Kreis Kaiserslauern: Landkreis Kaiserslautern wird grundsätzlich Lebensalter von UMA überprüfen

Altersfeststellung

Kreis Kaiserslautern – Zurzeit werden 68 unbegleitete minderjährige Ausländer (UMA) vom Landkreis Kaiserslautern betreut. In der Regel tragen diese Jugendlichen bei ihrer Ankunft keine Papiere bei sich, die Aufschluss über ihr Geburtsdatum geben. Angaben zu ihrem Lebensalter basieren lediglich auf eigenen Angaben. Diese sollen von den Mitarbeitern der Kreisverwaltung durch Inaugenscheinnahme überprüft und gegebenenfalls bestätigt werden.

Laut 8. Sozialgesetzbuch (SGB 8) steht das Jugendamt im Rahmen des Jugendhilferechts in der Pflicht, minderjährige Jugendliche, die auf sich selbst gestellt sind, bis zu ihrem 18. Lebensalter zu betreuen und in begründeten Ausnahmefällen auch über das 21. Lebensjahr hinaus zu begleiten. Das gilt grundsätzlich auch für junge Flüchtlinge, die den Kommunen zugewiesen werden. Die Erfüllung dieses Rechtsanspruchs ist mit hohen Kosten verbunden, die in diesem Fall zuerst aus dem Sozialbudget der Kommune bestritten werden müssen, bis eine Kostenrückerstattung durch das Land erfolgt.

Grundsätzlich muss die Gewährleistung der Hilfen auch gerechtfertigt sein. Ohne gültige Ausweispapiere kann ein solcher Anspruch jedoch von den Mitarbeitern einer Behörde nicht objektiv festgestellt werden. Da die Landesregierung nicht bereit ist eine generelle Regelung der gesicherten Altersfeststellung festzulegen, ordnete Landrat Ralf Leßmeister an, grundsätzlich alle UMA zu einer Untersuchung zu schicken, die eine fundierte Einschätzung des Lebensalters ermöglichen soll. Dazu genügt zunächst eine Röntgenaufnahme der Hand, die eine relativ genaue Alterseinschätzung zulässt. Sollten sich bei einer solchen Untersuchung Hinweise geben, dass von einem Lebensalter von über 18 Jahren auszugehen ist, werden die jungen Personen zu einer weiteren rechtsmedizinischen Untersuchung nach Saarbrücken geschickt, die eine genauere Alterseinschätzung zulässt.

Landrat Ralf Leßmeister und Sozialdezernent Peter Schmidt möchten mit dieser Maßnahme vor allem auch die Mitarbeiter der Verwaltung vor den Folgen möglicher Fehleinschätzungen schützen.