautstellen. Ein Kontakt kann aber auch zu Atemwegsreizungen. Schwindelgefühl, Fieber oder einer Bindehautentzündung führen.

Deshalb wart die Stadtverwaltung ausdrücklich vor den Larven des Eichenprozessionsspinners und empfiehlt, sich von Nestern dieser Raupen fernzuhalten. Wer Nester in öffentlichen Grünflächen oder im Straßenbereich entdeckt, sollte dies der Stadtgärtnerei melden (Tel. 06232/142611).  Auf privaten Grundstücken ist grundsätzlich der Eigentümer für die Bekämpfung verantwortlich. Mieter sollten sich direkt an den Eigentümer wenden und um Veranlassung geeigneter Maßnahmen bitten.

Vorsichtsmaßnahmen

  • Grundsätzlich die Befallsareale meiden
  • Raupen und Gespinste nicht berühren
  • Sofortiger Kleiderwechsel und Duschbad mit Haarreinigung nach Kontakt mit Raupenhaaren
  • Empfindliche Hautbereiche (z.B. Nacken, Hals, Unterarme) schützen
  • Auf Holzernte- oder Pflegemaßnahmen verzichten, solange Raupennester erkennbar sind
  • Bekämpfung wegen gesundheitlicher Belastung und spezieller Arbeitstechnik nur von Fachleuten durchführen lassen