Frankenthal: Schöffenwahl 2018 – Noch zwölf Erwachsenenschöffen für die Vorschlagsliste gesucht

Bewerbungsfrist für Jugendschöffen beendet

Frankenthal – Noch bis zum 16. April 2018 kann man seine Bewerbung als Schöffe einreichen, denn es werden weitere zwölf Erwachsenenschöffen für die Vorschlagsliste der Stadt Frankenthal gesucht.

Wer sich zur Ausübung dieses Amtes in der Lage sieht, kann sich für das Schöffenamt in Erwachsenenstrafsachen bei der Servicenummer 115 informieren. Das Bewerbungsformular für die Stadt Frankenthal (Pfalz) kann auf der Homepage www.frankenthal.de herunter geladen oder beim Bürgerservice und den Vorortverwaltungsstellen abgeholt werden.

Unter www.schoeffenwahl.de finden Interessierte weitere Informationen zu diesem Thema.

Die Bewerbungsfrist für das Amt des Jugendschöffen ist bereits abgelaufen.

Mehr zur Schöffenwahl 2018

Im ersten Halbjahr 2018 werden bundesweit die Vorschlagslisten für die Wahl der Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2019 bis 2023 aufgestellt. Gesucht werden in Frankenthal (Pfalz) ca. 180 Frauen und Männer, die am Amtsgericht Frankenthal (Pfalz) und Landgericht Frankenthal (Pfalz) als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Der Stadtrat und der Jugendhilfeausschuss schlagen doppelt so viele Kandidaten vor, wie an Schöffen bzw. Jugendschöffen benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2018 die Haupt- und Hilfsschöffen. Das bedeutet, dass nur die Hälfte der vorgeschlagenen Personen auch tatsächlich Schöffe werden kann.

Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in Frankenthal (Pfalz) wohnen und am 01.01.2019 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.

Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, d. h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die ehrenamtlichen Richter müssen Beweise würdigen können. Das bedeutet anhand der vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden zu beurteilen, ob sich ein bestimmtes Geschehen wie in der Anklage behauptet ereignet hat oder nicht.

Die Lebenserfahrung, die ein Schöffe mitbringen muss, kann aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement resultieren. Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde. Schöffen in Jugendstrafsachen sollen in der Jugenderziehung über besondere Erfahrung verfügen. Diese kann auch auf privatem Weg erzielt worden sein.

Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des teilweise anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich.

Schöffen müssen ihre Rolle im Strafverfahren kennen, über Rechte und Pflichten informiert sein und sich über die Ursachen von Kriminalität und den Sinn und Zweck von Strafe Gedanken gemacht haben. Sie müssen bereit sein, Zeit zu investieren, um sich über ihre Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten weiterzubilden. Objektivität und Unvoreingenommenheit müssen auch in schwierigen Situationen gewahrt werden.

Schöffen sind mit den Berufsrichtern gleichberechtigt. Für jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit in dem Gericht erforderlich. Gegen beide Schöffen kann niemand verurteilt werden. Jedes Urteil – gleichgültig ob Verurteilung oder Freispruch – haben die Schöffen daher mit zu verantworten.

Grundsätzlich wird die Anzahl der Schöffen so bemessen, dass der Einzelnen nicht mehr als zwölf Sitzungstage im Jahr haben wird. Noch bis zum 16. April kann man seine Bewerbung als Schöffe einreichen, denn es werden weitere zwölf Erwachsenenschöffen für die Vorschlagsliste der Stadt Frankenthal gesucht.

Wer sich zur Ausübung dieses Amtes in der Lage sieht, kann sich für das Schöffenamt in Erwachsenenstrafsachen bei der Servicenummer 115 informieren. Das Bewerbungsformular für die Stadt Frankenthal (Pfalz) kann auf der Homepage www.frankenthal.de herunter geladen oder beim Bürgerservice und den Vorortverwaltungsstellen abgeholt werden.

Unter www.schoeffenwahl.de finden Interessierte weitere Informationen zu diesem Thema.

Die Bewerbungsfrist für das Amt des Jugendschöffen ist bereits abgelaufen.