Bad Kreuznach: Stellungnahme der Stadt zu Mietparkplätzen in BME – „Bedenken von Ortsvorsteherin Mackeprang unbegründet“

Bad Kreuznach – Oberbürgermeisterin Dr. Heike Kaster-Meurer weist die Kritik von Bettina Mackeprang zurück, diese als Ortsvorsteherin über die veränderte Nutzung der Parkplätze am ehemaligen Rewe-Markt in Bad Münster am Stein-Ebernburg nicht informiert zu haben. Bereits am 27. November 2017 wurde Mackeprang vom Liegenschaftsamt benachrichtigt, dass das Grundstück zur Vermietung von Dauerparkplätzen genutzt werden soll. Darüber hinaus hat die Oberbürgermeisterin in der Stadtratssitzung vom 26. April unter TOP „Mitteilungen“ entsprechend informiert.

Der Parkplatz in der Rheingrafenstraße in Bad Münster, der in der Vergangenheit durch den damaligen Rewe-Markt genutzt wurde, ist kein öffentlicher Parkplatz, eine Widmung ist nicht erfolgt. Aus diesem Grund handelt es sich um ein Geschäft der laufenden Verwaltung, das zwischen dem ehemaligen Beigeordneten Bausch und dem Liegenschaftsamt schon 2017 besprochen wurde. Die Stadt Bad Kreuznach hatte hier vermehrt Anfragen bezüglich der festen Vermietung von Stellplätzen durch umliegende Betriebe und Verwaltungen. Daher wurde entschieden, die Fläche als Stellplätze für Dauerparker anzubieten.

Dieses Angebot wird auch sehr stark genutzt; inzwischen sind rund 34 Parkplätze vermietet. Die Einnahmen werden unter anderem zur Pflege der Fläche verwendet. „Da die Stadt Bad Kreuznach wegen ihrer prekären Finanzlage immer nach Einnahmemöglichkeiten suchen muss, halte ich diese Art von Einnahmeerzielung für sehr nachhaltig“, so Kaster-Meurer weiter. Die Mietverträge über die einzelnen Stellplätze sind innerhalb eines Monats kündbar. Bei Großveranstaltungen im Stadtteil sorgt zudem ein Passus in den Verträgen dafür, dass die Mietverhältnisse in dieser Zeit ruhen und die Fläche durch die Veranstalter genutzt werden kann. Für Kurzzeitparker steht in lediglich 100 Meter Entfernung ein offizieller Parkplatz zur Verfügung.