Südhessen, Darmstadt: Lkw-Kontrollen auf der A 5 – Polizei untersagt in 12 Fällen die Weiterfahrt

Südhessen/Darmstadt (ots) – Gemeinsam mit Beamten aus Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz kontrollierten hessische Polizisten am Mittwoch (28.02.) auf der A 5 den Großraum- und Schwerverkehr.

Unterstützt wurden die Ordnungshüter vom amtlichen Sachverständigen des Polizeipräsidiums Südhessen sowie von Mitarbeitern des Bundesamtes für Güterkraftverkehr.

Von der Polizei wurden insgesamt 39 Fahrzeuge genauer unter die Lupe genommen. 34 davon wurden schließlich beanstandet. In 27 Fällen wurde gegen die Vorschriften zur Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten verstoßen, beispielsweise wurden von den Fahrern die Lenkzeitunterbrechungen nicht korrekt gebucht, die tägliche oder wöchentliche Ruhezeit nicht eingehalten oder die Lenkzeit überschritten. In fünf Fällen wurden Anzeigen wegen mangelhafter oder nicht vorhandener Ladungssicherung gefertigt und zudem fünf Anzeigen wegen Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit erstattet. In 10 Fällen wurden die zulässigen Gewichte, Höhen oder Längen überschritten.

12 Brummis musste zumindest temporär an Ort und Stelle die Weiterfahrt untersagt werden. Ein deutscher Großraum- und Schwertransport beispielsweise transportierte einen Betonbinder auf seinem Anhänger. Der Hänger war allerdings in so schlechtem technischem Zustand, dass die Weiterfahrt untersagt werden musste. Der Anhänger wurde entladen und musste zu nächsten Werkstatt fahren. Der Gutachter bestätigte die festgestellten Mängel wie mehrere Rahmenrisse. Somit war die Stabilität des Anhängers nicht mehr gewährleistet. Auf den Fahrer und Halter kommen Bußgelder in dreistelliger Höhe zu.

Bei zwei Schwertransporten aus Norddeutschland, die mit medizinischen Großgeräten beladen waren, wurde an mehreren Achsen die zulässige Achslast überschritten. Auch hier wurde die Weiterfahrt untersagt. Es musste ein Autokran geordert werden, der das Ladegut auf der Ladefläche so umsetzte, dass die Achslasten wieder mit den Ausnahmegenehmigungen übereinstimmten. Die Fahrt konnten die beiden Transporte erst nach der erfolgten Umladung am späten Abend fortsetzen.

Ein Autotransporter aus Süddeutschland hatte insgesamt sieben Fahrzeuge geladen, darunter zwei Kleinbusse. Er konnte deswegen die maximal zulässige Länge und Höhe nicht einhalten. Nachdem einer der Kleinbusse abgeladen und auf einen anderen, herbeigerufenen Transporter umgeladen war, konnte der Brummifahrer nach mehreren Stunden Aufenthalt seine Fahrt wieder fortsetzen.