Schifferstadt: Gefahrenabwehrverordnung bei der Straßenfastnacht

Schifferstadt – Anlässlich der Schifferstadter Straßenfastnacht ist es von Sonntag, 11. Februar 2018, 9 Uhr bis Montag, 12. Februar 2018, 5 Uhr verboten, branntweinhaltige Getränke jeglicher Art (auch Mischgetränke) auf den öffentlichen Flächen sowie in Kraftfahrzeugen zu konsumieren. Das besagt die von der Stadt erlassene Gefahrenabwehrverordnung für die Schifferstadter Straßenfastnacht.

Es dürfen außerdem keine branntweinhaltigen Getränke mitgeführt werden. Der Bereich, in dem die Gefahrenabwehrverordnung gültig ist, wird wie in den vergangenen Jahren durch Hinweistafeln im Stadtgebiet markiert. Das Verbot gilt natürlich nicht für die gaststättenrechtlich konzessionierten Flächen.

Die Bekanntmachung dieser Verordnung finden Sie auch auf der Homepage der Stadt: www.schifferstadt.de. Die Ordnungsbehörde der Stadtverwaltung Schifferstadt wünscht allen Narren eine friedliche und fröhliche Veranstaltung.