Mannheim: ELS hat Antrag auf Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung eingeleitet

Mannheim – Die ELS Europäische Lizensierungssysteme GmbH ist das Duale System, das in Mannheim für die Entsorgung der gelben Wertstofftonne zuständig ist. ELS hat beim Amtsgericht Bonn einen Antrag auf Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung eingeleitet.

ELS hat mit der Einsammlung der Wertstoffe in 78 % des Stadtgebietes Mannheims Knettenbrech + Gurdulic beauftragt. Die eingesammelten Wertstoffe werden im Auftrag von ELS bei der Firma ALBA sortiert und verwertet. Beide Unternehmen ziehen in Erwägung, aufgrund des beantragten Insolvenzverfahrens keine Leistungen für die ELS mehr zu erbringen.

Die von der Abfallwirtschaft Mannheim entsorgten Stadtteile (22 % des Stadtgebietes) sind hiervon nicht betroffen. Die jetzige Situation ist nicht der Wertstofftonne geschuldet, sondern wäre in gleicher Weise auch bei Beibehaltung des Gelben Sacks entstanden.

Um die Folgen für die Allgemeinheit in Mannheim abzuwenden, die sich aus dem Versagen des Dualen System Deutschland ergeben, ist die Stadt Mannheim bereit, die Einsammlung sowie die Verwertung / Entsorgung der Wertstoffe durch den Eigenbetrieb Abfallwirtschaft für das gesamte Stadtgebiet sicherzustellen.

Die Finanzierung soll zunächst aus dem für 2018 zugewiesenen Zuschuss der Stadt an den Eigenbetrieb Abfallwirtschaft erfolgen; jedoch maximal bis zu einem Volumen von einer Million Euro.

Die Abfallwirtschaft Mannheim wird erforderliche Maßnahmen einleiten, um die entstehenden Kosten von den Dualen Systemen, insbesondere von ELS, von anderen Beteiligten oder aus der beim Umweltministerium Baden-Württemberg hinterlegten Sicherheitsleistung zurückzuerhalten.

Der Betriebsausschuss Technische Betriebe wurde heute in seiner Sitzung über den Sachverhalt informiert. Die anwesenden Mitglieder begrüßen die von der Verwaltung vorgeschlagene Vorgehensweise und fordern die Stadt auf, entsprechend zu handeln.

Schon 2015 hatte sich der Mannheimer Gemeinderat einstimmig dafür ausgesprochen, den Kommunen die Organisationsverantwortung für die Erfassung, Sortierung und Verwertung von Wertstoffen aus privaten Haushalten zu übertragen. Die jetzt eingetretene Situation zeigt noch einmal deutlich, dass die Verantwortung für die Entsorgung der privaten Haushalte keinesfalls der Privatwirtschaft überlassen werden darf, da im Falle einer Insolvenz unmittelbar die Kommune eintreten muss, um eine geordnete Entsorgung aufrecht zu erhalten.