Kreis Germersheim: Änderung des Landesfinanzausgleichsgesetzes zum 01.01.2018

Reaktion von Landrat Brechtel auf Medieninfo der Landtagsabgeordneten Schleicher-Rothmund

Germersheim – „Wenn der Landesfinanzausgleich, wie von der Landesregierung geplant, geändert wird, erhält der Landkreis Germersheim ab 2018 jährlich rund 5 Mio. Euro weniger, als er nach derzeitiger Regelung erhalten würde. Dies entnehmen wir der Berechnung des Innenministeriums, die uns dazu vorliegt“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel „Diese Probeberechnung sollte Frau Schleicher-Rothmund ebenfalls bekannt sein.

Landrat Dr. Brechtel hält den von Schleicher-Rothmund angestellten Vergleich für nicht aussagekräftig: „Man muss vielmehr die Ergebnisse des alten mit dem neuen System vergleichen. Nur dann sind die Veränderungen nachvollziehbar.“
Es mag sein, dass der Landkreis Germersheim in 2018 aufgrund verschiedener Effekte 3 Mio. Euro mehr Ausgleichszahlung vom Land erhält als im Vorjahr. Zusammen mit den ausfallenden 5 Mio. Euro wären das 8 Mio. Euro, die der Landkreis zur Haushaltskonsolidierung dringend gebraucht hätte.

„Würde das vom Land geplante Gesetz so in Kraft treten, wären in den künftigen Jahren deutlich negative Effekte bei den Kreisfinanzen zu erwarten. Kurz: Der Landkreis Germersheim wäre mit der große Verlierer der Änderung des Landesfinanzausgleichsgesetzes. Ich appelliere daher an die Landesregierung und an alle in der Region verantwortlichen Abgeordneten, gegen diese Gesetzesänderung zu stimmen“, so Brechtel.

Die neu berechneten Zahlen sind erschreckend. Ohne weiteren finanziellen Ausgleich würde die Verschuldung entsprechend zunehmen. Schulsanierungen, Sporthallenbau, Investitionen in Kindertagesstätten oder soziale Projekte wären entweder nicht durchführbar oder müssten zeitlich zurückgestellt werden.

„Ich erwarte, dass der geplante Landesfinanzausgleich für alle fair geändert wird. Damit sich dadurch die Kommunen und der Landkreis Germersheim weiterhin so nachhaltig, familienfreundlich und sozial weiterentwickeln können, wie die Bürgerinnen und Bürger dies zu Recht von uns erwarten“, gibt Landrat Brechtel zu Bedenken.

Weiterhin stellt Landrat Brechtel klar, dass die Landkreise durchaus Verständnis für die Situation der kreisfreien Städte aufbringen und in Solidarität zu diesen die Notwendigkeit der jetzt für 2018 angekündigten zusätzlichen Mittel nicht in Abrede stellen. Anders als von der Landesregierung dargestellt und so von Frau Schleicher-Rothmund übernommen, soll der Aufwuchs im Kommunalen Finanzausgleich in Höhe von insgesamt rd. 132 Mio. Euro im Jahr 2018 allerdings nicht hälftig auf den Landkreisbereich und die kreisfreien Städte verteilt werden. Vielmehr sehe der Gesetzentwurf des Landes lediglich Mehreinnahmen für den gesamten Landkreisbereich in Höhe von rd. 38 Mio. Euro vor, wobei die Landkreise insgesamt sogar weniger Geld erhalten sollen, als nach der bisherigen Rechtslage.

Der von Frau Schleicher-Rothmund dargestellte positive Finanzierungssaldo der Landkreise sei bekanntlich ausschließlich auf eine Vorauszahlung des Landes für die Jahre 2018 und 2019 zurückzuführen. Gemeinsam forderten die 24 Landkreise nunmehr vom Land, über den diskutierten Gesetzentwurf ebenfalls wie die zwölf kreisfreien Städte mindestens in der Summe rd. 95 Mio. Euro zusätzlich zu erhalten, um sich für die Zukunft rüsten zu können. Ansonsten müssten dringend notwendige Investitionen in den Bereichen Verkehr und Bildung, der Unterhaltung der Infrastruktur und damit der Standortsicherung langfristig verschoben werden. Denn, anders als von der Abgeordneten dargestellt, hätten auch die Landkreise mit ihren Städten und Gemeinden in der Summe ebenso hohe Schulden wie die kreisfreien Städte.

„Ich hoffe“, so Landrat Dr. Brechtel abschließend, „dass die kommunalen Spitzenverbände in ihren Bemühungen um eine Verbesserung der Finanzausstattung aller Kommunen und eine Nachbesserung des vorliegenden Gesetzentwurfs kurzfristig Erfolg haben. Alles andere wäre ein völlig falsches Signal!“