Mannheim: Mannheimer Kunstpreis der Heinrich-Vetter-Stiftung 2018 – Bewerbungsfrist bis 16. April 2018

Mannheim – Die Heinrich-Vetter-Stiftung lobt gemeinsam mit der Stadt Mannheim zum siebten Mal den „Mannheimer Kunstpreis der Heinrich-Vetter-Stiftung“ aus. Er wird 2018 in den Sparten Malerei, Zeichnung und Grafik vergeben. Die Heinrich-Vetter-Stiftung und die Stadt Mannheim möchten mit dem Preis einen deutlichen Impuls für die Kunstförderung geben. Ziel ist es, professionelle Künstlerinnen und Künstler mit einem deutlichen Bezug zu Mannheim und der Metropolregion zu unterstützen.

Mannheimer Kunstpreis der Heinrich-Vetter-Stiftung

Der Mannheimer Kunstpreis der Heinrich-Vetter-Stiftung wird alle zwei Jahre durch eine Jury vergeben. Er besteht aus einem Preisgeld in Höhe von 10.000 Euro, einer Katalogförderung in Höhe von 5.000 Euro und einer Ausstellung in PORT25 – Raum für Gegenwartskunst. Die Jury behält sich vor, den Preis in einen Haupt- und einen Förderpreis zu teilen. Förderpreisträgerinnen und -trägern steht die erneute Bewerbung auf den Kunstpreis offen.

Teilnahmekriterien

  • Teilnahmeberechtigt sind Bildende Künstlerinnen und Künstler, die in der Metropolregion Rhein-Neckar wohnen und dort ihren Lebensmittelpunkt haben, hier geboren wurden oder in der Metropolregion ein Studium absolvierten und hier abschlossen.
  • Die Bewerberinnen und Bewerber müssen nachweisen, dass sie zum Zeitpunkt der Bewerbung seit mindestens fünf Jahren professionell im Bereich der Bildenden Kunst arbeiten. Der Nachweis erfolgt durch einen Lebenslauf mit mindestens fünfjähriger kontinuierlicher Ausstellungstätigkeit oder dem Nachweis eines abgeschlossenen Studiums der Bildenden Kunst mit anschließender mindestens dreijähriger durchgehender Ausstellungstätigkeit.
  • Eine Altersgrenze für die Bewerbung gibt es nicht.
  • Für das Jahr 2018 wird der Preis für die Sparten Malerei, Zeichnung und Grafik ausgeschrieben.

Bewerbung und Anmeldung

  • Die Bewerbung erfolgt unter Vorlage von Abbildungen und kurzen schriftlichen Erläuterungen von höchstens 10 Zeilen pro Abbildung. Es werden mindestens 3, maximal 10 Arbeiten eingereicht und durch 3 bis 10 Abbildungen (Einzelbilder o.ä.), die mindestens eine Arbeit dokumentiert, ergänzt. Zusätzlich kann eine CD mit der filmischen Dokumentation eines Projekts von einer Länge bis 5 Minuten eingereicht werden. Die Abbildungen müssen alle mit dem Namen des Künstlers / der Künstlerin, den Titeln der dokumentierten Arbeiten, ihren Entstehungsjahren, Materialien und Maßen beschriftet sein. Die eingereichten Arbeiten dürfen nicht älter als 5 Jahre sein.
  • Der Bewerbung ist ein tabellarischer Lebenslauf mit Angaben zur Ausbildung und zu den bisherigen Ausstellungen bis zum Umfang von maximal zwei DIN A 4 Seiten beizufügen.
  • Eine Bewerbung per E-Mail ist nicht möglich.
  • Die Bewerbungsfrist gilt ab sofort bis zum 16. April 2018.
  • Bewerbungsadresse:
    Kulturamt Mannheim
    Kennwort: Kunstpreis 2018
    E 4, 6
    68159 Mannheim
    Für Fragen zur Bewerbung können sich die Künstlerinnen und Künstler an Hannah Schlosser: hannah.schlosser@mannheim.de wenden.
  • Die Bewerbungsunterlagen werden nur mit beigelegtem Freiumschlag zurückgeschickt. Bewerbungsunterlagen ohne Freiumschlag können voraussichtlich vom 1. bis 31. August 2018 beim Kulturamt abgeholt werden.