Tempolimit 80 auf Beton-Autobahnen bleibt bis auf Weiteres

Ministerium rät zur Vorsicht

Es wurde ein Tempolimit auf den Autobahnen angeordnet

Stuttgart / Baden-Württemberg – „Aufgrund der Wettervoraussagen der kommenden Tage haben wir uns aus Sicherheitsgründen entschieden, das Tempolimit von 80 km/h auf Autobahnen aus Beton bis auf Weiteres aufrecht zu erhalten“, gab Verkehrsminister Hermann bekannt.

Hintergrund für die Geschwindigkeitsbegrenzung waren die dauerhaft hohen Temperaturen über 30 Grad der letzten Tage. Sie führten am Donnerstagabend zu einem ersten sog. „Blow-Up“ – also dem plötzlichen Aufbrechen von Betonplatten – auf der Autobahn A5 bei Schwetzingen und zu vier weiteren Vorfällen am Wochenende im Regierungsbezirk Karlsruhe.

„Besonders Motorradfahrer sollten Autobahnen aus Beton meiden bzw. umsichtig fahren“, so Minister Hermann weiter. 

Wegen des ersten Vorfalls an der A5 und der anhaltenden Hitzeprognose wies das Landesverkehrsministerium die vier Regierungspräsidien am vergangenen Freitag an, Tempolimits von 80 km/h und Verkehrswarnungen auf Autobahnen mit Beton auszugeben. Betonplatten dehnen sich durch die anhaltende Hitze so weit aus, dass die vorhandenen Fugen den Druck nicht mehr aufnehmen können. Asphaltfahrbahnen dagegen verformen sich langsam, akute Gefahr besteht bei ihnen in der Regel nicht. Etwa 40 Prozent der 1.054 Autobahnkilometer in Baden-Württemberg sind aus Beton. Folgende Vorgehensweise wurde im Einzelnen angeordnet: 

  • Prüfung und Anordnung von temporären Beschränkungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit aus Sicherheitsgründen auf 80 km/h im Bereich der als kritisch eingestuften Streckenabschnitte von Bundesautobahnen mit Betonfahrbahnen bei besonders hohen, länger anhaltenden Außentemperaturen, wie sie in den nächsten Tagen zu erwarten sind.
  • Information des Verkehrswarndienstes beim Innenministerium.
  • Information der VerkehrsteilnehmerInnen über den Verkehrswarnfunk über:
    die Verkehrsbeschränkung Tempo 80 km/h auf Autobahnabschnitten mit Betonfahrbahnen; 
    die Notwendigkeit der Verkehrsbeschränkung zur Vermeidung von Unfällen;  verbunden mit dem Appell, im Interesse der eigenen Sicherheit die Anordnung zu befolgen;
  • und die Bitte an die Motorradfahrer, nach Möglichkeit Autobahnabschnitte mit Betonfahrbahnen zu meiden.