Landau: Online-Versteigerung – Bei der Stadtverwaltung Landau kommen vom 5. bis zum 17. März Fundsachen unter den digitalen Hammer

Angelina Wind, die Leiterin des Bürgerbüros, mit einem Teil der mehr als 200 Gegenstände, die bei der zweiten Online-Versteigerung der Stadtverwaltung Landau die Besitzerin bzw. den Besitzer wechseln sollen. (Foto: Stadt Landau in der Pfalz)
Angelina Wind, die Leiterin des Bürgerbüros, mit einem Teil der mehr als 200 Gegenstände, die bei der zweiten Online-Versteigerung der Stadtverwaltung Landau die Besitzerin bzw. den Besitzer wechseln sollen. (Foto: Stadt Landau in der Pfalz)

Landau – 3, 2, 1, meins! Nach der großen Resonanz im vergangenen Jahr führt die Stadtverwaltung Landau auch in diesem Jahr eine Online-Versteigerung von Fundsachen durch. Von Montag, 5. März, bis Samstag, 17. März 2018, kommen unter www.landau.de/fundsachenversteigerung zahlreiche Gegenstände, darunter Schmuck, Handys, Kleidung, Werkzeug, Taschen, Rücksäcke und Kinderspielzeug, unter den Hammer.

Jedes Jahr landen im Bürgerbüro der Stadtverwaltung rund 800 Fundsachen. Die meisten Gegenstände werden von ihren rechtmäßigen Besitzerinnen und Besitzern wieder abgeholt. Was jedoch länger als sechs Monate liegt, wird versteigert. „Mit der digitalen Versteigerung haben wir sehr gute Erfahrungen gemacht“, fasst Angelina Wind, Leiterin des Bürgerbüros, zusammen. „Die erste Versteigerung war ein Testballon, bei dem nur eine Auswahl an Gegenständen angeboten wurde. Aufgrund des großen Interesses kommen dieses Mal alle Fundsachen unter den Hammer, die nicht wieder abgeholt bzw. vom Finder nicht eingefordert wurden – insgesamt mehr als 200 Stück“, so Wind.

Die Online-Auktion beginnt am Montag, um 9 Uhr und endet am Samstag, 17. März, um 11 Uhr. Sie erfolgt, anders als beispielsweise bei Ebay, nicht nach dem Prinzip des Höchstbietenden, sondern in Form einer Rückwärtsversteigerung. Diese startet mit einem Anfangspreis, der sich in regelmäßigen Abständen verringert, bis der Mindestpreis erreicht ist. Bieterinnen und Bieter können entweder sofort beim aktuellen Preis zuschlagen oder einen niedrigeren Preis hinterlegen, bei dem sie dann den Zuschlag erhalten, sollte vorher niemand sonst zu einem höheren Preis den Kauf tätigen.

Ersteigerte Gegenstände können nach Erhalt des Zuschlags im Bürgerbüro zu den üblichen Öffnungszeiten abgeholt werden. Bezahlt werden kann bar oder mit EC-Karte.