Darmstadt: Die Polizei-News

Darmstadt – Die Polizei berichtet von Vorfällen aus dem Dienstbezirk. Werden Hinweise gesucht und ihr habt etwas gesehen, dann wendet Euch bitte an die zuständige Polizeidienststelle.

Darmstadt/Südhessen: Bei 106 “Sachen” nur neun Meter Abstand zum Vordermann/Polizei stellt bei Abstandsmessungen in einer Stunde 140 Verstöße auf der A 5 fest

Darmstadt/Südhessen (ots) – Beamte der Verkehrsinspektion des Polizeipräsidiums Südhessen führten dieser Tage Abstandskontrollen auf der A 5 zwischen Darmstadt und dem Frankfurter Kreuz durch. Hierzu wurden auf einer Brücke mehrere Kameras aufgebaut, um den durchfahrenden Verkehr zu überwachen.

Wie man bereits in der Fahrschule lernt, sollte der Sicherheitsabstand den halben Tachowert betragen. Als Orientierung können hierbei die Leitpfosten am rechten Fahrbahnrand genommen werden. Diese sind auf Autobahnen in einem Abstand von 50 Metern aufgestellt.

In einem Zeitraum von etwas über einer Stunde wurden von den Ordnungshütern 140 Abstandsverstöße festgestellt, wobei jeder Verstoß mit einem Bußgeld von mindestens 70 Euro und einem Punkt in Flensburg verfolgt wird.

Zudem werden zwanzig Verkehrsteilnehmer demnächst für einen Monat ihren Führerschein abgeben müssen, weil sie den Sicherheitsabstand erheblich unterschritten haben. Eine erhebliche Unterschreitung liegt vor, wenn der Abstand lediglich 3/10 des halben Tachowertes beträgt, wie bei einem Wagenlenker aus dem Raum Alzey, der bei einer Geschwindigkeit von 156 km/h lediglich einen Abstand von 16 Meter zum vorderen Fahrzeug einhielt.

Am dichtesten fuhr ein Autofahrer aus Frankfurt auf, welcher bei einer Geschwindigkeit von 106 Stundenkilometern nur 9 Meter Abstand zum Vordermann hielt. Der Fahrer muss mit einem Bußgeld von 240 Euro und einem zweimonatigen Fahrverbot rechnen.

Mangelnder Sicherheitsabstand ist eine der Hauptursachen für teils schwere Verkehrsunfälle. Die Kontrollen auf den südhessischen Autobahnen werden deshalb fortgesetzt.

Darmstadt: Vier Farbschmierer auf frischer Tat festgenommen

Darmstadt (ots) – Dank eines aufmerksamen Zeugen haben Beamte des 1.Polizeireviers am späten Donnerstagabend (8.3.) vier Farbschmierer festgenommen. Die Tatverdächtigen erregten gegen 21.30 Uhr die Aufmerksamkeit eines Anwohners in der Wolfskehlstraße als sie gemeinsam die Mauer im Park Rosenhöhe besprühten. Der Mann verständigte umgehend die Polizei und wenige Minuten nach der Alarmierung nahmen die Polizisten vier Jugendlich im Alter von 16 und 17 Jahren am Tatort fest. Die Durchsuchung ihrer mitgefördertem Taschen förderte weitere Utensilien für die Farbschmierereien zutage. Und auch bei den im Anschluss durchführten Wohnungsdurchsuchungen, die auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Darmstadt zeitnah erfolgten, stellten die Ordnungshüter weitere Tatmittel sicher. Nach Beendigung aller polizeilichen Maßnahmen wurden die in Mühltal und Darmstadt lebenden Beschuldigten ihren Eltern übergeben. Wegen gemeinschaftlicher Sachbeschädigung werden sie sich in einem Strafverfahren verantworten müssen.

Darmstadt: Ergänzungsmeldung zu Raubüberfall auf Gaststätte mit Machete / Täter festgenommen

Darmstadt (ots) – Die Polizei hat nach einem Raubüberfall auf eine Gaststätte am letzten Sonntag (4.3.2018) in der Pallaswiesenstraße neben dem 19-jährigen mutmaßlichen Täter, der eine Machete mit sich führte, auch andere Personen aus dem Haus vorläufig festgenommen (wir haben berichtet). Die Ermittlungen der Kriminalpolizei (K 10) haben mittlerweile ergeben, dass der 19-Jährige aus Darmstadt wohl alleine für den Raubüberfall verantwortlich ist. Nach der Tat flüchtete er in die oberen Stockwerke des Hauses. Dort konnte er sich unberechtigt Zutritt zu einer Wohnung verschaffen und die Bewohner mit der Machete bedrohen. In der Wohnung deponierte der Mann kurzfristig seine Beute und hoffte dort, bis zum Abzug der Polizei, unbehelligt ausharren zu können. Die eingesetzten Beamten kamen ihm jedoch schnell auf die Spur und führten die Festnahme durch. Neben dem Raubüberfall wird sich der 19-Jährige auch wegen der Bedrohung strafrechtlich verantworten müssen.