Kaiserslautern: Dr. Stefan Luczak als Direktor des Arbeitsgerichts Kaiserslautern feierlich ins Amt eingeführt – Helmut Caesar verabschiedet

Kaiserslautern – Im Rahmen einer Feierstunde im Justizzentrum Kaiserslautern wurde heute Dr. Stefan Luczak von Justizminister Herbert Mertin als neuer Direktor des Arbeitsgerichts Kaiserslautern offiziell in sein Amt eingeführt, welches er bereits seit dem 1. Oktober 2017 ausübt. Zugleich wurde der bisherige Direktor Helmut Caesar verabschiedet, der zum 30. September 2017 in den Ruhestand getreten ist. Der Einladung des Ministers zu der Feierstunde waren zahlreiche Gäste aus Justiz, Verwaltung, Politik, Wirtschaft und Gewerkschaften gefolgt.

Mertin dankte zunächst Helmut Caesar für seine langjährige Tätigkeit in der rheinland-pfälzischen Justiz, insbesondere bei dem Arbeitsgericht Kaiserslautern: „Mit Ihnen, lieber Herr Caesar, verabschieden wir heute einen vorbildlichen Behördenleiter in den Ruhestand, der sich in besonderem Maße durch Höflichkeit, Zuverlässigkeit, die in einem solchen Amt nötige Gelassenheit und vor allem Beständigkeit ausgezeichnet hat. Das Amt des Direktors haben Sie mehr als 17 Jahre zuverlässig ausgeübt und so eine ganze Generation an Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in dieser Funktion begleitet. Für Ihren unermüdlichen Einsatz im Dienste der rheinland-pfälzischen Justiz danke ich herzlich und wünsche Ihnen für Ihren neuen Lebensabschnitt alles Gute, viel Freude und vor allem Gesundheit.“

Sodann gratulierte der Minister Dr. Stefan Luczak zu seinem neuen Amt: „Mit Ihnen, lieber Herr Dr. Luczak, übernimmt eine weitere herausragende Richterpersönlichkeit den ‚Staffelstab‘ am Arbeitsgericht Kaiserslautern. Sie haben sich in Ihrer gesamten Karriere durch Fleiß und großes Engagement ausgezeichnet. In Ihrer noch jungen Amtszeit haben Sie bereits gezeigt, dass Sie es verstehen, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gerichts zu motivieren und für die Erreichung Ihrer Ziele zu gewinnen. Ich wünsche Ihnen für Ihre neue Aufgabe auch künftig eine glückliche Hand, die zuweilen nötige Ausdauer und Geduld, viel Erfolg und dass Sie die Begeisterung für Ihren Beruf nie verlieren mögen. Ich freue mich auf die weitere Zusammenarbeit mit Ihnen“.

Infobox:

Dr. Stefan Luczak wurde 1964 in Kaiserslautern geboren. Er begann seinen Dienst bei der rheinland-pfälzischen Justiz im November 1991 zunächst als wissenschaftlicher Mitarbeiter bei dem Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz in Mainz. Anschließend war er an den Arbeitsgerichten Kaiserslautern und Mainz tätig. Im Juni 1996 wurde er bei dem Arbeitsgericht Kaiserslautern zum Richter auf Lebenszeit ernannt. Es folgten 2006 eine Abordnung an das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz in Mainz und 2008 an das Arbeitsgericht Trier. Seit dem 1. Oktober 2017 ist Dr. Stefan Luczak Direktor des Arbeitsgerichts Kaiserslautern.

Helmut Caesar wurde 1952 in Kirn geboren. Nach einer Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter beim Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz in Mainz von Oktober 1982 bis Februar 1983 war er an den Arbeitsgerichten Mainz, Ludwigshafen am Rhein und Kaiserslautern tätig. Dort wurde er im Oktober 1985 auch zum Richter auf Lebenszeit ernannt. 1989 erfolgte eine Abordnung an das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz in Mainz. Vom 1. April 2000 bis zu seinem Eintritt in den Ruhestand Ende September 2017 war Helmut Caesar sodann Direktor des Arbeitsgerichts Kaiserslautern.

Das Arbeitsgericht Kaiserslautern ist eines von fünf Arbeitsgerichten in Rheinland-Pfalz und als solches mit allen Fragen des Arbeitsrechts befasst. Es ist örtlich zuständig für die Städte Kaiserslautern, Pirmasens und Zweibrücken sowie die Landkreise Kaiserslautern, Kusel, Südwestpfalz und den Donnersbergkreis. Das Gericht verfügt über Auswärtige Kammern in Pirmasens, welche örtlich für die Gebiete der Städte Pirmasens und Zweibrücken sowie des Landkreises Südwestpfalz zuständig sind. Die Auswärtigen Kammern in Pirmasens halten Gerichtstage in Zweibrücken ab. Am Arbeitsgericht Kaiserslautern sind derzeit 17 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt, darunter sechs Richterinnen und Richter.