Mainz: Justizminister Herbert Mertin und Mainzer Oberbürgermeister Michael Ebling würdigen interdisziplinäre Zusammenarbeit zur Bekämpfung von Jugendkriminalität

Mainz – Im Rahmen einer Feierstunde wurde heute im Mainzer Haus des Jugendrechts in Anwesenheit zahlreicher Vertreterinnen und Vertreter der Justiz, der Polizei, der städtischen Jugendhilfe und verschiedener weiterer Jugendhilfeorganisationen das 10-jährige Bestehen der Einrichtung gewürdigt.

In seiner Ansprache betonte Justizminister Herbert Mertin die Bedeutung der Häuser des Jugendrechts für eine effektive Bekämpfung der Jugendkriminalität: „Im Wortsinne ‚Unter einem Dach‘ und Hand in Hand arbeiten hier alle beteiligten Akteure zusammen: Polizei und Staatsanwaltschaft sorgen dafür, dass Straftaten der jugendlichen Täterinnen und Täter schnell aufgeklärt und von der Justiz verfolgt werden. Gerade bei Jugendlichen ist zur Verhinderung weiterer Taten unerlässlich, dass die Strafe ‚auf dem Fuße‘ folgt. Ebenso wichtig ist die Beteiligung von Jugendhilfe und freien Träger, die die Jugendlichen gezielt fördern und unterstützen können.“

Der Minister erinnerte auch an die Erwartungen, die 2008 mit der Eröffnung des Hauses des Jugendrechts verbunden waren: „Ziel der Einrichtung war und ist insbesondere, das Abgleiten von Jugendlichen in eine kriminelle Karriere rechtzeitig aufzuhalten und so zu verhindern, dass aus ihnen Intensivtäterinnen oder Intensivtäter werden. Heute, exakt zehn Jahre später, können wir nicht ohne Stolz festhalten, dass wir diesem Ziel bereits einen großen Schritt nähergekommen sind. Der deutliche Rückgang der Jugendkriminalität in Rheinland-Pfalz in den vergangenen zehn Jahren um rund die Hälfte ist auch auf die vorbildliche Arbeit der Häuser des Jugendrechts zurückzuführen.“

Die große Bedeutung der pädagogischen Arbeit im Haus des Jugendrechts hob Oberbürgermeister Michael Ebling hervor: „Mit gut durchdachter Pädagogik kann man eben nicht nur auf aktuelle Anforderungen bzw. konkrete Taten reagieren, sondern mit ihr bekämpft man auch perspektivisch Kinder- und Jugendkriminalität und leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Kriminalprävention.“ Wie sehr sich diese Strategie ‑ das Neben- und Ineinander von zeitnaher Bestrafung, konkreter Hilfeleistung und gezielter Gewaltprävention – auszahle, das zeige nicht nur der Blick auf die Statistik: „Viele der betroffenen Eltern sind einfach dankbar für die erzieherische Unterstützung, die sie vom Haus des Jugendrechts erfahren. Und viele junge Menschen, die schon einmal mit dem Haus des Jugendrechts in Berührung gekommen sind, geben uns noch nach Jahren das Feedback, dass es für sie eine lehrreiche und heilsame Erfahrung war.“

Information:

Zentrales Anliegen der Häuser des Jugendrechts ist die Optimierung der Verfahrensabläufe bei der Verfolgung und Verhütung von Jugendkriminalität durch die Zusammenführung von Polizei, Staatsanwaltschaft, Jugendgerichtshilfe sowie freien Trägern „unter einem Dach“. Die geschaffenen kurzen Informationswege ermöglichen eine zeitnahe und individuell auf den jeweiligen Erziehungsbedarf junger Straftäterinnen und Straftäter zugeschnittene Reaktion auf delinquentes Verhalten, so dass dem mit dem Jugendstrafrecht verfolgten Ziel der Legalbewährung, also dem künftigen Leben ohne Begehung von Straftaten, in besonderem Maße Rechnung getragen wird.

Das ganzheitlich orientierte Konzept, in dem die Durchführung von Fallkonferenzen einen wichtigen Bestandteil darstellt, bezweckt eine Verknüpfung des Jugendstrafverfahrens mit sinnvollen pädagogischen Angeboten für junge Straftäterinnen und Straftäter. Neben der Verfahrensbeschleunigung werden daher in den Häusern des Jugendrechts weitere Ziele verfolgt, wie der Ausbau ambulanter Maßnahmen, die Mitwirkung bei der Jugendhilfeplanung, die Verbesserung der interdisziplinären Kommunikation sowie die Stärkung der Zusammenarbeit mit Schulen und der Prävention. Ein besonderer Akzent liegt in einer stärkeren Berücksichtigung der Opferbelange und der Wahrung und Wiederherstellung des sozialen Friedens durch den Ausbau des Täter-Opfer-Ausgleichs (TOA).

Das landesweit erste Haus des Jugendrechts wurde im September 2005 in Ludwigshafen eröffnet. Es folgten im Mai 2008 die Häuser des Jugendrechts in Mainz, im September 2009 in Kaiserslautern, im Januar 2010 in Trier und im November 2014 in Koblenz.