Errichtung eines Nahversorgungsmarkts am Landauer Tor in Pirmasens

Investor erstreitet Bauvorbescheid

Neustadt an der Weinstraße / Pirmasens – Das Verwaltungsgericht Neustadt a.d. Weinstraße hat der Klage des neuen Eigentümers des „Landauer-Tor-Centers“ in Pirmasens auf Erteilung eines positiven Bauvorbescheides für einen dort geplanten Neubau eines großflächigen Nahversorgungsmarktes (WASGAU-Markt) mit einer Verkaufsfläche von 1.500 qm und 120 Stellplätzen mit heute verkündetem Urteil stattgegeben.

Der neue Eigentümer des „Landauer-Tor-Centers“ in Pirmasens beantragte am 7. Oktober 2014 bei der Stadt Pirmasens die Erteilung eines positiven Bauvorbescheides zu der Frage, ob auf den Grundstücken des „Landauer-Tor-Centers“ ein WASGAU-Lebensmittelnahversorgungsmarkt mit 1.500 qm Verkaufsfläche als Vollsortimenter und 120 Stellplätzen bauplanungsrechtlich zulässig ist. Das fragliche Gebiet stellt sich derzeit als faktisches Mischgebiet dar.

Das „Landauer-Tor-Center“ befindet sich aufgrund des Beschlusses des Stadtrats vom 31. März 2014, mit dem die Neuabgrenzung des Zentralen Versorgungsbereichs (ZVB) Innenstadt erfolgte, nicht mehr im ZVB Innenstadt.

Der Stadtrat der Stadt Pirmasens beschloss am 17. November 2014 für das Gebiet zwischen Landauer Straße, Buchsweiler Straße und Friedhofstraße, in dem auch das „Landauer-Tor-Center“ gelegen ist, die Aufstellung eines Bebauungsplans. Dieser Aufstellungsbeschluss wurde am 22. November 2014 öffentlich bekanntgemacht. Ziel dieses Bebauungsplans soll die Erhaltung und Entwicklung des Mischgebiets sein. Aufgrund der Verkürzung des ZVB Innenstadt sei eine neue städtebauliche Ausrichtung dieses Gebiets erforderlich. Um dem Gebiet zukünftig eine neue Ausrichtung zu geben, bedürfe es der planerischen Steuerung. Durch die beabsichtigte bauplanungsrechtliche Festsetzung als Mischgebiet bestehe u. a. die Möglichkeit einer Entwicklung von das Wohnen nicht wesentlich störendem Gewerbe sowie von Handwerksbetrieben. Es seien daher im künftigen Bebauungsplan auch Festsetzungen zur Zulässigkeit bzw. Nichtzulässigkeit von Einzelhandelsnutzungen zu treffen. Diese sollen eine weitere Schwächung des ZVB Innenstadt vermeiden.

Ebenfalls am 17. November 2014 beschloss der Stadtrat der Stadt Pirmasens für das Plangebiet eine Veränderungssperre, die nicht öffentlich bekanntgemacht wurde.

Mit Zurückstellungsbescheid vom 2. Dezember 2014 setzte die Stadt Pirmasens gegenüber dem neuen Eigentümer des „Landauer-Tor-Centers“ die Entscheidung über dessen Bauvoranfrage bis zum 7. Oktober 2015 im Hinblick auf den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan aus.

Nach erfolglosem Widerspruchsverfahren hat der neue Eigentümer des „Landauer-Tor-Centers“ Klage erhoben, mit der er sowohl die Aufhebung des Zurückstellungsbescheides vom 2. Dezember 2014 als auch die Verpflichtung der Stadt Pirmasens, ihm den beantragten positiven Bauvorbescheid für den Neubau eines großflächigen WASGAU-Marktes mit 120 Stellplätzen am Landauer Tor zu erteilen, begehrt.

Das Verwaltungsgericht Neustadt a.d. Weinstraße hat in der heutigen mündlichen Verhandlung zwar den Zurückstellungsbescheid nicht beanstandet und diesen als rechtmäßig angesehen. Jedoch sah das Gericht einen Anspruch des Klägers auf Erteilung des beantragten positiven Bauvorbescheides aus folgenden Gründen als gegeben an:

Da das Gebiet sich derzeit als faktisches Mischgebiet im unbeplanten Innenbereich darstelle, im Mischgebiet Einzelhandelsbetriebe nach § 6 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO ohne Größenbeschränkung grundsätzlich zulässig seien und nach dem maßgeblichen Sachstand zum Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung keine Anhaltspunkte dafür vorlägen, dass der ZVB Innenstadt durch den geplanten großflächigen Nahversorgungsmarkt negativ beeinflusst würde, sei dem Kläger der beantragte Bauvorbescheid zu erteilen.

Gegen das Urteil können die Kläger die Zulassung der Berufung durch das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz beantragen.

Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße, Urteil vom 07.07.2015 – 3 K 196/15.NW –.