Hessen: Land Hessen schiebt erstmals Islamisten nach „Gefährder-Paragraph“ ab

Symbolbild (Foto: Pixabay)
Symbolbild (Foto: Pixabay)

Wiesbaden – Am späten gestrigen Abend wurde der als islamistischer Gefährder eingestufte Othman D. in sein Herkunftsland Tunesien abgeschoben. Gegen den polizeibekannten 31-Jährigen bestand der Verdacht der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat (§ 89a StGB). Außerdem sympathisierte er offen mit der terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“. Abgeschoben wurde D. aufgrund einer Abschiebungsanordnung gemäß § 58a des Aufenthaltsgesetzes (sogenannter „Gefährder-Paragraph“) durch das Hessische Innenministerium.

Innenminister Peter Beuth erklärte: „Dieser Gefährder bedeutete ein Sicherheitsrisiko für die Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik und ist bei uns nicht mehr willkommen. Wir nutzen alle Mittel des Rechtsstaats, um unsere Bevölkerung vor radikalen Islamisten zu schützen. Der Extremist war tief in der salafistischen Szene in Deutschland verwurzelt und befindet sich nun wieder in seinem Herkunftsland. Dank einer engen Abstimmung aller beteiligten Behörden konnte die Person gestern Nacht direkt aus der Abschiebungshaft zurückgeführt werden.“

Gegen Othman D., der sich seit seinem achten Lebensjahr in Deutschland aufhielt, wurde Mitte Juni 2017 durch das Hessische Innenministerium eine Abschiebungsanordnung gemäß § 58a des Aufenthaltsgesetzes erlassen. Seither saß er aufgrund einer richterlichen Anordnung in Abschiebungshaft. Haftbeantragende Behörde war die Ausländerbehörde der Landeshauptstadt Wiesbaden.

Infobox:

In Hessen sind rund 40 Personen als islamistische Gefährder eingestuft, von denen sich nahezu zwei Drittel im Ausland aufhalten bzw. in Haft befinden. Ungefähr ein Drittel der in Hessen eingestuften islamistischen Gefährder besitzt keinen deutschen Pass. Von diesem Drittel befinden sich fast alle Personen entweder im Ausland, in Untersuchungs-, Straf- oder in Abschiebungshaft. Zu den Herkunftsstaaten der ausländischen Gefährder gehören Tunesien, Marokko, Türkei, Serbien und Syrien. Der Anteil der unmittelbar ausreisepflichtigen Personen liegt im unteren einstelligen Bereich; alle in Hessen befindlichen ausreisepflichtigen Personen sitzen derzeit in Haft.