Hessen fördert Umbaumaßnahmen – Zuschüsse zu behindertengerechtem Umbau von selbstgenutztem Wohneigentum

Heppenheim – Die hessische Landesregierung fördert Maßnahmen, die zur Beseitigung von baulichen Hindernissen für Menschen mit Behinderungen in selbstgenutztem Wohneigentum beitragen. Dank der Kostenzuschüsse sollen die Wohnungen selbst sowie das Wohnumfeld entsprechend der besonderen Bedürfnissen der Menschen mit Handicaps gestaltet werden können. Gefördert werden können unter anderem folgende Maßnahmen: die Verbesserung der Freiflächen, Plätze, Wege, Stellplätze auf dem Grundstück, die Verbesserung der Bewegungsfreiheit in Bädern und Toilettenräumen oder die Beseitigung von Schwellen und Stufen, der Bau von Rampen, die Umgestaltung der Treppen und der Einbau von Aufzügen.

Der Kreisbeigeordnete Karsten Krug bewertet diese Fördermaßnahmen positiv: „Die Fördergelder des Landes Hessen tragen dazu bei, dass Menschen mit Behinderung oder Handicap einen eigenen Haushalt führen und damit selbständig und unabhängig leben können.“ Zahlreichen Menschen würde über das Programm erst ermöglicht, in ihrer vertrauten Umgebung zu bleiben, unterstreicht der für das Thema Bauen zuständige Dezernent Krug.

Nach den derzeit geltenden Richtlinien des Förderprogrammes werden zum Beispiel Kostenzuschüsse in Höhe von bis zu 5.000 Euro für Um- und Einbauarbeiten im Bad gewährt. Die gleiche Höchstsumme gilt für entsprechende Arbeiten im Küchenbereich. Der Einbau eines Lifts beziehungsweise eines Aufzugs wird mit maximal 6.000 Euro gefördert, alle anderen förderfähigen Einzelmaßnahmen mit bis zu 2.500 Euro. Maßnahmen, die weniger als 1.000 Euro kosten, werden nicht gefördert.

Voraussetzungen für die Förderung sind, dass die Finanzierung der Bauvorhaben dauerhaft gesichert ist, ein akuter Bedarf besteht und die behinderte Person einen Schwerbehindertenausweis besitzt. Der Einsatz der Fördermittel muss zudem unter sozialen Aspekten geboten sein. Gefördert werden können nur Maßnahmen, die noch nicht begonnen wurden. Ein Rechtsanspruch auf einen Landeszuschuss besteht nicht.

Bei der Entscheidung für eine Baumaßnahme zur Beseitigung baulicher Hindernisse empfiehlt es sich, bis spätestens 01.06.2018 einen Antrag auf Anmeldung eines Kostenzuschusses bei der Kreisverwaltung Bergstraße zu stellen. Interessierte können sich bei der Stelle für Wohnungsbauförderung des Kreises Bergstraße unter der Telefonnummer 06252/155296 informieren. Hier erhalten Sie Auskunft und Beratung sowie die entsprechenden Unterlagen.