Nauheim (ots) – Vier Verletzte mit CO-Vergiftung waren die Folge einer Familienfeier am Sonntagabend (11.02.18) in der Elbestraße in Nauheim.

Die elfköpfige pakistanische Familie nutzte einen Holzkohlegrill im Außenbereich des Hauses und trug diesen dann in die Wohnung. Als gegen 21.00 Uhr eine 42 Jahre alte Bewohnerin über Schwindel und Übelkeit klagte, verständigte man den Rettungsdienst. Bei den eingesetzten Kräften schlugen schon beim Betreten der Wohnung die CO Warngeräte an.

Alle anwesenden Bewohner, insgesamt dreizehn, wurden aus dem Gebäude gebracht und untersucht. Vier Bewohner, die 42-jährige Frau, ein 52-jähriger Mann und zwei Kinder im Alter von 10 und 14 Jahren kamen vorsorglich in eine Klinik. Das Gebäude wurde anschließend belüftet und weitere Messungen durchgeführt. Die anderen Bewohner konnten danach wieder zurück in ihre Wohnungen.

Neben der Polizei waren fünf Rettungswagen, ein Notarzt, der Organisationsleiter des Rettungsdienst, sowie Kräfte der Feuerwehr Nauheim und des DRK Nauheim vor Ort.

In diesem Zusammenhang und in letzter Zeit leider immer wieder auftretender tragischer Vorfälle, warnen Feuerwehr und Polizei vor den Gefahren durch Kohlenmonoxid (CO):

Kohlenmonoxid birgt eine unsichtbare Gefahr und kann bereits nach wenigen Atemzügen tödlich sein!

Anzeichen auf eine CO-Vergiftung können plötzlich auftretende Übelkeit, Kopfschmerzen, oder auch Schläfrigkeit und Schwindel sein; achten Sie auch darauf, ob diese Symptome ebenso plötzlich bei weiteren anwesenden Personen auftreten. Beim Verdacht des Auftretens von Kohlenmonoxid verlassen Sie sofort den betroffenen Raum. Öffnen Sie Fenster und Türen und belüften Sie die Räume. Warnen Sie andere Anwesende und Ihre Nachbarn. Alarmieren Sie umgehend den Rettungsdienst bzw. die Feuerwehr unter Notruf 112!!!

Zu Ihrer Sicherheit beachten Sie:

  • Grillen Sie nie in geschlossenen Räumen
  • Beim Konsumieren von Shisha-Pfeifen oder ähnlichem – Belüften
    Sie ständig die Räume
  • Kohlereste sind auch im kalten Zustand eine Gefahrenquelle und
    gehören nicht in geschlossene Räume
  • Achten Sie beim Betrieb von offenen Feuerstätten und Gasthermen
    auf ausreichende Belüftung und lassen Sie diese regelmäßig von
    Fachpersonal überprüfen.